Bitcoin Group SE – Hauptversammlung 2015

Bitcoin Group SE

Berlin

WKN A1TNV9 / ISIN DE000A1TNV91

 

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Bitcoin Group SE mit Sitz in Berlin am

16. Dezember 2015
um 13:00 Uhr

in den Kanzleiräumen von Heuking Kühn Lüer Wojtek, Prinzregentenstraße 48, 80538 München

ein.

Tagesordnung

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bitcoin Group SE und des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Bitcoin Group SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 und des Berichtes des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014.

Sämtliche Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem Aktionär eine Abschrift kostenfrei zugesandt. Zudem werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Der Verwaltungsrat hat den vom geschäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 47 Abs. 5 S. 1 SE-Ausführungsgesetz festgestellt.

TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2014

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors für das Geschäftsjahr 2014

Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2014 amtierenden geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

TOP 5:
Beschlussfassung über eine Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der Satzung

Der Verwaltungsrat schlägt vor, folgende Änderung des Unternehmensgegenstandes zu beschließen und § 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

§ 2
Gegenstand des Unternehmens

(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und das Betreiben innovativer Business-Konzepte und Technologien mit Wachstumspotenzial, insbesondere die Entwicklung und das Betreiben von Marktplätzen im Internet für den Erwerb und Veräußerung von Kryptowährungen, sowie die Entwicklung und Vermarktung von Blockchain-Technologien.

(2)

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck insbesondere auch Zweigniederlassungen, Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland erwerben oder sich daran beteiligen und diese Unternehmen, Gesellschaften und Beteiligungen auch wieder veräußern sowie die Geschäftsführung für solche und andere Unternehmen und Gesellschaften übernehmen, Unternehmen oder Betriebe pachten und Unternehmensverträge abschließen. Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Unternehmen sollen dabei in der Regel unternehmerische Beteiligungen sein, bei denen ein Einfluss der Gesellschaft auf die unternehmerische Tätigkeit aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder in sonstiger Weise gegeben ist.

(3)

Die Gesellschaft kann den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder auch teilweise oder vollständig mittelbar über Unternehmen und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, ausüben. Die Gesellschaft darf auch die gesamte operative Tätigkeit auf Unternehmen und Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, auslagern und die eigenen Tätigkeiten auf die Übernahme von Holdingfunktionen beschränken.

Allgemeine Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 09.12.2015, erfolgen und der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also den 25.11.2015, 0:00 Uhr, beziehen.

Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein:

Bitcoin Group SE
Europaplatz 2
10557 Berlin
Fax: +49 30 408 192 450

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse zur Verfügung:

Bitcoin Group SE
Europaplatz 2
10557 Berlin
Fax: +49 30 408 192 450

 

Berlin, im November 2015

Bitcoin Group SE

Der Verwaltungsrat

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung an

Bitcoin Group SE
Europaplatz 2
10557 Berlin
Fax: +49 30 408 192 450

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