Corestate Ben BidCo AG – Pflichtangebot an die Aktionäre der YOUNIQ AG

Corestate Ben BidCo AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Corestate Ben BidCo AG, Frankfurt am Main, („Bieterin“) hat am 10. November 2014 die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“) für ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der YOUNIQ AG, Frankfurt am Main, („YOUNIQ AG“) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der YOUNIQ AG (ISIN DE000A0B7EZ7) (jeweils eine „YOUNIQ-Aktie“ und gemeinsam „YOUNIQ-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,02 je YOUNIQ-Aktie („Angebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 8. Dezember 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Bis zum 8. Dezember 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) („Stichtag“), ist das Angebot für insgesamt 290.031 YOUNIQ-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 2,79% des Grundkapitals und der Stimmrechte der YOUNIQ AG.

Die Bieterin hält zum Stichtag unmittelbar 8.394.444 YOUNIQ-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von etwa 80,72% des Grundkapitals und der Stimmrechte der YOUNIQ AG. Die Stimmrechte aus diesen YOUNIQ-Aktien werden der 100%igen Muttergesellschaft der Bieterin, der CORESTATE IREI Holding S.A., die gleichzeitig weiterer Kontrollerwerber ist, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Gesellschafterstruktur der Bieterin ist insbesondere in den Abschnitten 6.2 und 6.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben.

Die Gesamtzahl an YOUNIQ-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen worden ist, zuzüglich der YOUNIQ-Aktien, die die Bieterin zum Stichtag hält, beläuft sich auf 8.684.475 YOUNIQ-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von etwa 83,50% des Grundkapitals und der Stimmrechte der YOUNIQ AG.

Im Übrigen halten weder die Bieterin, noch der weitere Kontrollerwerber noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen (einschließlich deren Tochtergesellschaften) YOUNIQ-Aktien oder Finanzinstrumente, weitere Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne von §§ 25, 25a WpHG, die zum Erwerb von ausgegebenen YOUNIQ-Aktien berechtigen oder den Erwerb von ausgegebenen YOUNIQ-Aktien ermöglichen, noch werden ihnen Stimmrechte aus YOUNIQ-Aktien zugerechnet.

Abwicklung des Angebots

Die Abwicklung des Angebots für die bis zum Ablauf der Annahmefrist eingereichten YOUNIQ-Aktien soll gemäß Ziffer 11.5 der Angebotsunterlage voraussichtlich am 15. Dezember 2014 erfolgen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.youniq-group.de
im Internet am: 12.12.2014.

Frankfurt am Main, den 12. Dezember 2014

Corestate Ben BidCo AG

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