CASHeMOTION AG – Hauptversammlung 2016

CASHeMOTION AG

Bad Homburg v.d.Höhe

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 23. Dezember 2016, 09:00 Uhr
in die Empeler Str. 122, 46459 Rees
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CASHeMOTION AG zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015

Die genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der CASHeMOTION AG, Schaberweg 28b, 61348 Bad Homburg v.d.H., eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft auch eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt hat.

Im Rahmen der Behandlung von Tagesordnungspunkt 1 wird der Vorstand zugleich auch über die Aussichten der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr 2016 berichten.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2015 der CASHeMOTION AG ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Rees und entsprechende Satzungsänderung

Der Sitz der Gesellschaft soll von Bad Homburg nach Rees im Kreis Kleve in Nordrhein-Westfalen verlegt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

a)

Der Sitz der Gesellschaft wird von Bad Homburg nach Rees verlegt.

b)

§ 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rees.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Die Aktionäre werden gebeten, bei Einlass in den Versammlungsraum der Hauptversammlung geeignete Unterlagen zum Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft bereitzuhalten. Eine Anmeldung zur Hauptversammlung oder ein Nachweis der Aktionärseigenschaft vor dem Beginn der Hauptversammlung ist nicht erforderlich.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, welche nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung

Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese unter der unten genannten Adresse an die Gesellschaft zu richten. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift

CASHeMOTION AG
Der Aufsichtsrat
Schaberweg 28b
61348 Bad Homburg
E-Mail: info@cashemotion.de
Fax: +49 (61 72) 662 622 29

zu übersenden. Fristgerecht eingehende Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen.

 

Bad Homburg, im November 2016

CASHeMOTION AG

Der Vorstand

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