Bon Appétit Suisse AG
Landshut
Einladung zur Hauptversammlung der Bon Appétit Suisse AG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Bon Appétit Suisse AG ein.
Sie findet am
Donnerstag, den 14. September 2017
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Isargestade 748, 84028 Landshut
statt.
Beginn ist um 10:00 Uhr.
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung der
Bon Appétit Suisse AG am 14.09.2017
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des Vorstandsberichts über die aktuelle Lage der Gesellschaft Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
Adressen für die Anmeldung und die Übersendung eventueller Gegenanträge
Wenn Sie Fragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an Alexandra Cuciuffo unter der Nummer 0871 606799-32 oder per E-Mail an
a.cuciuffo@wedis-group.com
zu richten.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären bitten wir bis spätestens 07.09.2017 der Gesellschaft (z.Hd. Frau Alexandra Cuciuffo) zukommen zu lassen.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Aktionäre haben die Möglichkeit, die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln.
Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind ab dem 14.08.2017 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Isargestade 748, 84028 Landshut zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese Unterlagen auch zu.
Mit freundlichen Grüßen
Bon Appétit Suisse AG
York Schulze
Vorstand
Vollmacht
Ich bevollmächtige
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Nachname bzw. Firma
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Vorname
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Ort
mich in der am 14. September 2017 stattfindenden Hauptversammlung der
Bon Appétit Suisse AG, Landshut
zu vertreten. Die Vollmacht umfasst den Widerruf anderweitig erteilter Vollmachten und die Ausübung sämtlicher versammlungsbezogener Rechte einschließlich der Erteilung einer Untervollmacht. Sie wird widerrufen unter der Bedingung der persönlichen Teilnahme des Vollmachtgebers an der Versammlung.
_________________________ Ort, Datum |
_________________________ Aktionär |
Untervollmacht
Hiermit erteile ich,
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im Rahmen der mir erteilten Vollmacht
Herrn/Frau
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Untervollmacht. Der Umfang der Untervollmacht entspricht dem Umfang der mir erteilten Vollmacht.
_________________________ Ort, Datum |
_________________________ Unterschrift Bevollmächtigter |