Corona Equity Partner AG – außerordentliche Hauptversammlung

Corona Equity Partner AG

Grünwald

WKN: 634118
ISIN: DE0006341183

Bekanntmachung gem. § 122 Abs. 2, § 124 Abs. 1 S. 1, § 126 AktG

Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Corona Equity Partner AG am 22. Januar 2016 um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grünwalder Freizeitpark GmbH, Südliche Münchner Straße 35d, 82031 Grünwald.

Die Corona Equity Partner AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) hat mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 15. Dezember 2015 die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für den 22. Januar 2016 einberufen.

Die Aktionärin Elber GmbH, deren Anteil an der Gesellschaft den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht, hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass nachfolgende Gegenstände zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung am 22. Januar 2016 auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Die Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1. bis 4. gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 1 AktG um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt:

5.

Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Alain Luchsinger und Herr Sven-Roger von Schilling mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung

Die Elber GmbH schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Die durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Alain Luchsinger und Herr Sven-Roger von Schilling, werden mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung abberufen.

Begründung:

Die unter Tagesordnungspunkt 1 und 2 zu beschließende Sanierung der Gesellschaft wird zu grundlegenden Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Gesellschaft führen. Um diese Veränderungen angemessen abzubilden, soll der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner personellen Zusammensetzung angepasst werden.

Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung enthält sich einer Stellungnahme zum Ergänzungsantrag.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Die Elber GmbH schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Die folgenden Personen werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, gewählt:

a)

WP/StB Dipl. Kfm. Thies Eggers, wohnhaft in Pullach, selbstständiger Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

b)

Dipl. Kfm. Dr. Lothar Koniarski, wohnhaft in Regensburg, Geschäftsführer der Elber GmbH

Begründung:

Im Fall der Annahme des Abberufungsantrags unter Tagesordnungspunkt 5 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Alain Luchsinger und Sven-Roger von Schilling jeweils mit Beendigung der Hauptversammlung vom 22. Januar 2016. Die Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern ist daher erforderlich.

Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung enthält sich einer Stellungnahme zum Ergänzungsantrag.

 

Grünwald, im Dezember 2015

Corona Equity Partner AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711 / 715 90 99, E-Mail: hv@aeb-ag.de.

Wer bereits aufgrund der Veröffentlichung der Tagesordnung im Bundesanzeiger vom 15. Dezember 2015 eine Anforderung nach § 125 AktG übermittelt hatte, erhält das Ergänzungsverlangen unaufgefordert in der gleichen Stückzahl unverzüglich übersandt.

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