Colonia Real Estate AG – Hauptversammlung 2015

Colonia Real Estate AG
Hamburg
WKN: 633800
ISIN: DE0006338007

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am

18. Juni 2015

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, dem 18. Juni 2015, um 10:00 Uhr
im
Haus der Patriotischen Gesellschaft,
Trostbrücke 6, 20457 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 7. Mai 2015 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf es daher nicht. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Satzungsregelung zur Notierung der Aktie der Colonia Real Estate AG im Freiverkehr

Die Aktien der Colonia Real Estate AG sind seit November 2012 im Handelssegment des Entry Standard im Freiverkehr („Open Market“) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. In der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 hat der damalige Vorstandsvorsitzende den Aktionären gegenüber zugesagt, die Notierung der Aktie der Colonia Real Estate AG im Handelssegment des Entry Standard im Freiverkehr nicht vor Abschluss eines Unternehmensvertrages zwischen der Gesellschaft und der TAG Immobilien AG durch ein sogenanntes „Delisting“ zu beenden. Um diese Zusage mit einem höheren Maß an Verbindlichkeit auszustatten und die Zusage auch im Falle eines Wechsels der Organe aufrechtzuerhalten, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, die Satzung um eine entsprechende Regelung zu ergänzen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 Abs. 5 der Satzung wie folgt zu fassen:

„Die Aktien der Gesellschaft sind im Handelssegment des Entry Standard im Freiverkehr („Open Market“) der Frankfurter Wertpapierbörse oder einem entsprechenden Nachfolgesegment notiert. Die Gesellschaft darf diese Notierung nur dann beenden, wenn parallel zur Beendigung der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Mehrheitsgesellschafterin und der Gesellschaft geschlossen wird, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft zugestimmt hat.“
II.
Weitere Angaben
1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 28. Mai 2015 (0:00 Uhr) („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens am 11. Juni 2015 (24:00 Uhr) unter der folgenden Adresse zugehen:

Colonia Real Estate AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 / 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
3.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Soweit Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen oder Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern unterbreiten möchten, sind diese an die folgende Adresse zu übermitteln:

Colonia Real Estate AG
– Investor Relations –
Steckelhörn 5
20457 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40/380 32-446
E-Mail: ir@colonia.ag

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
4.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.colonia.ag unter „Investor Relations“, „Hauptversammlung“ zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Colonia Real Estate AG, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Auf Verlangen werden jedem Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen per einfacher Post erteilt.

Hamburg, im Mai 2015

Colonia Real Estate AG

Der Vorstand

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