Constantin Medien AG
Ismaning
– WKN 914720 –
– ISIN DE0009147207 –
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, 9. November 2016, um 10:00 Uhr
in den Räumen des Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 81541 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Falls erforderlich, wird die ordentliche Hauptversammlung am Donnerstag, 10. November 2016, um 10:00 Uhr am gleichen Ort fortgesetzt.
I. |
Tagesordnung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. |
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.“ Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. |
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5. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau Andrea Laub, welche von der ordentlichen Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit Ablauf der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließenden Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung geendet hätte. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge auf die Empfehlung des Nominierungs- und Rechtsausschusses. Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:
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6. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: „§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert und lautet künftig wie folgt: Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen.“ |
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7. |
Beschlussfassung über die Strategie zur Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG Der Vorstand hält die Entscheidung über die weitere Ausrichtung des Constantin Medien-Konzerns sowohl im Hinblick auf die divergierenden Auffassungen unter den Aktionären wie auch für die Nutzung von Ertragspotentialen für wesentlich und legt sie deshalb der Hauptversammlung zur Beschlussfassung nach § 119 Abs. 2 AktG vor. „Der Vorstand der Constantin Medien AG beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing zu fokussieren, nach Möglichkeit die Verwaltungskosten unter Auflösung von Mehrfachstrukturen zu reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung der Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 Abs. 2 AktG zu.“
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Der Constantin Medien AG ist am 21. September 2016 ein Schreiben von der Stella Finanz AG und Herrn René Camenzind und am 23. September 2016 ein Schreiben von der Highlight Event and Entertainment AG jeweils mit dem Verlangen auf Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung der Constantin Medien AG gemäß § 122 AktG zugegangen.
Die Berücksichtigung der in den vorgenannten beiden Schreiben dieser Aktionäre genannten Forderungen bedeutet nicht, dass sich der Vorstand ein abschließendes Bild von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens gemacht hat. Namentlich in Bezug auf die Beachtung wertpapierhandelsrechtlicher Meldepflichten bestehen nach wie vor erhebliche Bedenken, ohne dass die Prüfung dieser Vorgänge derzeit abgeschlossen ist.
Diese Aktionäre haben die Einberufung einer Hauptversammlung zu den nachfolgenden weiteren Tagesordnungspunkten verlangt:
8. |
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Jan P. Weidner und Neuwahl eines Aufsichtsmitglieds Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und die Highlight Event and Entertainment AG schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Wahl erfolgt mit Wirkung zum Ablauf der einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklären die Aktionäre, dass nach ihrer Kenntnis der vorgeschlagene Kandidat weder in persönlichen noch in geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft steht. |
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9. |
Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel und dem Mitglied des Vorstands Leif Arne Anders durch die Hauptversammlung Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und die Highlight Event and Entertainment AG schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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II. |
Abweichende Beschlussvorschläge von Aktionären und Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats Die Aktionäre Stella Finanz AG, René Camenzind und Highlight Event and Entertainment AG haben zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5 abweichende Beschlussvorschläge gemacht: Zu Tagesordnungspunkt 2:
