CareerConcept AG München – außerordentliche Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

CareerConcept AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Auf Verlangen des Hauptaktionärs der Gesellschaft, der machwirth.personal.management. GmbH laden wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 23. Februar 2018 um 13:00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notars Rainer Krick, Amiraplatz 3/III, 80333 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Entlastung des bis 17. Dezember 2017 amtierenden Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Der Hauptaktionär schlägt vor, dem bis 17. Dezember 2017 amtierenden Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des bis 19. Dezember 2017 amtierenden Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Der Hauptaktionär schlägt vor, allen bis 19. Dezember 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss der Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvereinbarung betreffend den Geschäftsanteil an der CareerConcept Management GmbH

Der Hauptaktionär schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Abschluss der Geschäftsanteils- und Übertragungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der machwirth.personal.management.GmbH („Käuferin“) vom 18. Dezember 2017 betreffend den einzigen Geschäftsanteil an der CareerConcept Management GmbH („Kaufvertrag“) wird rein vorsorglich zugestimmt.

Der Kaufvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt:

Die Käuferin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Fokus auf der Beratung zu Human Resources und hat mit nach dem Kaufvertrag geschlossener Aktienkauf- und Übertragungsvereinbarung vom 18. Dezember 2017 526.246 Aktien der Gesellschaft erworben.

Mit dem Kaufvertrag hat die Käuferin den einzigen Geschäftsanteil in Höhe von EUR 25.000,00 an der CareerConcept Management GmbH von der Gesellschaft erworben. Der Kaufpreis beträgt EUR 10.000,00. Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter der Bedingung der Kaufpreiszahlung.

Die Haftung der Gesellschaft als Verkäuferin ist im Kaufvertrag auf EUR 10.000,00 beschränkt.

Der Kaufvertrag enthält die Bestimmung, dass die hiermit vorgeschlagene Zustimmung rein vorsorglich eingeholt wird.

4.

Wahlen des Aufsichtsrates

Die Aufsichtsräte Vishal Garg, Alexander Rafael und Amit Sinha haben jeweils ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum 19. Dezember 2017 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Hauptaktionär schlägt vor, die Herren

Rolf C. Zipf, Schlotthauerstr. 8, 81541 München, Geschäftsführer

Dominikus Schweighart, Böcksteiner Str. 94, 81241 München, Geschäftsführer

und Frau

Sabine Machwirth, Friedhofstr. 4, 73262 Reichenbach, gelernte Bankkauffrau, derzeit als Hausfrau nicht berufstätig

mit sofortiger Wirkung für die satzungsgemäße Dauer zu Aufsichtsräten der Gesellschaft zu wählen.

Unterlagen

Der Kaufvertrag liegt von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Lindwurmstraße 109 in 80337 München, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften des Kaufvertrages.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung zur Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder sonst in der Einladung bezeichneten Stellen unter der dort hierfür mitgeteilten Anschrift in Textform (§ 126 BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zugehen. Umschreibungen im Aktienregister finden ab dem sechsten Tage vor der Hauptversammlung bis zum Ende derselben nicht statt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft an nachfolgende Adresse, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist), also spätestens bis zum Ablauf des 16.02.2018 zugehen:

CareerConcept AG
Lindwurmstraße 109
80337 München
Telefon: 089-8099071-40
Telefax: 089-8099071-55
E-Mail: hallo@career-concept.de

Anträge (einschließlich Gegenanträge) im Sinne des § 126 AktG sind ebenfalls ausschließlich an die vorstehende Adresse zu richten.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter

www.career-concept.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

München, im Januar 2018

Der Vorstand

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