CS CLEAN SYSTEMS AG – Hauptversammlung 2017

CS CLEAN SYSTEMS AG

Ismaning

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 21. März 2017, Beginn 10:00 Uhr im Hause der CS CLEAN SYSTEMS AG, Fraunhoferstraße 4, 85737 Ismaning, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 2016 geendete Geschäftsjahr 2015/2016, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2016 geendete Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 erwirtschafteten Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 23.222.328,12 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung: 21.596.341,12 Euro.

Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung an die Aktionäre ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2016 geendete Geschäftsjahr 2015/2016
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2016 geendete Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2016 geendete Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das am 30. September 2016 geendete Geschäftsjahr 2015/2016 je eine Vergütung in Höhe von 15.000,– Euro. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,– Euro, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. 22.500,– Euro. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (HGB) der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen.

TEILNAHME- UND STIMMRECHT

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten zu lassen, wobei für die Vollmacht neben der Schriftform eine Erteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist.

 

Ismaning, im Januar 2017

CS CLEAN SYSTEMS AG

Der Vorstand

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