Zu Tagesordnungspunkt 3:
Zu Tagesordnungspunkt 5: Obwohl nur drei Aufsichtsratsämter der Gesellschaft von der Hauptversammlung zu besetzen sind, schlagen die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und die Highlight Event and Entertainment AG vier Personen zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vor mit der Begründung, die Bestellung von Herrn Dr. Dieter Hahn durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Juli 2014 habe aufgrund seines Amtes als Verwaltungsmitglied der Highlight Communications AG gegen § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG verstoßen und sei deshalb nicht wirksam. Diese von den Aktionären vertretene Rechtsauffassung geht jedoch fehl, da Herr Dr. Dieter Hahn damals wie heute als „nicht exekutives“ Mitglied des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG über keine vorstandsähnliche Vertretungsmacht verfügt und somit nicht gesetzlicher Vertreter eines von der Gesellschaft abhängigen Unternehmens im Sinne des § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AktG ist. Die Stella Finanz AG, Herr René Camenzind und die Highlight Event and Entertainment AG schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung zum Ablauf der einzuberufenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Zu a) Herr Freddie Geier ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Zu b) Herr Dr. Paul Graf ist Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin Film AG, München. Darüber hinaus ist Herr Dr. Paul Graf nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Zu c) Herr Thomas von Petersdorff-Campen ist nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Zu d) Herr Dr. Daniel Schütze ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kraichgau-Klinik AG, Bad Rappenau, sowie Mitglied des Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG, München. Darüber hinaus ist Herr Dr. Daniel Schütze nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklären die Aktionäre, dass nach ihrer Kenntnis keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft steht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft empfehlen der Hauptversammlung, sämtliche Beschlussvorschläge dieser Aktionäre abzulehnen. Die antragstellenden Aktionäre sind Mitglieder des Stimmenpools des früheren Vorstandsvorsitzenden Bernhard Burgener, der in der Hauptversammlung vom 06. Juli 2016 deutlich gemacht hat, dass er eine strategische Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns ablehnt. Die Beschlussvorschläge sind offenkundig Teil dieser Strategie, die Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns zu verhindern. |
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III. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung Vorlagen Zu Tagesordnungspunkt 1:
Zu Tagesordnungspunkt 7:
Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 ordentlich eingesehen werden. Grundkapital und Stimmrechte Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Stimmrechtsvertretung Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären Sonstige Hinweise Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 ordentlich zur Verfügung. Unter www.constantin-medien.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung / HV November 2016 ordentlich sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich. Anfragen und Anforderung von Unterlagen |
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IV. |
Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung über die Strategie zur Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns Während der Generaldebatte der ordentlichen Hauptversammlung der Constantin Medien AG („CMAG“) am 06. Juli 2016 haben insbesondere Aktionäre, die an unserer Gesellschaft in signifikanter Höhe beteiligt sind, die zukünftige Ausrichtung des Constantin Medien-Konzerns („CMAG-Konzern“) diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass zwei große Aktionärsblöcke unterschiedliche Auffassungen vertreten. Nach einer Meinung soll die gegenwärtige Ausrichtung des Unternehmens als Mischkonzern, bestehend aus den Segmenten Sport, Sport- und Event-Marketing sowie Film, einschließlich der bestehenden Mehrfachstrukturen mit zwei börsennotierten Holdinggesellschaften („Doppelstruktur“) unverändert aufrechterhalten werden. Auf der anderen Seite