Bürgerstiftung Duisburg Gemeinnützige Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Bürgerstiftung Duisburg Gemeinnützige Aktiengesellschaft

Duisburg

Wir laden herzlich zu unserer 12. Hauptversammlung ein am

01. Juni 2017
um 18.00 Uhr (Einlass 17:30 Uhr)
in das Kultur- und Stadthistorische Museum,
Johannes-Corputius-Platz 1, 47051 Duisburg

Nach der Hauptversammlung ab ca. 19:00 Uhr findet am selben Ort ein Treffen für Aktionäre statt, zu dem wir Sie ebenfalls recht herzlich einladen.

Ihre Fragen beantworten wir gerne.
Mit freundlichen Grüßen

– Jörg Löbe –               – Klaus Becker –               – Herbert Schulz –

Anlage: Tagesordnung

Einladung zur
12. ordentlichen Hauptversammlung
der Bürgerstiftung Duisburg gemeinnützige Aktiengesellschaft

in das Kultur- und Stadthistorische Museum; Johannes-Corputius-Platz 1, 47051 Duisburg

am Donnerstag, 01. Juni 2017, 18:00 Uhr (Einlass: 17:30 Uhr)

TAGESORDNUNG

1.

Bericht des Vorstandes, Vorlage des Jahresabschlusses der Bürgerstiftung Duisburg gemeinnützige AG zum 31. Dezember 2016 nebst Vorschlag für die Ergebnisverwendung

2.

Bericht des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
„Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt“.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
„Den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt“.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
„Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. Die Prüfung soll sich neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auch auf die Stiftungsrechnung erstrecken.“

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht gem. § 20 Abs. 3 der Satzung auch durch einen Bevollmächtigten, der mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet sein muss, ausgeübt werden kann.

Als Kontaktadresse für Anträge seitens der Aktionäre (auch Gegenanträge gem. § 126 Abs. 1 AktG) gilt ausschließlich:

Bürgerstiftung Duisburg gemeinnützige AG
Jörg Löbe, Flachsmarkt 12, 47051 Duisburg, Fax: 0203 393 8887

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Fristen unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Anträge werden im Internet unter

www.buergerstiftung-duisburg.de

zugänglich gemacht. Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen zu den Gegenanträgen veröffentlicht.

 

Duisburg, 25.04.2017

Bürgerstiftung Duisburg gemeinnützige AG

– Der Vorstand –

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