Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Remscheid

Einladung zur Hauptversammlung

WKN: 527550
ISIN: DE0005275507

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 28. November 2017, um 10:00 Uhr im Sheraton München Arabellapark Hotel, Arabellastraße 5, 81925 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Jürgen Schafstein für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Jürgen Schafstein, Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Bernd Schafstein für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Bernd Schafstein, Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MORISON FRANKFURT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren von der Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung bestellt worden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Damit endete ihre Amtszeit nach der Rechtsprechung am 31. August 2017. Das Amtsgericht Wuppertal, Registergericht, hat die Herren Prof. Dr. Michael Nelles, Michael Nagel und Frank Schafstein gem. § 104 Absatz 1 AktG nachfolgend durch Beschluss vom 08.09.2017 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Hauptversammlung soll die vorgenannten Herren im Amt bestätigen.

Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 10 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. November 2017 zu wählen:

a)

Herrn Prof. Dr. Michael Nelles, wohnhaft in Essen, Vorstand der Conpair AG, Essen,

b)

Herrn Michael Nagel, wohnhaft in Remscheid, Geschäftsführer der R. C. Mannesmann PlasTec GmbH, Remscheid,

c)

Herrn Frank Schafstein, wohnhaft in Remscheid, selbständiger Unternehmensberater und Kaufmann,

und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

ENDE DER TAGESORDNUNG

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Aktien, die sich in einem Wertpapierdepot befinden

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist bei Aktien, die sich in einem Wertpapierdepot befinden, durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes zu führen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Dienstag, den 7. November 2017, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), und muss der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis spätestens Dienstag, den 21. November 2017, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0)89 / 3090374675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Effektive Stücke, die nicht in einem Wertpapierdepot verwahrt werden

Werden Aktien nicht in einem Wertpapierdepot, sondern als effektive Stücke verwahrt und ist daher die Erstellung des Nachweises des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut nicht möglich, ist der Nachweis des Anteilsbesitzes dergestalt zu führen, dass die Aktien bis zum Ablauf des 22. Tages vor der Hauptversammlung, also bis Montag, den 06. November 2017, 24:00 Uhr, bei der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist bis mindestens einschließlich dem Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, den 07. November 2017, 00:00 Uhr, aufrechtzuerhalten und der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft durch eine Hinterlegungsbescheinigung nachzuweisen. Die Hinterlegungsbescheinigung, die in deutscher oder englischer Sprache erstellt werden kann, muss der Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft unter der vorgenannten Anschrift in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also bis Dienstag, den 21. November 2017, 24:00 Uhr. Die Anmeldung hat auch in diesen Fällen unter der vorgenannten Anschrift wie beschrieben bis Dienstag, den 21. November 2017, 24:00 Uhr, zu erfolgen.

Stimmrechtsvertretung bzw. Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Für die Erteilung von Vollmachten, ihren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Lempstraße 24
42859 Remscheid
Telefax: +49 (0)2191 / 9370717
E-Mail: kontakt@bmag.de

 

Remscheid, im Oktober 2017

Brüder Mannesmann Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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