Concilium AG – außerordentliche Hauptversammlung

Concilium AG
Gommern
WKN A0SMVC
ISIN DE000A0SMVC7
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein am
07.11.2014
um 09:00 Uhr
im
Konferenzraum der GFEI Aktiengesellschaft
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main

Die Einladung erfolgt aufgrund eines Verlangens auf Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG des Aktionärs Christian Lang, Baden-Baden, vom 09.09.2014.

Tagesordnung
1.)

Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Bernd Metzler

Der Aktionär Christian Lang, Baden-Baden, schlägt vor, das durch die Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Bernd Metzler, Berlin, zum Ablauf der aufgrund dieses Verlangens einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen.
2.)

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Sofern der Beschluss über die Abberufung von Bernd Metzler gefasst wird, endet sein Amt mit dem Ablauf der aufgrund dieses Einberufungsverlangens einberufenen Hauptversammlung. Somit ist ein neues Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung zu wählen.

Der Aktionär Christian Lang, Baden-Baden, schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied des Aufsichtsrats

Herrn Florian Stahl
Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

mit Wirkung zum Ablauf der einzuberufenden Hauptversammlung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
3.)

Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens

Der Aktionär Christian Lang, Baden-Baden, schlägt vor, zu beschließen:

§ 2 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst:
„(1)

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, soweit hierfür keine besonderen gesetzlichen Erlaubnisse erforderlich sind.“

Begründung des Einberufungsverlangens des Aktionärs Christian Lang zu Ziffern 1.) und 2.) der Tagesordnung

Bernd Metzler soll als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen werden, weil er nach Auffassung des Unterzeichners nicht mehr das Vertrauen der Aktionäre genießt. Dabei ist davon auszugehen, dass Herr Metzler seiner Überwachungsaufgabe nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob er bei der Überwachung stets dem Interesse der Gesellschaft und ihrer Anteilseigener den Vorrang gegeben hat oder ob er möglicherweise in der Vergangenheit Einzel- oder Sonderinteressen verfolgt oder wahrgenommen hat, die sich nachteilig auf die Gesellschaft, ihre Wettbewerbsposition und ihren Ruf im Markt auswirken können, und diese weiterhin verfolgt oder wahrnimmt.

Die Aktionäre können von ihrem Aufsichtsrat erwarten, dass er seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung der Geschäftsführung mit der dafür erforderlichen Sorgfalt ordentlich und gewissenhaft nachkommt. Diese umfasst neben einer wohlwollenden Begleitung und Unterstützung des Vorstands auch und insbesondere die kritische und dennoch konstruktive Auseinandersetzung mit den Maßnahmen zur Geschäftsführung sowie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand und innerhalb des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat soll sich regelmäßig über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Lage der Gesellschaft informieren und die Berichterstattung mit dem Vorstand erörtern.

Eine wirksame Überwachung erfordert ein Mindestmaß an Vertrauen der Aktionäre und einen entsprechenden Willen zur Zusammenarbeit zum Wohle der Gesellschaft. Herr Metzler hat durch sein Verhalten in der Vergangenheit nach der Auffassung des Unterzeichners gezeigt, dass er dazu entweder nicht bereit oder nicht in der Lage ist. Mit dem Antrag zur Beschlussfassung soll den Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, den Aufsichtsrat wieder so besetzen, dass die Überwachungsfunktion ordnungsgemäß im Sinne der Aktionäre wahrgenommen wird.

Begründung des Einberufungsverlangens des Aktionärs Christian Lang zu Ziffer 3.) der Tagesordnung

Die Gesellschaft soll zukünftig die Möglichkeit haben, Beratungsdienstleistungen für andere Unternehmen erbringen zu können und darüber neue Erlöse zu erzielen. Dazu soll der Gegenstand des Unternehmens geändert werden. Mit dieser Satzungsänderung soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, für ihre eigenen Beteiligungen und Tochterunternehmen und für Gesellschaften Dritter Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen anbieten zu dürfen. Die bisherige Tätigkeit unserer Gesellschaft hat gezeigt, dass es für derartige Geschäfte entsprechende Nachfrage auf dem Markt und bei Unternehmen Dritter gibt sowie bei den Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Dazu kann die Gesellschaft ihre eigenen Ressourcen einsetzen oder bei Bedarf Drittleistungen hinzukaufen oder vermitteln.

Stellungnahme der Gesellschaft zum Einberufungsverlangen

Der Vorstand der Gesellschaft unterstützt die vorgeschlagene Änderung der Satzung. Zu Fragen der personellen Besetzung des Aufsichtsrats als Kontrollgremium der Aktionäre zur Überwachung des Vorstands verzichtet der Vorstand auf eine Stellungnahme und überlässt den Aktionären die Entscheidung.

Adresse für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie für Anfragen gemäß § 125 AktG

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes sowie für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Concilium AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 / (0) 69 / 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de

Mitteilungen an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären und Aktionäre gemäß § 125 AktG können ebenfalls unter der genannten Adresse angefordert werden.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Im September 2014

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