conject AG München – Hauptversammlung

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conject AG

München

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie hiermit ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der
conject AG

am Mittwoch, dem 13. August 2014, um 10:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Kanzlei

P+P Pöllath + Partners,
Hofstatt 1,
80331 München.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der conject AG zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft, Implerstraße 11, 81371 München, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und unentgeltlich eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist daher gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 fasst die Hauptversammlung somit keinen Beschluss.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.

Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind. Im Aktienregister eingetragene Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 der Satzung kann das Stimmrecht durch mit schriftlicher Vollmacht ausgewiesene Bevollmächtigte ausgeübt werden. Das Schriftformerfordernis gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird. Diese müssen Vollmachten gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG lediglich nachprüfbar festhalten.

Anträge und Wahlvorschläge:

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 29. Juli 2014, der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an folgende Adresse übersandt hat:

conject AG
Investor Relations
Herrn Cesar Flores
Implerstraße 11
81371 München
E-Mail: cesar.flores@conject.com

Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

 

München, im Juli 2014

Der Vorstand

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