Degussa Bank AG – Hauptversammlung 2017

Degussa Bank AG

Frankfurt am Main

 

An die Aktionäre
der Degussa Bank AG

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Donnerstag, den 18. Mai 2017, 11:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main
9. Obergeschoss, Besprechungsraum

ein.

Die

Tagesordnung

lautet wie folgt:

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns in Höhe von Euro 10.400.000,00 wie folgt zu beschließen:

Aus dem Bilanzgewinn in Höhe von Euro 10.400.000,00 werden Euro 2.400.000,00 in die Gewinnrücklagen eingestellt und Euro 8.000.000,00 an die Aktionäre ausgeschüttet. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von Euro 0,16 je Stückaktie. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 23.05.2017.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2017 zum Abschlussprüfer sowie Konzernabschlussprüfer zu bestellen.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 11 Abs.1 der Satzung unserer Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihr Recht zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts in geeigneter Form, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des depotführenden Instituts, nachweisen. Der Berechtigungsnachweis muss der Gesellschaft spätestens zum Beginn der Hauptversammlung vorliegen. Gerne können Sie den Nachweis auch vorab schriftlich oder per E-Mail an nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Montag, den 1. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) schicken:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/3600-3300
oder per E-Mail: natascha.hornung@degussa-bank.de

Um den erforderlichen Zugang bis zum Beginn der Hauptversammlung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, mithin auf Donnerstag, den 27. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ).

Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Sofern Sie an der Hauptversammlung nicht selbst teilnehmen und auch keinen eigenen Vertreter entsenden, sind Herr Matthias Buch oder stellvertretend Frau Rechtsanwältin Lisa Holzapfel gerne bereit, Ihre Vertretung zu übernehmen. Für die Bevollmächtigung bitten wir den beigefügten Vordruck zu benutzen. Sofern der Name des Bevollmächtigten offen gelassen ist, wird dieser unmittelbar vor Beginn der Hauptversammlung eingesetzt. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden.

Auch in Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen, für die in der Regel Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigter rechtzeitig abstimmen.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 sowie § 70 AktG). Ein solches Verlangen ist schriftlich und ausschließlich an den Vorstand zu richten; es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Sonntag, den 23. April 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift zugehen:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG)
Eventuelle (Gegen-)Anträge im Sinne von § 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG sind an folgende Adresse zu übersenden:

Degussa Bank AG
Vorstand
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: 069/3600-3300
oder per E-Mail: natascha.hornung@degussa-bank.de

Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 03. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Internet unter der Adresse www.degussa-bank.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 50.000.000,00 und ist eingeteilt in 50.000.000 Stückaktien. Von den insgesamt ausgegebenen 50.000.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger alle Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Kapital- und Ertragsentwicklung ermöglicht auch für das Geschäftsjahr 2016 eine Ausschüttung. Für das Wachstum der Gruppe bleibt aber ein weiterer Kapitalaufbau erforderlich. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Thesaurierung und Gewinnausschüttung an die Aktionäre wird angestrebt.

Gerne begrüßen wir Sie persönlich in der Hauptversammlung. Sofern Sie nicht selbst erscheinen möchten, wären wir Ihnen für die Erteilung einer Vollmacht dankbar, damit eine möglichst hohe Präsenz sichergestellt ist. Ein vorbereitetes Vollmachtsformular ist der Einladung beigefügt.

Mit dieser Einladung zur dritten ordentlichen Hauptversammlung wird Ihnen auch der testierte, festgestellte Jahresabschluss und der testierte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 zugesandt.

 

Frankfurt, 12. April 2017

Mit freundlichen Grüßen

Degussa Bank AG

Der Vorstand

Jürgen Eckert               Michael Horf

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