ConPAIR AGEssenEinladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Aufhebung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 19.05.2016 zu den Tagesordnungspunkten 3 (3.1 bis 3.6) 4 und 5 gefassten Beschlüsse Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die sämtlichen in der ordentlichen Hauptversammlung vom 19.05.2016 gefassten Beschlüsse zu den vorbezeichneten Tagesordnungspunkten 3.) – 3.1) bis 3.6) –, 4.) und 5.) – gleich ob bereits dem Handelsregister ggü. angezeigt bzw. Die sachliche Rechtfertigung für die Aufhebung der Beschlüsse ergibt sich vor folgendem Hintergrund: Die in der Hauptversammlung vom 19.05.2016 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3.) „Kapitalerhöhungen“; 4.) „Genehmigtes Kapital“ und 5.) „Satzungsänderungen“ sind bis zum heutigen Tage sämtlich nicht registergerichtlich vollzogen worden. Das Registergericht Essen hat der Anmeldung der beschlossenen Bar- und Sachkapitalerhöhung nicht entsprochen und die Eintragung durch Erlass von Zwischenverfügungen bzw. Beschlüssen abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde der Gesellschaft bzw. des einreichenden Notars blieb erfolglos. Die Anmeldung wurde letztlich durch Beschluss des OLG Hamm vom 18.11.2016 zurückgewiesen. Nicht aufgehoben werden die zu den seinerzeitigen Tagesordnungspunkten 1.1) „Vorlage des Jahresabschlusses der ConPAIR AG für das Geschäftsjahr 2015“; 1.2) „Feststellung des Jahresabschlusses“; 1.3) „Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2015“ sowie 2.2) „Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015“ und 6.) „Wahl zum Aufsichtsrat“ getroffenen Abstimmungen und Beschlüsse. Eine Aufhebung der Beschlüsse/Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 1.1) bis 1.3), 2.1) bis 2.2) und 6.) ist hier nicht erforderlich, da die vorbezeichneten Tagesordnungspunkte keine registergerichtliche Umsetzung bzw. keiner Anmeldung bedürfen und nicht von der Zurückweisung des Eintragungsantrags betroffen sind und daher wirksam gefasst werden konnten und unverändert Bestand haben. Die neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist im Nachgang zur Wahl erstellt und zum Stichtag 10.05.2016 dem zuständigen Registergericht Essen eingereicht und dort auch veröffentlicht worden. |
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2. |
Neue bzw. nochmalige Beschlussfassung über Sachkapitalerhöhung Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung soll eine neue Beschlussfassung zunächst nur hinsichtlich der Sachkapitalerhöhung (seinerzeitige Tagesordnungspunkte 3.1) bis 3.4)) umgesetzt werden. Etwaige sich ergebende neu zu fassende Beschlüsse der Hauptversammlung aus den übrigen Tagesordnungspunkten sollen zu einem späteren Zeitpunkt – voraussichtlich auf der anstehenden diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung – umgesetzt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen:
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3. |
Neubestellung Aufsichtsratsmitglied Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Herr Jürgen Fischer, Via Aldesago 54, CH-6974 Lugano-Aldesago, Schweiz wird als Aufsichtsratsmitglied wiedergewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung die über die Entlastung und für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Damit soll eine Synchronisation mit der Amtszeit des bestehenden AR erreicht werden. |
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4. |
Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 14 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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II. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
III. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Nelles
Vorstand