Dahlbusch AG
Gelsenkirchen
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am
Mittwoch, den 28. September 2016, um 14:30 Uhr, |
in den „Industrie-Club“ der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen, eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015/2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrates |
2. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016 |
3. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016 |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 |
FREIWILLIGE HINWEISE ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 3 Absatz 2 Aktiengesetz sind in der Einberufung der Hauptversammlung lediglich zur Angabe der Firma und des Sitzes der Gesellschaft, der Zeit und dem Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung und der unten genannten Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
I. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben:
Dahlbusch AG |
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens zum Ablauf des 21. September 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sein und haben nach der Satzung schriftlich, in Textform oder per Telefax in deutscher Sprache zu erfolgen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 7. September 2016 (00:00 Uhr MESZ) beziehen (Nachweisstichtag).
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank vorgenommen.
Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung der Aktien verbunden. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
II. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten ihrer Wahl ausüben lassen. Aktionäre können für die Erteilung einer Vollmacht die Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Es ist auch möglich, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht ausstellen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen, die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt oder vorab der Gesellschaft an folgende Adresse übersandt werden:
Dahlbusch AG |
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 13:30 Uhr die Ein- und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Industrie-Club der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen, zur Verfügung.
III. Anträge der Aktionäre
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
Dahlbusch AG |
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG und unter der vorstehenden Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich (gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen) den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.
INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Zudem werden die vorstehend genannten Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.pilkington.com/de-de/de/uber-uns/ir-deutsche-gesellschaften/dahlbusch-ag |
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.
Gelsenkirchen, im August 2016
Dahlbusch AG
Der Vorstand