ConVista Consulting AG
Köln
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der
14. ordentlichen Hauptversammlung, die
am Freitag, den 30. Juni 2017, um 17:00 Uhr,
im The New Yorker Hotel, Deutz-Mülheimer Str. 204, 51063 Köln
stattfinden wird.
TAGESORDNUNG
der 14. ordentlichen Hauptversammlung der ConVista Consulting AG
am Freitag, dem 30.06.2017, um 17:00 Uhr
im The New Yorker Hotel, Deutz-Mülheimer Str. 204, 51063 Köln
1. |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der ConVista Consulting AG zum 31.12.2016 nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (siehe Tagesordnungspunkt 2) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Kölner Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 4.460.325,55 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
5. |
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2017 |
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat |
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
― |
Herrn Wolfgang Albers, wohnhaft in Berlin, Unternehmensberater |
― |
Herrn Matthias Tomann, wohnhaft in Nürnberg, Unternehmensberater und |
― |
Herrn Dr. Daniel Appelhoff, wohnhaft in Krefeld, Diplom-Kaufmann |
als Vertreter der Aktionäre für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
7. |
Satzungsänderung – Vinkulierung |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Satzung der Gesellschaft in § 3 folgenden Absatz als 5. Absatz hinzuzufügen:
(5) |
Die Aktien können – auch im Falle fehlender Verbriefung – nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. Über die Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat. Dies gilt auch für Zwischenscheine und Bezugsrechte auf Aktien sowie die Einräumung, Änderung, Aufhebung oder Übertragung von Unterbeteiligungen, stillen Gesellschaften, Treuhandschaften, Pfandrechten, Beteiligungen am Gewinn, an Nießbrauchrechten, Rechtsverhältnissen, welche die Ausübung von Aktionärsrechten an die Zustimmung eines Dritten binden und ähnliche Rechtsverhältnisse. |
8. |
Weitere Satzungsänderungen – v.a. Einziehung von Aktien, Geschäftsjahr |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor
(i) |
der Satzung der Gesellschaft folgende Regelung als § 4 hinzuzufügen und die Nummerierung der bisherigen §§ der Satzung der Gesellschaft ab § 4 entsprechend anzupassen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(ii) |
Ziffer (4) des § 6 der Satzung der Gesellschaft (der im Fall des Beschlusses des vorliegenden Tagesordnungspunktes zu § 7 würde) zu streichen und die Nummerierung der nachfolgenden Ziffer des Paragraphen entsprechend anzupassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(iii) |
in der Satzung der Gesellschaft in § 7 (der im Fall des Beschlusses des vorliegenden Tagesordnungspunktes zu § 8 würde)
|
Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen
In § 3 Ziffer (5) wird eine sog. Vinkulierung der Aktien eingeführt. Zukünftig bedarf die Übertragung von Aktien und damit verbundenen Rechten an der Aktie der Zustimmung der Gesellschaft. Die Zustimmung erteilt der Vorstand. Über die Zustimmung entscheidet der Aufsichtsrat.
In § 4 wird die Möglichkeit geschaffen, Aktien der Gesellschaft einzuziehen. Hierüber entscheidet die Hauptversammlung. Ein betroffener Aktionär erhält als Kompensation eine Einziehungsvergütung. Die Einziehung kann in den in Absatz 2 genannten Fällen auch ohne Zustimmung des betroffenen Aktionärs erfolgen, etwa im Falle der Pfändung, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Aktionärs oder im Falle dessen Todes. An Stelle der Einziehung kann die Hauptversammlung auch die Abtretung der Aktien beschließen.
Das Bedürfnis für die Regelung in Ziffer (4) des § 6 der derzeitigen Satzung bzgl. des Formerfordernisses für Vollmachterteilungen ist entfallen. Die gesetzliche Regelung sieht heute Textform und nicht mehr die Schriftform vor. Deshalb soll die Regelung in der Satzung gestrichen werden.
In § 8 Ziffer (1) der neuen Satzung wird das Geschäftsjahr festgelegt. Eine Anpassung des Geschäftsjahres ist hiermit nicht verbunden. Mit der Streichung des letzten Satzes des vorletzten Absatzes wird erreicht, dass auch bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Zwischen dem Tag der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung müssen sechs Tage frei bleiben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des 23.06.2017 (24:00 Uhr) erfolgen.
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB); sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Es wird darum gebeten hierfür das Anmeldeformular zu nutzen. Eine Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt nicht.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft zugehen
• |
per Mail unter: HV2017@convista.com |
• |
per Fax unter: +49 (221) 888 26-8648 oder |
• |
postalisch unter folgender Adresse: ConVista Consulting AG, Rechtsabteilung, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln, Deutschland |
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Freitag, dem 23.06.2017, bis einschließlich Freitag, 30.06.2017, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Freitag, dem 23.06.2017.
Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung“) erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der ConVista bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann auch per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Die zur Übermittlung des Nachweises einer erteilten Bevollmächtigung verwendbare Adresse, die Faxnummer und die Mailadresse (zusammen „Bevollmächtigungsadresse“) sind dieselben, die unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannt sind.
Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den genannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wie in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit im Fall einer Abstimmung der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können wie folgt erfolgen:
• |
Im Vorfeld der Hauptversammlung unter der oben angegebenen Bevollmächtigungsadresse. |
• |
Während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte. |
Köln, im Mai 2017
ConVista Consulting AG
Der Vorstand