ConVista Consulting AG – Hauptversammlung 2018

ConVista Consulting Aktiengesellschaft

Köln

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der

15. ordentlichen Hauptversammlung,

die

am Freitag, den 22. Juni 2018, um 17:00 Uhr,
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln,

stattfinden wird.

 

TAGESORDNUNG

der 15. ordentlichen Hauptversammlung der ConVista Consulting AG
am Freitag, dem 22.06.2018, um 17:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln

1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der ConVista Consulting AG zum 31.12.2017 nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2017 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (siehe Tagesordnungspunkt 2) liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Kölner Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 4.069.842,03 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre: 2.000.000,00 Euro
Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung: 2.069.842,03 Euro

Die Dividenden sind am 31.7.2018 zur Auszahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

Im Geschäftsjahr 2017 amtierten bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.6.2017 die Herren Volker Meis, Prof. Dr. Wagner und Dr. Meyer und anschließend die Herren Matthias Tomann, Wolfgang Albers und Dr. Daniel Appelhoff. Der Vorschlag über die Entlastung bezieht sich auf alle genannten Personen.

5.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, als Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Zwischen dem Tag der Anmeldung und dem Tag der Hauptversammlung müssen sechs Tage frei bleiben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf des 15.06.2018 (24:00 Uhr) erfolgen.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB); sie muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Eine Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt nicht.

Die Anmeldung kann wie folgt an die Gesellschaft gerichtet werden:

per Mail an: HV2018@convista.com

per Fax unter: +49 (221) 888 26-8648 oder

postalisch unter folgender Adresse: ConVista Consulting AG, Rechtsabteilung, Im Zollhafen 15/17, 50678 Köln, Deutschland.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit von Freitag, dem 15.06.2018, bis einschließlich Freitag, 22.06.2017, keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Freitag, dem 15.06.2017.

Der Handel mit Aktien wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter verfügen. Da im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur gilt, wer als solcher am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen ist, kann eine Verfügung jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben.

 

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung“) erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der ConVista bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis kann auch per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Die zur Übermittlung des Nachweises einer erteilten Bevollmächtigung verwendbare Adresse, die Faxnummer und die Mailadresse (zusammen „Bevollmächtigungsadresse“) sind dieselben, die unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung“ genannt sind.

Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den genannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wie in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit im Fall einer Abstimmung der Stimme enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform und können wie folgt erfolgen:

Im Vorfeld der Hauptversammlung unter der oben angegebenen Bevollmächtigungsadresse.

Während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte.

 

Köln, im Mai 2018

ConVista Consulting AG

Der Vorstand

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