steht die Auffassung, sich strategisch auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing zu konzentrieren, den Abbau der Doppelstruktur voranzutreiben und damit verbundene Ertragspotentiale zu heben. Angesichts der anhaltenden Diskussion ist der Vorstand der Ansicht, dass eine Entscheidung über die Neuausrichtung der Strategie des CMAG-Konzerns durch die Hauptversammlung erfolgen sollte. Der Vorstand empfiehlt eine Neuausrichtung der Strategie des CMAG-Konzerns, um die Ertragskraft und Finanzlage des CMAG-Konzerns nachhaltig zu verbessern und mehr Spielraum für internes und externes Wachstum zu erlangen. Mittelfristig strebt der Vorstand auch die Dividendenfähigkeit der CMAG an. Bereits im Sommer 2014 wurde der heutige Vorstandsvorsitzende, Herr Fred Kogel, gebeten, in den Vorstand der CMAG einzutreten und als Vorstand „Produktion, Prozessmanagement und Integration“ die segmentübergreifende Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns und damit die Ertragslage der CMAG zu verbessern. Die daraufhin entwickelten und intensiv geprüften Entscheidungsvorlagen, die unter anderem den räumlichen Zusammenzug der Verwaltungen der CMAG sowie der Constantin Film AG („CFAG“) an einen Standort vorsahen, lehnte der damalige Vorstand im Juli 2015 mehrheitlich ab. Der Vorstand begann anschließend in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat alternative Maßnahmen zu prüfen, um die Finanz- und Ertragslage des CMAG-Konzerns zu verbessern. Er analysierte dabei insbesondere die Konzernstruktur, um eine Neuausrichtung der Strategie des CMAG-Konzerns zu entwickeln. Hierbei wurden auch eine Zusammenfassung von Segmenten des CMAG-Konzerns und/oder eine Trennung von bestimmten Segmenten nicht ausgeschlossen. Auf Basis der bis dahin erfolgten Prüfung durch den Vorstand beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat im Herbst 2015, insbesondere die Fokussierung auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing näher zu prüfen. Der Vorstand hat diese Prüfung nunmehr abgeschlossen und empfiehlt, den CMAG-Konzern auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing zu konzentrieren, nach Möglichkeit die Verwaltungskosten vor allem unter Auflösung der Doppelstruktur zu reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung der Finanzierungsstruktur zu erreichen. 1. Beschlussvorschlag des Vorstands Der Vorstand der CMAG hält die Entscheidung über die weitere Ausrichtung des CMAG-Konzerns sowohl im Hinblick auf die divergierenden Auffassungen unter den Aktionären für wesentlich und legt sie deshalb der Hauptversammlung zur Beschlussfassung nach § 119 Abs. 2 AktG vor. „Der Vorstand der Constantin Medien AG beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing zu fokussieren, nach Möglichkeit die Verwaltungskosten unter Auflösung bestehender Mehrfachstrukturen zu reduzieren und eine nachhaltige Verbesserung der Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser Neuausrichtigung des Constantin Medien-Konzerns stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 Abs. 2 AktG zu.“ 2. Begründung des Beschlussvorschlags a) Ausgangslage aa) Aktuelle Unternehmensstruktur der CMAG Die CMAG ist durch ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in unterschiedlichen Bereichen der Medienbranche national und international tätig. Die drei Unternehmensbereiche („Segmente“) des CMAG-Konzerns – Sport, Sport- und Event-Marketing und Film – werden rechtlich wie operativ getrennt geführt. Nennenswerte Überschneidungen zwischen den einzelnen Segmenten gibt es nicht. Aufgrund der operativen und rechtlichen Trennung werden weder Synergiepotentiale genutzt noch Mehrfachstrukturen vermieden.
bb) Aktuelle Fremdfinanzierungsstruktur der CMAG Bei einer Marktkapitalisierung von rd. EUR 195 Mio. (Stichtag 27. September 2016) belaufen sich die Fremdfinanzierungen der CMAG auf rd. EUR 100 Mio. Die CMAG hat im April 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Nominalbetrag i.H. von EUR 65,0 Mio. („Unternehmensanleihe“), einem Zinssatz von 7,0% p.a. und einer Laufzeit von fünf Jahren platziert. Ausgabe- und Valutadatum war der 23. April 2013. Die Unternehmensanleihe ist am 23. April 2018 zur Rückzahlung fällig. Die Stella Finanz AG („Stella“) hat der CMAG ein Darlehen i.H. von CHF 26,0 Mio. und EUR 12,25 Mio. („Stella-Darlehen“) gewährt. Als Sicherheit hat die CMAG 24.752.780 Aktien der HLAG („Sicherheit“) an die Darlehensgeberin verpfändet. