DEHAG Hotel Service AktiengesellschaftEschbornMit Zustimmung des Aufsichtsrates laden wir alle Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
Hinweise Zur Teilnahme ist jeder Aktionär berechtigt. Jede Aktie im Nennbetrag von EUR 7.700 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts bedarf es einer Anmeldung nach § 123 Abs. 2 AktG nicht. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten bei der Ausübung seines Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 134 Abs. 3 AktG) und hat den Namen des Bevollmächtigten und den des vertretenen Aktionärs zu beinhalten. Bei dem zu Bevollmächtigenden kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Als Anlage fügen wir das Muster einer Vollmacht bei, die Sie uns bitte bis spätestens zum 01. Juni 2018 im Original zusenden oder bei der Registrierung am 06. Juni 2018 vorlegen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Eschborn zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Eschborn, im April 2018 Der Vorstand |
|||||||||||||||||||
DEHAG Hotel Service Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018
Comments are closed.