CS CLEAN SYSTEMS AG – Hauptversammlung 2018

CS CLEAN SYSTEMS AG

Ismaning

Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 19. März 2018, Beginn 11:00 Uhr im Hause der CS CLEAN SYSTEMS AG, Fraunhoferstraße 4, 85737 Ismaning, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 30. September 2017 geendete Geschäftsjahr 2016/2017, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 30. September 2017 geendete Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016/2017 erwirtschafteten Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 21.853.244,38 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 1,00 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie

Vortrag auf neue Rechnung: 20.227.257,38 Euro.

Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung an die Aktionäre ausgezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 30. September 2017 geendete Geschäftsjahr 2016/2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 30. September 2017 geendete Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 30. September 2017 geendete Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für das am 30. September 2017 geendete Geschäftsjahr 2016/2017 je eine Vergütung. Es wird beschlossen, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von 30.000,– Euro, dessen Stellvertreter und dem einfachen Mitglied des Aufsichtsrats 22.500,– Euro zu gewähren, dem einfachen Mitglied des Aufsichtsrats also eine höhere, als die nach der Satzung vorgesehene Vergütung. Der vorstehende Satz ist ausdrücklich und erschöpfend nur für das hier gegenständliche Geschäftsjahr. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Die bisher bezahlten Aufsichtsratsvergütungen bleiben unberührt und gelten wie bezahlt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (HGB) der CS CLEAN SYSTEMS AG für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.

7.

Aufsichtsratswahlen

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 19. März 2018 endet die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder.

Gemäß § 96 Abs. (1) und § 101 Abs. (1) AktG in Verbindung mit § 9 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Christoph Scholz, Unternehmer, wohnhaft in 83607 Kleinhartpenning,

Herrn RA Dr. Michael Hoffmann, Rechtsanwalt, wohnhaft in 82327 Tutzing,

und

Herrn Max Rueff, Kaufmann, wohnhaft in 81541 München,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das im Jahr 2022 endende Geschäftsjahr beschließt.

TEILNAHME- UND STIMMRECHT

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten zu lassen, wobei für die Vollmacht neben der Schriftform eine Erteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist.

 

Ismaning, im Februar 2018

CS CLEAN SYSTEMS AG

Der Vorstand

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