CropEnergies AG – Hauptversammlung 2017

CropEnergies AG

Mannheim

WKN A0LAUP
ISIN DE 000A0LAUP1

Einladung und Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr

im Congress Center Rosengarten,
Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 18. Juli 2017, 10:00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2016/17 von 26.507.035,72 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je Aktie auf 87.250.000 Stückaktien 26.175.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) 332.035,72 €
_______________________________________________________________________________________________________________
Bilanzgewinn 26.507.035,72 €

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 21. Juli 2017.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der am 18. Juli 2017 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung der CropEnergies AG aus sechs Mitgliedern. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat – gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses – gibt die nachfolgenden Wahlvorschläge auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Prof. Dr. Markwart Kunz

Braunschweig
Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Prof. Dr. Markwart Kunz in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Thomas Kölbl

Speyer
Mitglied des Vorstands der Südzucker AG

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

K+S Aktiengesellschaft, Kassel

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Boerse Stuttgart GmbH, Stuttgart

AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien (Österreich)*

AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich)*

AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich)*

ED&F MAN Holdings Limited, London (Großbritannien)*

Freiberger Holding GmbH, Berlin*

PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland (Niederlande), (Vorsitzender)*

Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel (Belgien)*

Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)*

Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen)*

Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)*

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Herr Thomas Kölbl ist Mitglied des Vorstands der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist.

* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat)

Dr. Hans-Jörg Gebhard

Eppingen
Selbständiger Landwirt in Eppingen und Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Südzucker AG, Mannheim (Vorsitzender)

GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien (Österreich)

AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich), (2. stellvertretender Vorsitzender)

Freiberger Holding GmbH, Berlin

Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel (Belgien)

Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)

Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (Vorsitzender)

Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen

Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien (Österreich)

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard ist Aufsichtsratsvorsitzender der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, die wiederum Mehrheitsaktionärin der Südzucker AG ist.

Dr. Wolfgang Heer

Ludwigshafen am Rhein
Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien (Österreich) (1. stellvertretender Vorsitzender)*

AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich), (Vorsitzender)*

ED&F MAN Holdings Limited, London (Großbritannien)*

Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender)*

PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland (Niederlande)*

Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel (Belgien)*

Saint Louis Sucre S.A.S., Paris (Frankreich)*

Südzucker Polska S.A., Breslau (Polen), (stellvertretender Vorsitzender)*

Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien (Österreich), (stellvertretender Vorsitzender)*

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Herr Dr. Wolfgang Heer ist Vorsitzender des Vorstands der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist.

* Mandat, das der Kandidat als gesetzlicher Vertreter eines herrschenden Unternehmens eines Konzerns in zum Konzern gehörenden Unternehmen innehat (Konzernmandat)

Franz-Josef Möllenberg

Rellingen
Ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Südzucker AG, Mannheim (1. stellvertretender Vorsitzender)

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Keine

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Herr Franz-Josef Möllenberg ist 1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Südzucker AG, die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft ist.

Norbert Schindler

Bobenheim am Berg
Selbständiger Landwirt und Winzer in Bobenheim am Berg sowie Mitglied des Deutschen Bundestags

Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Kreissparkasse Bad Dürkheim, Bad Dürkheim

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Norbert Schindler in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur CropEnergies AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der CropEnergies AG oder einem wesentlich an der CropEnergies AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten finden Sie in deren Lebensläufen auf der Internetseite der Gesellschaft unter:

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)

Es ist beabsichtigt, Herrn Prof. Dr. Kunz wieder für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorzuschlagen.

Es ist außerdem beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017/18 und für das 1. Quartal des Geschäftsjahrs 2018/19 zu bestellen.

III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 87.250.000 € und ist in 87.250.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 87.250.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse:

CropEnergies AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 27. Juni 2017, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date, genannt), Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 11. Juli 2017 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der CropEnergies AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die folgende Adresse:

CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675

übermittelt werden.

Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrückliche Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, erstmals in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder sonstige nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG und Wahlvorschläge i.S.v. § 127 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 17. Juli 2017 (18:00 Uhr Eingang) an die folgende Adresse:

CropEnergies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675

Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, Widerruf von Vollmachten und Nachweis der Bevollmächtigung in elektronischer Form

Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. Dieses System ist für die Aktionäre zugänglich über

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung).

Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Systems. Für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen über dieses System gelten folgende Fristen:

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter können bis 18:00 Uhr am Vortag der Versammlung (17. Juli 2017) erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen werden.

3. RECHTE DER AKTIONÄRE

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals (dies entspricht 4.362.500 € oder 4.362.500 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 500.000 € des Grundkapitals (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der CropEnergies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 17. Juni 2017, 24:00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an die folgende Adresse:

CropEnergies AG
Vorstand
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. § 121 Abs. 7 AktG ist für die Berechnung der Frist entsprechend anzuwenden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)

veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern unterbreiten. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an

CropEnergies AG
Investor Relations
Maximilianstraße 10
68165 Mannheim
Deutschland

oder per Telefax an Nr.: +49 (0) 621 714190-03

oder per E-Mail an: ir@cropenergies.de

zu richten.

Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens am 3. Juli 2017 (24:00 Uhr) unter der vorstehenden Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Adresse bekannt gemacht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung).

IV. WEITERE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Hinweis auf die Internetseite

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)

zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.cropenergies.com (Rubrik: Investor Relations/Hauptversammlung)

veröffentlicht.

 

Mannheim, im Mai 2017

CropEnergies AG

Der Vorstand

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