CPU Softwarehouse AG – Hauptversammlung 2018

CPU Softwarehouse AG

Augsburg

ISIN: DE000A0WMPN8

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein

zu der

am Montag, 02. Juli 2018, 11.00 Uhr,

im Kongress am Park Augsburg

Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg

stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017

Die genannten Dokumente sind gemäß § 175 Abs. 2 S. 4 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft

www.cpu-ag.com

zugänglich. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen sind Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 167.187,11 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die freiwillige Prüfung sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Dieser wird nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt und besteht ausschließlich aus Mitgliedern der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 04. August 2017 ist Herr Dr. Andreas Beyer zum Mitglied des Aufsichtsrats der Aktionäre bestellt worden. Da mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018 die Amtszeit des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds Dr. Andreas Beyer endet, ist von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen.

Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Dr. Heiko Frank und Herr Tobias Hörmann, sind bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, bestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2018 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet,

Herrn Dr. Andreas Beyer,
Geschäftsführer der Lombardiello GmbH, München

als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.

RECHTE DER AKTIONÄRE

Den Aktionären stehen im Vorfeld der Hauptversammlung und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

1.

Erweiterung der Tagesordnung, § 122 Abs. 2 AktG

Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Aktionär hat nachzuweisen, dass er seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist und die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hält. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf 07.06.2018 zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an

CPU Softwarehouse AG
c/o GFEI IR Services
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
Fax: 0511-47402319
E-Mail. hv@gfei.de

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der CPU Softwarehouse AG unter

www.cpu-ag.com

veröffentlicht.

2.

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu den Punkten der Tagesordnung sowie zum Wahlvorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers zu übersenden. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt dies nicht. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

CPU Softwarehouse AG
c/o GFEI IR Services
Ostergrube 11
D-30559 Hannover
Fax: 0511-47402319
E-Mail. hv@gfei.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am 17.06.2018 bei der Gesellschaft eingehen, werden nach den gesetzlichen Regelungen auf der Internetseite der Gesellschaft

www.cpu-ag.com

unverzüglich veröffentlicht.

3.

Auskunftsrecht der Aktionäre

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter gemäß § 131 Abs.1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht bezieht sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der im dem Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 25.06.2018, unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zur Teilnahme anmelden:

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Ostergrube 11
D-30559 Hannover
Fax: 0511-47402319
E-Mail. hv@gfei.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bestätigung des depotführenden Instituts des Aktionärs erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 11.06.2018, 0.00 Uhr, beziehen; für diese Bestätigung reicht die Textform des § 126 b BGB aus. Den Aktionären, die den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung des genannten Nachweises und der Anmeldung zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarte sichergestellt werden kann.

Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgemäß übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs auszuweisen und ihre Bevollmächtigung nachzuweisen. Zum Nachweis kann die Vollmacht in Schriftform oder Textform vorgelegt werden.

Datenschutzrechtliche Informationen an und Rechte der Aktionäre:

1. Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten

Im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten, im Besonderen zur Erteilung der Eintrittskarten erhoben bzw. soweit vorhanden verwendet. Grundsätzlich ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf das erforderliche Maß und die erforderlichen Daten beschränkt. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (die ab dem 25. Mai 2018 gilt, nachfolgend auch „DSGVO“ genannt) ist die

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August-Wessels-Straße 23
D – 86156 Augsburg
Tel.: +49 821 4602-0
Fax: +49 821 4602-179
E-Mail: cpu-ag@cpu-ag.com

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:

coseco GmbH
Stephan Hartinger
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
E-Mail s.hartinger@coseco.de

Es werden folgende Daten von uns gespeichert:

E-Mail-Adresse, Name, Anschrift, Stückzahl Aktienanteile, Depot Bank

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Der Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besteht in der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Hauptversammlung. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) und lit. c) DSGVO.

Die

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D-30559 Hannover
Fax: 0511-47402319
E-Mail. hv@gfei.de

ist ein von uns beauftragter externer Dienstleister im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung, welchem Ihre personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang offengelegt werden und der somit Empfänger im Sinne der DSGVO Ihrer personenbezogenen Daten ist.

2. Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

• gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

• gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

• gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

• gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

• gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Recht auf Datenübertragbarkeit);

• gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen (Widerruf). Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

Zudem besteht ein Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder unseres Unternehmenssitzes wenden. In Bayern ist dies das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27,9 1522 Ansbach, Telefon 0981 531300, E-Mail poststelle@lda.bayern.de.

Kontakt:

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Fax: 0511-47402319
E-Mail. hv@gfei.de

 

Augsburg, im Mai 2018

Der Vorstand

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