CONET Technologies AG – Hauptversammlung 2016

CONET Technologies AG

Hennef

WKN: 792172 │ ISIN: DE0007921728
WKN: A0LD6V │ ISIN: DE000A0LD6V0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 25.02.2016,
um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der CONET Technologies AG ein.

Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Unternehmenszentrale im Raum „Lissabon“
der CONET-Gruppe, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, statt.

 

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CONET Technologies AG zum 31. März 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015) sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.conet-technologies.de sowie in den Geschäftsräumen der CONET Gruppe, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugestellt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresüberschuss der CONET Technologies AG in Höhe von Euro 45.301,95 für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015) wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.788.175,75 wird folgende Dividende gezahlt:

An die Vorzugsaktionäre auszuschüttender Betrag Euro 53.830,00 (durch Zahlung einer Dividende in Höhe von Euro 0,04 pro Vorzugsaktie)
An die Stammaktionäre auszuschüttender Betrag Euro 0,00 (Euro 0,00 pro Stammaktie)

Die Dividende der Vorzugsaktionäre in Höhe von Euro 0,04 pro Vorzugsaktie setzt sich wie folgt zusammen:

Euro 0,02 als Vorzugsbetrag je dividendenberechtigter Vorzugsaktie gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/2015 sowie Euro 0,02 als Vorzugsbetrag je dividendenberechtigter Vorzugsaktie gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft rückwirkend für das Geschäftsjahr 2013/2014.

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.734.345,75 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rüdiger Zeyen für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015) Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Wilfried Pütz (Mitglied des Vorstands bis zum 26. Januar 2015) für die Zeit vom 01. April 2014 bis 26. Januar 2015 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Rau (Mitglied des Vorstands seit dem 27. Januar 2015) für den Zeitraum 27. Januar 2015 bis 31. März 2015 keine Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Thomas Herbst (Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 07. Juni 2014) für die Zeit vom 01. April 2014 bis 07. Juni 2014 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Burkhard Immel für die Zeit vom 01. April 2014 bis 31. März 2015 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Elias Issa (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 08. Juli 2014) für die Zeit vom 08. Juli 2014 bis 31. März 2015 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hans-Jürgen Niemeier für die Zeit vom 01. April 2014 bis 31. März 2015 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der CONET Technologies AG aus 3 Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Burkhard Immel, Rechtsanwalt, Bad Soden/Ts.,
Herrn Dr. Gerd Jakob, Dipl.-Kaufmann, GB-Storrington,
Herrn Hans-Jürgen Niemeier, Diplom-Mathematiker, Köln,

für die Dauer bis zum Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

6. Beschlussfassung über eine zusätzliche Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Burkhard Immel für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsratsvorsitzenden in Anbetracht seiner besonderen Leistungen im Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015) eine zusätzliche Vergütung in Höhe von Euro 45.000,00 (also insgesamt Euro 63.000,00 (netto) für das Geschäftsjahr 2014/2015) zu zahlen.

7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das laufende sowie die weiteren Geschäftsjahre wie folgt neu festzusetzen:

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste Vergütung in Höhe von Euro 72.000,– (netto) pro Geschäftsjahr und die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils Euro 36.000,– (netto) pro Geschäftsjahr.

8. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016 (vom 01. April 2015 bis 31. März 2016)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der CONET Technologies AG für das Geschäftsjahr 2015/2016 (vom 01. April 2015 bis 31. März 2016) zu wählen.

9. Beschlussfassung über die Änderung von §§ 2 (1), 6 (1), 6 (5), 11 (2), 12 (1) und 17 (1) der Satzung sowie eine Satzungsergänzung in § 12

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Änderung einzelner Satzungsbestimmungen folgende Beschlüsse zu fassen:

§ 2 (1) Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Integration und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen mit dem Branchenfokus Information, Solutions und Technology sowie Personaldienstleistungen.“

Die bisherigen Sätze 2 und 3 von § 2 (1) entfallen ersatzlos.

§ 6 (1): der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der erlassenen Geschäftsordnung.“

§ 6 (5): der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat beschließt eine Geschäftsordnung für den Vorstand im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieser Satzung.“

§ 11 (2), Satz 1: der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung sowie der Tagungsort mitzuteilen.“

§ 12 (1), Satz 2 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann durch Stimmabgabe in Schrift- oder Textform an der Beschlussfassung teilnehmen.“

Nach § 12 (7) der Satzung der Gesellschaft wird folgender Absatz (8) neu eingefügt:

„Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen abzugeben und an den Aufsichtsrat gerichtete Erklärungen in Empfang zu nehmen.“

§ 17 (1), Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% des gesamten stimmberechtigten Kapitals vertreten sind.“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 15 (1) der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft angemeldet und den Nachweis ihres Aktienbesitzes erbracht haben.

Anmeldungen müssen also spätestens bis zum 22.02.2016, 24:00 Uhr, in Textform (126 b BGB) unter der nachstehenden Adresse bei der Anmeldestelle eingehen:

CONET Technologies AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
73033 Göppingen
Telefax: +49 7161 969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Jeder Aktionär muss den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis in Textform (§ 126 b BGB) erbringen, dass er am 04.02.2016, 0:00 Uhr, Aktionär der Gesellschaft war. Die Nachweise sind von dem Aktionär spätestens bis zum 22.02.2016, 24:00 Uhr, an die oben genannte Anmeldestelle zu übermitteln.

Die Anmeldestelle stellt die Eintrittskarten aus, die zum Besuch der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für (Hinzu-)Erwerbe nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige Person nach Wahl, ausgeübt werden können. Die Vollmacht ist in Textform zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 (8) oder (10) AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, besteht keine Schrift- oder Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der nach § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen über die Form der Vollmacht ab.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von unserer Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Die Abstimmung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur möglich, soweit diesen eine schriftliche Vollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde.

Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthält.

Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts- und Weisungsformular ist im Original per Post oder per Telefax zu übersenden an:

CONET Technologies AG
Investor Relations
Humperdinckstraße 1
53773 Hennef
Telefax: +49 2242 939-390

Später als am 22.02.2016, 24:00 Uhr eingehende Vollmachts- und Weisungsformulare können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte auf Verlangen von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 31.01.2016, 24:00 Uhr zugehen. Das Verlangen ist zu richten an:

CONET Technologies AG
Investor Relations
Humperdinckstraße 1
53773 Hennef
Telefax: +49 2242 939-390

Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt sein. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs seines Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden von der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszugs) bis zum 10.02.2016, 24:00 Uhr postalisch bei der CONET Technologies AG, Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef, oder per Telefax unter Nummer +49 2242 939-390 eingehen. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unter www.conet-technologies.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätete (§ 126 Abs. 1 AktG) Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Einsichtnahme in Unterlagen, Auskunftsrecht

Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen in den Geschäftsräumen der CONET-Gruppe, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung geltend gemacht werden.

 

Hennef, im Januar 2016

CONET Technologies AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an CONET Technologies AG, Investor Relations, Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef, Telefax +49 2242 939-390 oder per E-Mail an ir@conet-technologies.de.

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