Con Value AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ConValue AG
Rosengarten
– WKN 590067 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 1.9.2015 um 12.00 Uhr in den Räumen des Notariats Habekost, Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.
3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.
4

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
a)

§ 1 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.“
b)

§ 14 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Eine auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgende Beschlussfassung oder Wahl durch Stimmabgabe in Textform ist zulässig, wenn kein Aufsichtsratsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist widerspricht. Die Niederschrift über in Textform gefasste Beschlüsse hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats zu unterzeichnen und sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern zuzuleiten.“
c)

§ 18 der Satzung wird um die Absätze 3 und 4 ergänzt:

„(3) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung für Aktionäre Inhaberaktien der Gesellschaft in Verwahrung haben, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.
(4) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG an Aktionäre, die es verlangen, werden ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.“
d)

§ 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
(2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 1 unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen.
(3) Die Einzelheiten der Anmeldung, des Nachweises über den Anteilsbesitz und die Ausstellung von Eintrittskarten sind in der Einberufung bekannt zu machen. Der Einberufende wird ermächtigt, für die Fristen nach Absatz 1 und 2 eine kürzere, in Tagen bemessene Frist in der Einberufung festzusetzen. Die Fristberechnung für die Fristen nach Absatz 1 und 2 erfolgt nach § 121 Abs. 7 Satz 1–3 AktG.“
e)

§ 22 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„(2) Der Jahresabschluss ist gemäß den gesetzlichen Regelungen aufzustellen.“
f)

In § 25 der Satzung wird das Wort „elektronischen“ gestrichen.
5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Die Regelungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ergeben sich aus der Satzung der Gesellschaft. Die Anmeldefrist wird auf einen Tag verkürzt. Demnach sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 31.8.2015 bei der Gesellschaft (c/o Carthago Transaction Services EWIV, Häschenstraße 19, 28199 Bremen, Tel.: 0421/5769940, Fax: 0421/5769943, E-Mail info@convalue.com) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 11.8.2015 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 31.8.2015 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.convalue.com zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Rosengarten, im Juli 2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.