Covestro AG – Aufsichtsrat

Covestro AG
Leverkusen
Bekanntmachung des Vorstandes über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats – Statusverfahren gemäß §§ 97 ff. AktG

Der Vorstand der Covestro AG (“Covestro”) mit Sitz in Leverkusen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85281, gibt bekannt:

Der Vorstand der Covestro ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Covestro nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Infolge der Einbringung sämtlicher Anteile an der Bayer MaterialScience Aktiengesellschaft (“BMS”) (künftig firmierend als Covestro Deutschland AG), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49892, durch die Bayer Aktiengesellschaft in die Covestro, werden der Covestro gem. §§ 5 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG die Arbeitnehmer der BMS und der von ihr abhängigen, inländischen Unternehmen, die zusammen regelmäßig mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen, zugerechnet. Insgesamt gelten mithin mehr als 2.000, aber nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmer gem. §§ 5 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG als bei der Covestro beschäftigt.

Nach Auffassung des Vorstands ist der Aufsichtsrat deshalb nach Maßgabe der Vorschriften §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG iVm. §§ 5 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG zusammenzusetzen. Der Aufsichtsrat hat demnach aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, mithin insgesamt aus zwölf Mitgliedern, zu bestehen.

Der Aufsichtsrat wird nach den im vorstehenden Absatz genannten Bestimmungen zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Köln, anrufen.

Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre wurden in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 1. September 2015 durchgeführt.

Leverkusen, den 1. September 2015

Covestro AG

Der Vorstand

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