CANCOM SE – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

CANCOM SE

München

ISIN DE0005419105

Mitteilung gemäß
§ 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der CANCOM SE hat am 18. Juni 2015 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 7.439.787,00 Euro durch Ausgabe bis zu 7.439.787 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 08. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.

Die Neufassung von § 4 Abs. 4 der Satzung betreffend das Genehmigte Kapital I/2015 ist am 26. August 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 203845) eingetragen worden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 08. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung der CANCOM SE angegeben.

 

München, im August 2015

CANCOM SE

Der Vorstand

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