CASHeMOTION AG – Hauptversammlung 2015

CASHeMOTION AG

Bad Homburg v. d. Höhe

Ordentliche Hauptversammlung

Donnerstag, 29. Oktober 2015, 10:00 Uhr
Kanzlei Petri & Notar Dr. Scholz
Hugenottenstr. 59, 61381 Friedrichsdorf

Tagesordnung:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des zusammengefassten Lageberichtes für die Gesellschaft sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 344,45 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

2.

Vorlage des Berichtes des Vorstandes über die Aussichten des Geschäftsjahres 2015.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern Oliver Stumpen und Ignazio Sanchez Acebes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied Christoph Pfeiffer keine Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung um 100 T€ unter Ausschluss der Altaktionäre.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung um 100.000 EUR mit Ausschluss des Bezugsrechts vor:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von 50.000 EUR um 100.000 EUR auf 150.000 EUR durch Ausgabe von 100.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden zum Betrag von 1,16 EUR je neuer Stückaktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab der Eintragung der erfolgten Kapitalerhöhung im Handelsregister gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der § 4 der Satzung wird wie folgt geändert:

„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 150.000 Euro.

b.

Es ist eingeteilt in 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

6.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung für eine genehmigte Kapitalerhöhung in Höhe von 25.000,00 €:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung über eine Satzungsänderung über ein genehmigtes Kapital (§ 202 AktG) in Höhe von bis zu 25.000 EUR vor:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2019 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 25.000 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach teilweiser und/oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Entsprechendes gilt, falls das genehmigte Kapital bei Ablauf der Ermächtigungsfrist nicht oder nicht vollständig ausgenutzt wurde.

Die Satzung wird durch Einfügung eines neuen „§ 19 genehmigtes Kapital“ wie folgt ergänzt:

„Der Vorstand wird ermächtigt das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2019 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 25.000 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.“

7.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung § 14 Abs. 2: Änderung: Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Es entfällt: „Die Hauptversammlung wird durch den Aufsichtsrat einberufen“.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung § 14 Abs. wie folgt zu ändern: Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Es entfällt: „Die Hauptversammlung wird durch den Aufsichtsrat einberufen“.

8.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung § 13 Abs. 1: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste jährliche Vergütung wie folgt: Die HV beschließt über die Höhe der Entlohnung des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung § 13 Abs. 1 wie folgt zu ändern: Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste jährliche Vergütung wie folgt: Die HV beschließt über die Höhe der Entlohnung des Aufsichtsrates.

9.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung § 13 Abs. 2: Die Vergütung ist anteilig zahlbar innerhalb 30 Tage nach dem Tage der Hauptversammlung, in der über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss gefasst wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung § 13 Abs. 2 wie folgt zu ändern: Die Vergütung ist anteilig zahlbar innerhalb 60 Tage nach dem Tage der Hauptversammlung, in der über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss gefasst wird.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, welche nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der HV auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Aktionäre, die Anfragen zur HV haben, bitten wir, diese an die oben stehende Unternehmensadresse zu richten. Eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1 – Aktiengesetz und

Wahlvorschläge von Aktionären gem. § 127 Aktiengesetz sind bis zum Ablauf des 15. Oktober 2014, 24:00 Uhr ausschließlich zu richten an:

CASHeMOTION AG
Der Aufsichtsrat
Schaberweg 28b
61348 Bad Homburg
E-Mail: info@cashemotion.de
Fax: 06172 662 622 29

Für etwaige Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

 

Bad Homburg, 24.09.2015

CASHeMOTION AG

Der Vorstand

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