Definition Aktien

Eine Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG). Jede Aktie repräsentiert entweder einen auf volle Euro laufenden Nennwert (§ 8 II AktG, Nennwertaktie) oder ist als Stückaktie am Grundkapital beteiligt, ohne einen Nennbetrag auszuweisen (§ 8 III AktG). In diesem Fall sind alle Stückaktien am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt.Die Aktie ist ein Wertpapier, das der Beteiligungsfinanzierung dient und das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs verbrieft. Im Zeitalter der elektronischen Medien wird zunehmend auf effektive Stücke verzichtet und mit Sammel- oder Globalurkunden gearbeitet.
Die Satzung kann die Möglichkeit des Ausschlusses oder der Einschränkung des Aktionärsanspruchs auf Verbriefung vorsehen (§ 10 V AktG). ). Im Regierungsentwurf der Aktienrechtsnovelle 2012, die voraussichtlich 2013 verabschiedet wird, wird für Inhaberaktien der Einzelverbriefungsanspruch gesetzlich ausgeschlossen. Hintergrund ist die Bekämpfung von Geldwäsche, die nach den Vorstellungen der OECD, auf die die Bundesrepublik mit der Gesetzesänderung reagiert durch anonyme Inhaberaktien erleichtert wird. Bei Sammelurkunden erfolgen die Übertragungen der Anteile durch ggf. für Ermittlungsbehörden nachvollziehbare Kontenbuchungen.