China BPIC Surveying Instruments AG – Hauptversammlung 2016

China BPIC Surveying Instruments AG

Hamburg

ISIN: DE000A1PG508
WKN: A1PG50

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 24. März 2016, um 10.00 Uhr,
in den Räumlichkeiten des Hotels Mövenpick,

Den Haager Straße 5, 60327 Frankfurt am Main,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrates (i) Frau Xiaoping ZHAO-Moll und (ii) Herr Jie LUO haben die Niederlegungen ihrer Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung erklärt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Ziffer 12.1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt drei Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Anteilseignervertretern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a.)

Herr Peter Kuhlmeier, selbstständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Neuss, wird zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

Herr Kuhlmeier hat neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft keine weitere Mitgliedschaft in einem weiteren Aufsichtsrat bzw. Kontrollgremium eines in- oder ausländischen Unternehmens.

b.)

Herr Dr. Josef Feldhaus, promovierter Physiker am Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg, wohnhaft in Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt.

Herr Dr. Feldhaus hat neben seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft keine weitere Mitgliedschaft in einem weiteren Aufsichtsrat bzw. Kontrollgremium eines in- oder ausländischen Unternehmens.

Die Wahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates sollen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 bestimmt, erfolgen.

5.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft in folgenden Punkten wie folgt zu ändern:

a.)

§ 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft führt die Firma

SCY Beteiligungen AG.“

b.)

§ 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt.“

c.)

§ 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

3.1

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von direkten und indirekten Beteiligungen an Unternehmen und Beteiligungen im In- und Ausland aus dem Bereich der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Beteiligungsunternehmen.

3.2

Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.

3.3

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma oder Tochtergesellschaften, jeweils im In- und Ausland errichten, aufheben oder veräußern, Unternehmen oder Beteiligungen an solchen ganz oder teilweise erwerben oder veräußern, Joint Ventures oder Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen oder beenden, Unternehmen pachten oder verpachten, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen, Unternehmensverträge oder ähnliche Verträge, insbesondere Interessen-, Gemeinschafts-, Geschäftsbesorgungs- oder Betriebsführungsverträge mit anderen Unternehmen schließen oder beenden oder sich auf den Erwerb, die Verwaltung oder Veräußerung von Beteiligungen beschränken oder deren Geschäftsführung, die Vertretung sowie die Verwaltung von in- und ausländischen Unternehmen übernehmen. Die vorgenannten Maßnahmen gelten insbesondere auch in Bezug auf solche Unternehmen, die ganz oder teilweise den gleichen oder einen ähnlichen Geschäftsgegenstand wie die Gesellschaft haben.”

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106–108, 10623 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse:

China BPIC Surveying Instruments AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

bis spätestens am

17. März 2016 (24:00 Uhr)

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den

03. März 2016 (0:00 Uhr),

und muss der Gesellschaft spätestens am

17. März 2016 (24:00 Uhr)

unter der vorstehend für die Anmeldung benannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionäre nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Stimmrechtsausübung
Aktionäre können ihr(e) Stimmrecht(e) und ihre weiteren Aktionärsrechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die China BPIC Surveying Instruments AG bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung.

Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen. Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der China BPIC Surveying Instruments AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen zusammen mit einer Kopie der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 22. März 2016 (16:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Diese Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis zum 22. März 2016 (16:00 Uhr) an die folgende Anschrift zu senden:

China BPIC Surveying Instruments AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht den Aktionären unter der Internetadresse „http://www.bpicsurvey.de“ unter der Rubrik „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlung“ zur Verfügung.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können – müssen aber nicht – zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte wird den Aktionären dieses Vollmachtsformular übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im Internet unter der Internetadresse „http://www.bpicsurvey.de“ unter der Rubrik „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlung“ abrufbar.

Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:

China BPIC Surveying Instruments AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:

China BPIC Surveying Instruments AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 09. März 2016 (24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter „http://www.bpicsurvey.de“ unter der Rubrik „Investor Relations“, dort unter „Hauptversammlung“ unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

 

Hamburg, im Februar 2016

China BPIC Surveying Instruments AG

Der Vorstand

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