Blapp Communication SE – Bekanntmachung gemäß § 183a AktG

Blapp Communication SE

München

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 220829

Bekanntmachung gemäß § 183a AktG

1.

Die Hauptversammlung der Blapp Communication SE hat am 02.10.2015 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 120.000,00 um EUR 880.000,00 auf EUR 1.000.000,00 gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 880.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2015 gewinnberechtigt.

2.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

3.

846.154 Stück der neuen Aktien wurden von Herrn Davide Armando Persico, 33.846 Stück der neuen Aktien wurden von Herrn Goncalo Mendes de Castro Sequeira Carvalho gezeichnet und von Herrn Davide Armando Persico zum Gesamtausgabebetrag von EUR 846.154 übernommen und von Herrn Goncalo Mendes de Castro Sequeira Carvalho zum Gesamtausgabebetrag von EUR 33.846 übernommen.

4.

Die Ausgabe der Aktien an Herrn Davide Armando Persico erfolgte gegen Übertragung seiner Geschäftsanteile an der Blapp Communication Lda. mit dem Sitz in Lissabon, Portugal, vorgetragen im Portal da Empresa, Registration identification No. 509914217 im Nennbetrag von EUR 125.000,00 zu einem Einbringungswert von 846.154. Die Ausgabe der Aktien an Herrn Goncalo Mendes de Castro Sequeira Carvalho erfolgte gegen Übertragung seiner Geschäftsanteile an der Blapp Communication Lda. mit dem Sitz in Lissabon, Portugal, vorgetragen im Portal da Empresa, Registration identification No. 509914217 im Nennbetrag von EUR 5.000,00 zu einem Einbringungswert von EUR 33.846,00.

Der geschäftsführende Direktor der Gesellschaft wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Verwaltungsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung insbesondere die weiteren Bedinungen der Aktienausgabe zu bestimmen.

§ 3 Ziffer (1) der Satzung wurde wie folgt neu gefasst:

㤠3
Grundkapital und Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.000.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien.“

 

Von einer externen Prüfung der Sacheinlage wurde gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. §§ 183a Abs. 1, 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.

Gegenstand der Sacheinlage ist die Einbringung der Geschäftsanteile an der Blapp Communication Lda. mit dem Sitz in Lissabon, Portugal. Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien.

Der Wert der Sacheinlage beträgt 880.000,00 EUR. Diese Bewertung ergibt sich aus dem Wertgutachten der RV – Romao & Vicente – Sociedade de Revisores Oficiais de Contas, Lda. vertreten durch Dr. Leonel Manuel Dias Vicente, Zertifizierter Wirtschaftsprüfer Nr. 963, welches basierend auf der Discounted-Cash-flow-Methode (DCF), mithin unter Anwendung des Ertragswertverfahrens erstellt worden ist.

Dem geschäftsführenden Direktor und dem Verwaltungsrat sind keine Umstände bekannt geworden, die daraufhin deuten, dass der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände im Sinne von § 33a Abs. 1 Nr. 2 am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert.

Die Aktionäre, die einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Prüfers gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 183a Abs. 3 AktG stellen möchten, haben sich an das zuständige Amtsgericht zu wenden.

 

München, Oktober 2015

Blapp Communication SE

Der Verwaltungsrat                         Der geschäftsführende Direktor

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