centrotherm photovoltaics AG – Hauptversammlung 2017

centrotherm photovoltaics AG

Blaubeuren

ISIN DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Mai 2017, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr), am Hauptsitz der Gesellschaft, Johannes-Schmid-Str. 8 in 89143 Blaubeuren, ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die centrotherm photovoltaics AG und des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, Letzteres, soweit die prüferische Durchsicht beauftragt wird.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird in „centrotherm international AG“ geändert.

Ziffer 1.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1.1 Die Gesellschaft führt die Firma centrotherm international AG.“

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Die bestehende Satzungsbestimmung zum Nachweis des Anteilsbesitzes soll angepasst werden, da sich die Bestimmungen des Aktiengesetzes, auf die bisher in der Satzung verwiesen wurde, geändert haben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Ziffer 14.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„14.1

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache von dem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis zu erfolgen, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung bezieht.“

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 16. Mai 2017 (24.00 Uhr), unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

centrotherm photovoltaics AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de

Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch das depotführende Institut zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 02. Mai 2017, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Die Aktionäre werden gebeten, das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

centrotherm photovoltaics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm photovoltaics AG benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis Montag, 22. Mai 2017 (12.00 Uhr) zugehen.

Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übermitteln:

centrotherm photovoltaics AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2017
Johannes-Schmid-Str. 8
89143 Blaubeuren
Telefax: +49 (0)7344/918-8665
E-Mail: investor@centrotherm.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter www.centrotherm.de im Bereich Investor Relations unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich.

Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der centrotherm photovoltaics AG, Johannes-Schmid-Str. 8, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen erteilt.

 

Blaubeuren, im April 2017

centrotherm photovoltaics AG

Der Vorstand

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