CONET Technologies AG – Hauptversammlung

CONET Technologies AG
Hennef
WKN: 792172│ISIN: DE0007921728
WKN: A0LD6V│ISIN: DE000A0LD6V0
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 20. November 2014,
um 11:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
der CONET Technologies AG ein.
Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Unternehmenszentrale im Raum „Lissabon“
der CONET Technologies AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, statt.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014) und

des gebilligten Konzernabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014) sowie

des Berichts des Aufsichtsrats.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.conet-technologies.de sowie in den Geschäftsräumen der CONET Technologies AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugestellt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresüberschuss der CONET Technologies AG in Höhe von 1.302.579,83 Euro für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014) wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.742.873,79 Euro wird eine Dividende gezahlt:
An die Vorzugsaktionäre auszuschüttender Betrag Euro 53.300,00 (Euro 0,04 pro Vorzugsaktie)
An die Stammaktionäre auszuschüttender Betrag Euro 33.000,00 (Euro 0,02 pro Stammaktie)
Bilanzgewinn nach Dividendenausschüttung Euro 2.656.573,79

Die Dividende der Vorzugsaktionäre in Höhe von Euro 0,04 setzt sich wie folgt zusammen:

Euro 0,02 als reguläre Dividende für das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie Euro 0,02 als Vorzugsbetrag je dividendenberechtigter Vorzugsaktie gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013/2014.

Der verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014) Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014) Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen.

Das Aufsichtsratsmitglied Thomas Herbst, Bad Soden/Ts., hat am 10. Mai 2014 sein Mandat niedergelegt und ist mit Wirkung zum 07. Juni 2014 vorzeitig aus dem Aufsichtsrat der CONET Technologies AG ausgeschieden.

Aus diesem Grund hat das Amtsgericht gemäß § 104 AktG mit Wirkung vom 08. Juli 2014 Herrn Elias Issa, Vorstand Deutsche Eco AG, Frankfurt am Main, zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur ordentlichen Hauptversammlung am 20. November 2014 berufen. Nun steht die Neuwahl durch die Hauptversammlung an:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Elias Issa, Vorstand der Deutsche Eco AG, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main, mit Wirkung zum 20. November 2014 als Nachfolger von Herrn Herbst für den Rest der Amtszeit, also bis zum Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung 2015 zum Mitglied des Aufsichtsrats der CONET Technologies AG zu wählen.

Weitere Mitgliedschaften von Herrn Issa in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien bestehen nicht.

Die Hauptversammlung ist nicht an diesen Wahlvorschlag gebunden.

6. Beschlussfassung über die Änderung von § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung

Aktuell lautet § 13 der Satzung: Auf Beschluss der Hauptversammlung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die durch die Hauptversammlung festgelegt wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 der Satzung durch folgenden Satz 2 zu ergänzen:

Sollte ein Aufsichtsratsmitglied unterjährig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, ist die Vergütung 4 Wochen nach Ausscheiden anteilig für die Amtsdauer in einer Summe fällig.

7. Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 1 der Satzung‚ Zusammensetzung des Vorstands

Aktuell lautet § 5 Absatz 1 der Satzung: Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Personen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 5, Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1)

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus bis zu 6 Personen.“

8. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers sowie des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014 (vom 01. April 2013 bis 31. März 2014)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DHPG Dr. Harzem & Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bonn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der CONET Technologies AG für das Geschäftsjahr 2014/2015 (vom 01. April 2014 bis 31. März 2015) zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Anmeldungen müssen spätestens bis zum 17. November 2014, 24:00 Uhr, in Textform (126 b BGB) unter der nachstehenden Adresse bei der Anmeldestelle eingehen:

CONET Technologies AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Kirchstraße 35
73033 Göppingen
Telefax: +49 7161 969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Die Aktionäre können sich fristwahrend außerdem in Textform bei der Gesellschaft per Telefax unter der Nummer +49 2242 939-390 oder per E-Mail an ir@conet-technologies.de anmelden.

Unabhängig von der Art der Anmeldung muss jeder Aktionär den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis in Textform (§ 126 b BGB) erbringen, dass er am 30. Oktober 2014, 0:00 Uhr, Aktionär der Gesellschaft war. Die Nachweise sind von dem Aktionär spätestens bis zum 17. November 2014, 24:00 Uhr, an eine oben genannte Anmeldestelle zu übermitteln.

Die Anmeldestelle stellt Eintrittskarten aus, die zum Besuch der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht oder sonstige Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden können. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht keine Schriftformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch von unserer Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung vertreten zu lassen. Die Abstimmung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur möglich, soweit diesen eine Vollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt wurde.

Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung enthält.

Das ausgefüllte und unterschriebene Vollmachts-/Weisungsformular ist im Original per Post oder per Telefax zu übersenden an:

CONET Technologies AG
Investor Relations
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Telefax: +49 2242 939-390

Später als am 15. November 2014, 24:00 Uhr, eingehende Vollmachts-/Weisungsformulare können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte auf Verlangen von Aktionären

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 26. Oktober 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Sie sind zu richten an:

CONET Technologies AG
Investor Relations
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Telefax: +49 2242 939-390

Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt sein. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs seines Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft (Kopie des Depotauszuges) bis zum 05. November 2014, 24.00 Uhr, postalisch an die CONET Technologies AG, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, oder per Telefax an die Nummer +49 2242 939-390 zu richten. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unter www.conet-technologies.de veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätete (§ 126 Abs. 1 AktG) Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Einsichtnahme in Unterlagen

Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen alle für diese Hauptversammlung relevanten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Theodor-Heuss-Allee 19, 53773 Hennef, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.

Hennef, im Oktober 2014

TAGS:
Comments are closed.