CANCOM SE – Ausgabe neuer Aktien

CANCOM SE

München

ISIN DE0005419105

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

In teilweiser Ausnutzung der am 18. Juni 2015 von der Hauptversammlung der CANCOM SE beschlossenen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.439.787 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Genehmigtes Kapital 2015/I) hat der Vorstand am 2. März 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 2. März 2016 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.879.574,00 um bis zu EUR 1.487.957,00 auf bis zu EUR 16.367.531,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.487.957 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die Neuen Aktien wurden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gem. § 4 Abs. 4 Satz 3 2. Spiegelstrich der Satzung der Gesellschaft (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien wurde die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main, mit der Verpflichtung zugelassen, die Neuen Aktien in Abstimmung mit der Gesellschaft institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten.

Die Erhöhung des Grundkapitals wurde in voller Höhe von EUR 1.487.957,00 (entsprechend 1.487.957 neuen Aktien) durchgeführt und am 04. März 2016 im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 203845) eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nach der Durchführung der Kapitalerhöhung EUR 16.367.531,00 und ist eingeteilt in 16.367.531 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,-. Das Genehmigte Kapital 2015/I beträgt noch EUR 5.951.830,00.

 

München, im März 2016

CANCOM SE

Der Vorstand

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