Büchting + Streit AG – Hauptversammlung 2017

Büchting + Streit AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, 19. Dezember 2017, um 18.00 Uhr
in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft
in 80689 München, Gunzenlehstraße 22,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht des Aufsichtsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 geprüft, gebilligt und gemäß Protokoll vom 06. November 2017 festgestellt.

TOP 2

Beschluss über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 von 268.976,96 € zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 614.580,57 € auf neue Rechnung vorzutragen und in der Hauptversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Hauptversammlung beschließt, entsprechend dem übereinstimmenden Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 von 268.976,96 € zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 614.580,57 € auf neue Rechnung vorzutragen“.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Satzung der Büchting + Streit AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Büchting + Streit AG
Gunzenlehstr. 22, 80689 München
Fax +49 (0) 89 54615010

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung EUR 100.000 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 100.000 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Büchting + Streit AG
Gunzenlehstr. 22, 80689 München
Fax +49 (0) 89 54615010

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.buechting-streit.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

München, den 9. November 2017

Büchting + Streit AG

Der Vorstand

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