DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG – Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000A0XFSF0

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss

Die außerordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am 14. September 2015 unter Tagesordnungspunkt 1 beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 30.761.646,00 durch Ausgabe von bis zu 30.761.646 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Sacheinlagen zu erhöhen.

Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt jeweils EUR 1,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der neuen Aktien und dem Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands soll der Kapitalrücklage (im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) zugewiesen werden. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 voll gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht der Aktionäre der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden im Rahmen eines an die Aktionäre der Fair Value REIT-AG gemäß §§ 29 ff. WpÜG gerichteten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots in Form eines Umtauschangebots (einschließlich etwaiger Ausübungen von Andienungsrechten gemäß § 39c WpÜG) im Verhältnis 1:2 ausgegeben. Das bedeutet, dass jeder Aktionär der Fair Value REIT-AG, der das Umtauschangebot annimmt, berechtigt ist, für jede zum Umtausch eingereichte Aktie der Fair Value REIT-AG zwei (2) neue Aktien der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zu beziehen.

Die Zeichnung der neuen Aktien erfolgt durch die ODDO SEYDLER BANK AG, Schillerstraße 27-29, 60313 Frankfurt am Main, in ihrer Funktion als Umtauschtreuhänderin für diejenigen Aktionäre der Fair Value REIT-AG, die das Umtauschangebot angenommen haben. Dementsprechend wurde die Umtauschtreuhänderin zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen. Die Umtauschtreuhänderin wird die zum Umtausch eingereichten Aktien der Fair Value REIT-AG als Sacheinleger in die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG einbringen.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen wird ungültig, wenn die Durchführung dieser Kapitalerhöhung nicht bis zum 13. März 2016, 24.00 Uhr (MEZ), im Handelsregister der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG eingetragen ist. Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen soll nur in dem Umfang durchgeführt werden, als bis zum Ablauf der vorstehend genannten Frist eine Zeichnung neuer Aktien durch die Umtauschtreuhänderin erfolgt.

Der vollständige Wortlaut des vorgenannten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger am 31. Juli 2015 veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1 angegeben. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 29. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 89041) eingetragen.

 

Frankfurt am Main, den 21. Oktober 2015

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Der Vorstand

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