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2017 und wird mit 5,0% p.a. verzinst. Ende Mai 2016 wurde das Stella-Darlehen fristgemäß zum 30. Juni 2016 vorzeitig ordentlich von der CMAG gekündigt (Näheres hierzu siehe nachfolgende Ziffer cc). Die CMAG hat zur Rückführung des Stella-Darlehens eine Refinanzierung i.H. von EUR 36,0 Mio. vereinbart. Dieses Bankdarlehen wurde bisher nicht in Anspruch genommen (Näheres hierzu siehe nachfolgende Ziffer cc). cc) Differenzen mit der Stella Finanz AG – Verfahren vor Gerichten in Glarus und München Der Vorstand beabsichtigt, das Stella-Darlehen schnellstmöglich zurückführen. Die Stella verweigert die Rückabwicklung des Darlehens und damit die Freigabe der Sicherheit (24.752.780 Aktien der HLAG). Sie behauptet, sie habe nicht nur ein Pfandrecht, sondern Eigentum an diesen Aktien erworben, so dass ihr auch das Stimmrecht aus diesen Aktien zustehe; in den vertraglichen Vereinbarungen gibt es dafür keine Grundlage. Der Verwaltungsrat der HLAG nahm dieses Verhalten der Stella zum Anlass, die für den 03. Juni 2016 terminierte Generalversammlung der HLAG auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Durch diese Verschiebung wird der CMAG seit dem 03. Juni 2016 eine angekündigte Dividende i.H. von rd. CHF 5,7 Mio. vorenthalten. Die Stella und ihr früherer Alleinaktionär Martin Hellstern sind Mitglieder des Stimmrechtspools von Herrn Bernhard Burgener („Stimmrechtspool-Burgener“). Im Einzelnen:
Die CMAG hatte zur Rückführung des Stella-Darlehens ein Bankdarlehen i.H. von EUR 36,0 Mio. abgeschlossen und gezogen. Nach der Weigerung der Stella, das Stella-Darlehen rückabzuwickeln, wurde dieses Bankdarlehen gekündigt und an die Darlehensgeberin zurückgezahlt. Parallel dazu hat die CMAG ein neues Bankdarlehen („Bankdarlehen“) zur kurzfristigen Rückführung des Stella-Darlehens abgeschlossen, dies aber nicht gezogen (siehe oben Ziffer 2 a) bb)). Nach Rückabwicklung des Stella-Darlehens soll unter Führung der derzeitigen Darlehensgeberin ein noch zu bildendes Bankenkonsortium der CMAG ein Konsortialdarlehen („Konsortialdarlehen“) gewähren. Das Konsortialdarlehen soll die Neuausrichtung der Strategie der CMAG unterstützen und dabei insbesondere der Rückführung des Bankdarlehens sowie der Unternehmensanleihe dienen. Aufgrund des vorgenannten Verhaltens der Stella musste der Vorstand die laufenden Verhandlungen über das Konsortialdarlehen aussetzen. Sie sollen unmittelbar nach Sicherstellung der Rechte der CMAG als Aktionärin der HLAG wieder aufgenommen werden. b) Inhalt und Ziele der Strategie zur Neuausrichtung der Constantin Medien AG und des Constantin Medien-Konzerns Die CMAG will sich im Zuge der Neuausrichtung strategisch auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing konzentrieren und mit den frei werdenden Mitteln die Fremdfinanzierung optimieren. Im Rahmen der Neuausrichtung soll der Verwaltungsaufwand durch Auflösung bestehender Mehrfachstrukturen reduziert werden. Mit der Realisierung der Einsparpotentiale und der Umsetzung der Konzentration wird sich die Ertragslage der CMAG nachhaltig verbessern und Spielraum zur Finanzierung von internem und externem Wachstum geschaffen. Mittelfristig strebt der Vorstand damit die Dividendenfähigkeit der CMAG an. Die derzeitige Struktur des CMAG-Konzerns ist durch mehrere Stufen gekennzeichnet, auf denen jeweils Parallelstrukturen existieren. Durch Konsolidierung und Eliminierung nicht operativer Ebenen kann die Kostenstruktur nachhaltig verbessert werden. Der Vorstand hat eine mögliche Veräußerung des Segments Film eingehend geprüft und u.a. in einem zusammen mit dem Aufsichtsrat gebildeten Lenkungsausschuss eingehend beraten. Dem Lenkungsausschuss gehörten neben Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat der CMAG auch Mitglieder des Verwaltungsrats der HLAG an. Im November 2015 haben sowohl Vorstand und Aufsichtsrat der CMAG als auch der Verwaltungsrat der HLAG beschlossen, die Möglichkeit eines Verkaufs des Segments Film detaillierter zu prüfen. Diese Prüfung wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Vorstand die folgende Neuausrichtung der Strategie („Strategie“):
Denkbare Alternativen sind aus Sicht des Vorstands nicht vorzugswürdig.
