CCR Logistics Systems AG – Hauptversammlung 2016

CCR Logistics Systems AG

Aschheim (Dornach)

WKN: 762720
ISIN: DE0007627200

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am

09. August 2016, 10.00 Uhr

in den Räumen der CCR Logistics Systems AG,
Karl-Hammerschmidt-Str. 36, 2. Stock, D-85609 Aschheim (Dornach)
(Eingang über Karl-Hammerschmidt-Str. 42, D-85609 Aschheim (Dornach))

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CCR Logistics Systems AG zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015.

Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Karl-Hammerschmidt-Str. 36, D-85609 Aschheim (Dornach), zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenfrei eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Voraussetzungen und Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 2. August 2016 (24:00 Uhr) bei der

CCR Logistics Systems AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72–74
D – 68259 Mannheim
Fax: +49-621-71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 19. Juli 2016 (00:00 Uhr) (sog. „Nachweisstichtag„) zu beziehen und muss der CCR Logistics Systems AG bis zum Ablauf des 2. August 2016 (24:00 Uhr) unter der o.g. Adresse für die Anmeldung zugehen.

Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
D – 85609 Aschheim (Dornach)
Fax: +49-89-49049 33 202
E-Mail: info@ccr.de

Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären unter den Voraussetzungen der §§ 126 bzw. 127 AktG unverzüglich zugänglich, wenn die Gegenanträge mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 25. Juli 2016 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

Aschheim (Dornach), im Juni 2016

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 15 unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt ist. Wir stellen daher keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung und bitten auch davon abzusehen, Ausdrucke der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu versenden. Wir werden Weiterleitungsgebühren ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute erstatten.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Telefax: +49 (0) 621/71 77 213, E-Mail-Adresse: versand@pr-im-turm.de .

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