CODIXX Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

CODIXX Aktiengesellschaft

Barleben

ISIN: DE0005087407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

27. August 2018 um 10.00 Uhr

in den Räumen des

IGZ Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn von € 1.850.183,50 auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2017 einen Betrag von € 462.000,00 (€ 0,12 je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten. Der verbleibende Betrag in Höhe von € 1.388.183,50 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die steuerliche Behandlung der Dividende folgendes:

Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert nach Auffassung der Finanzverwaltung die Anschaffungskosten der Aktien. Den Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Dividenden beraten zu lassen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Käthe-Kollwitz-Straße 21, 04109 Leipzig zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul-Frank Weise endet mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 27.08.2018. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Paul-Frank Weise, Braunschweig, als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für eine weitere Amtszeit zu wählen. Die Amtszeit des neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der erneuten Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

“Herr Dr. Paul-Frank Weise, Braunschweig, wird für eine volle Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.”

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre unserer Gesellschaft berechtigt, die sich zu Beginn der Hauptversammlung als Aktionäre gemäß § 6 Abs. 2 unserer Satzung legitimieren, bzw. legitimiert haben. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktag vor der Versammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder bei einer Niederlassung der

Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Telefon 07161 6714 29 – Fax 07161 9693 17

hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der genannten Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Ferner bitten wir die teilnahmewilligen Aktionäre zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht, sich bei der CODIXX AG unter der Anschrift

CODIXX AG
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

anzumelden. Die Anmeldung kann auch per Fax an die Fax – Nr. 039203 963 34 oder per E-Mail an ir@codixx.de gesandt werden.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand stellen möchten, können diese Fragen auch schon vor der Hauptversammlung schriftlich vorab ankündigen (E-Mail: ir@codixx.de; Fax 039203 963 34). Dies wird eine schnelle und qualifizierte Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

Barleben, 16.07.2018

Der Vorstand

Detlef M. A. Prinzler

CODIXX AG
Steinfeldstraße 3
39179 Barleben

Telefon: 039203 963 25
Telefax: 039203 963 34
E-Mail: ir@codixx.de

 

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