ConPAIR AG – Hauptversammlung 2018

Conpair AG

Einladung zur Hauptversammlung der
am 5. September 2018 um 11:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand der Gesellschaft die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 5. September 2018, um 11.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen, Rüttenscheider Str. 97-113, 45130 Essen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein:

I. Tagesordnung

1.1 Vorlage des Jahresabschlusses der Conpair AG für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die Gesellschaft verzichtet auf eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses der Conpair AG.
1.2. Feststellung des Jahresabschlusses
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der Jahresabschluss wird festgestellt.
1.3. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.
2.1 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.
2.2 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.
3. Satzungsänderung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
§ 9 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
§ 9 Zahl der Mitglieder, Wahl, Amtszeit

Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern

II. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt.

Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

III. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Prof. Dr. Michael Nelles

Vorstand

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