3. Fazit Die vorgestellte strategische Neuausrichtung mit der Konzentration auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing und die Realisierung bestehender Einsparpotentiale verbessert die Ertragslage des CMAG-Konzerns, schafft mittelfristig die Voraussetzungen für die Dividendenfähigkeit der CMAG und ist damit geeignet, den Shareholder Value zu erhöhen und die langfristige Perspektive des Konzerns und seiner Mitarbeiter zu fördern. 4. Reichweite der Zustimmung Die unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Beschlussfassung enthält keine konkrete Zustimmung zu einem bestimmten Veräußerungsgeschäft in Bezug auf das Segment Film, wie etwa zu dem Verkauf der CFAG, und nimmt dies auch nicht vorweg; der Vorstand hat insbesondere keine Gespräche mit potentiellen Käufern des Segments Film geführt. Die CFAG und die Rainbow-Gesellschaften sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der HLAG, an deren Grundkapital die CMAG als Aktionärin in Höhe von 60,53% beteiligt ist. Nach Sicherstellung der Rechte der CMAG als Mehrheitsaktionärin der HLAG wird der Vorstand die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten in dem dann bestehenden Zustand nutzen. Das gilt insbesondere für die Kompetenzen der Generalversammlung.
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Ismaning, im September 2016
Constantin Medien AG
Der Vorstand
Anlage
Constantin Medien Konzern
Umsatz/Segmentergebnis
in Mio. Euro 1)
Segment Sport | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | |
Umsatzerlöse | 157,6 | 148,2 | 147,4 | 161,9 | 155,0 | |
Segmentergebnis | 13,4 | 3,7 | -3,2 | 2) | 4,9 | 4,0 |
Segment Film | ||||||
Umsatzerlöse | 272,3 | 295,6 | 268,3 | 293,1 | 236,7 | |
Segmentergebnis | 14,5 | 9,1 | 4,7 | 8,9 | 8,9 | |
Segment Sport- und Event-Marketing | ||||||
Umsatzerlöse | 48,4 | 41,1 | 39,7 | 57,6 | 73,2 | |
Segmentergebnis | 17,0 | 16,3 | 14,2 | 14,7 | 2,3 | |
Segment Übrige Geschäftsaktivitäten | ||||||
Umsatzerlöse | 3,2 | 2,9 | 2,9 | 7,9 | 0,8 | |
Segmentergebnis | -1,3 | -1,6 | -3,3 | -2,3 | -1,2 | |
Sonstiges | ||||||
Umsatzerlöse | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
Ergebnis | -3,3 | -6,2 | -4,5 | -4,7 | -8,6 | |
Gesamt | ||||||
Umsatzerlöse | 481,6 | 487,8 | 458,3 | 520,5 | 465,7 | |
Betriebsergebnis (EBIT) | 40,3 | 21,4 | 7,9 | 2) | 21,6 | 5,5 |
1) Tabelle kann aus rechentechnischen Gründen Rundungsdifferenzen von +/- 0,1 Mio. Euro enthalten
2) Wert angepasst; Erläuterung siehe Geschäftsbericht 2014, Konzernanhang/Änderungen in der Rechnungslegung und Bilanzierung
Quelle: Geschäftsbericht, Konzernanhang/Segmentberichterstattung