CARPEVIGO Holding AG – Hauptversammlung

CARPEVIGO Holding AG
Holzkirchen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Dienstag, den 3. März 2015, um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Carpevigo Holding AG, Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand wird den Jahresabschluss im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Der Aufsichtsrat wird seinen Bericht über seine Tätigkeit im Berichtsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 vortragen.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
2.

Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die

Müller Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Waisengäßchen 11, 86150 Augsburg,

wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 bestellt.
– ENDE DER TAGESORDNUNG –

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 24. Februar 2015 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich unter der nachstehenden Adresse zu erfolgen:

Carpevigo Holding AG
Marktplatz 20
83607 Holzkirchen.
Fax: +49 (0) 8024 608383 90.
E-Mail: info@carpevigo.de

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 10. Februar 2015 (0:00 Uhr – sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen (§ 123 Abs. 3 AktG).

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag entscheidend. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag haben auf das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen.

Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.

STIMMRECHT/BEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen (§ 126 b BGB). Die Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

Carpevigo Holding AG
Marktplatz 20
83607 Holzkirchen.
Fax: +49 (0) 8024 608383 90.
E-Mail: info@carpevigo.de

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten.

VERÖFFENTLICHUNG

Alle zur Hauptversammlung notwendigen Informationen sind unter der Adresse:

http://www.carpevigo.de/de/hauptversammlung/menue-id-188.html

zugänglich.

Alle der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen zur Einsicht ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Holzkirchen, im Januar 2015

Carpevigo Holding AG

Der Vorstand

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