Capitol Resources Energy AG – Hauptversammlung 2015

Capitol Resources Energy AG

München

– WKN 546270 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, 18. Dezember 2015 um 10.00 Uhr in der Sonnenstraße 23 (6. Stockwerk), 80331 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4

Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Markus Kuntner hat seinen Rücktritt erklärt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Paolo Brillo, selbständiger Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, Bozen/Südtirol für die selbe Amtszeit, nämlich bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/16 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die CdC Capital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 16. Dezember 2015 bei der Gesellschaft unter

Capitol Resources Energy AG
Innere Wiener Str. 14
81667 München
Fax: 089 / 5457 8551

angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 27. November 2015 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 16. Dezember 2015 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die Gesellschaft unter vorgenannter Adresse zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.capitolresources.de zugänglich gemacht.

Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

 

München, im November 2015

Der Vorstand

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