BT Broadcast Technologies AG – Hauptversammlung 2015

BT Broadcast Technologies AG

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 143095

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 18. Dezember 2015,
um 11:00 Uhr
in der Feringastraße 4, 85774 Unterföhring

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Anzeige eines Verlusts nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand der Gesellschaft teilt gemäß § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Der Vorstand wird in der Hauptversammlung die Aktionäre über die derzeitige wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft informieren. Außerdem wird der Vorstand die Aktionäre über seine Pläne zur Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft unterrichten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu entlasten.

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Stefan Müller-Artelt scheidet mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 aus dem Aufsichtsrat aus. Deshalb ist ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Er setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (§ 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit des neuen Mitglieds des Aufsichtsrats soll an die Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds und der übrigen bestellten Aufsichtsratsmitglieder gekoppelt sein.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

Herrn Franz Gülden, München, geb. am 30.12.1957,

mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Die Amtszeit des neu zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrates soll entsprechend der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats und der bereits bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats enden, somit zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die sämtlichen Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln und dementsprechend § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wie folgt zu ändern:

Das Wort „Inhaber“ wird durch das Wort „Namen“ ersetzt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 250.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte.

Teilnahmerecht

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, auf deren Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht muss gem. § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform erteilt werden, es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG genannte Person, die hiervon befreit ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für eine eventuelle Übersendung der Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an:

BT Broadcast Technologies AG
Pfuelstr. 5
10997 Berlin

Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft folgende Unterlagen zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus:
– Der Jahresabschluss und der Lagebericht der BT Broadcast Technologies AG;
– der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015;
Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anfragen, Anträge (einschl. Gegenanträge) und Wahlvorschläge von Aktionären zur außerordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

BT Broadcast Technologies AG
Pfuelstr. 5
10997 Berlin

Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Zu veröffentlichende Gegenanträge werden unter http://broadcast-technologies.com zugänglich gemacht.

 

Berlin, im November 2015

BT Broadcast Technologies AG

Der Vorstand

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