Denkmal Invest AG – Hauptversammlung 2017

Denkmal Invest AG

Gedern

AG Friedberg (Hessen, HRB 8262)

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 21. November 2017, 13:00 Uhr
in den Räumen des Notariats Dr. Braunfels und Dr. Oppermann
Königsallee 31, 40212 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Denkmal Invest AG zum 31.12.2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wie folgt zu beschließen: RA Achim Stamm wird Entlastung erteilt; Joachim Ruhl wird nicht entlastet.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niddastrasse 91, 60329 Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Gedern nach Bad Nauheim zu verlegen und demgemäß § 2 Abs. 2 der Gesellschaft wie folgt neu zufassen:

„2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bad Nauheim.“

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates Alexander Hermann von Stahl und Dr. Dirk Werner Rosenbaum haben erklärt, ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung niederlegen zu wollen. Deshalb schlägt der Aufsichtsrat anstelle der vorgenannten Herren die folgenden Personen gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der regelmäßigen Amtszeit des verbleibenden Aufsichtsratsmitglieds Raiko Dilling vor:

Steffen Lang, wohnhaft in Bad Nauheim, Rechtsanwalt

Olaf Althaus, wohnhaft Frankfurt a.M., Unternehmer

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 6 Abs. 1 aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 2.700.000 um € 800.000 auf € 1.900.000 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt im ordentlichen Einziehungsverfahren nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 237 Abs. 2, 222 ff AktG) zum Zwecke der Rückgewährung von den Teilen des Grundkapitals, welches durch Sacheinlage aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Oktober 2015 in Vollzug der dort beschlossenen Kapitalerhöhung an die Gesellschaft geleistet wurde. Die Kapitalherabsetzung wird durchgeführt, indem die 800.000 Aktien, welche seinerzeit im Zuge dieser Kapitalerhöhung neu ausgegeben wurden und welche an die Gesellschaft bereits zurückübertragen wurden, von der Gesellschaft eingezogen werden.

§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.900.000 (Euro eine Million neunhunderttausend).

Es ist eingeteilt in 1.900.000 nennbetragslose Stückaktien.“

Ergänzende Informationen zur Hauptversammlung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und dabei der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 31. Oktober 2017, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 20. November 2017, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

Denkmal Invest AG
Marktstr. 21, 63688 Gedern
Telefax: 06045 9553229
E-Mail: vorstand@d-i.ag

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt.

2.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte (Personen ihrer Wahl) ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung in den Räumen des Notariats Dr. Braunfels & Dr. Oppermann oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Adresse (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt). Entsprechendes gilt für den Nachweis des Widerrufs der Vollmacht.

 

Gedern, im Oktober 2017

Der Vorstand

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