Deutsche Balaton Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

Wertpapierkennnummer: 550820
ISIN: DE0005508204

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung der
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

am 30. August 2017, 14:00 Uhr,

im

Palais Prinz Carl
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts für den Deutsche Balaton-Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:

In § 14 Abs. 1 der Satzung wird folgender Satz am Ende ergänzt:

„Der Aufsichtsratsvorsitzende kann zulassen, dass ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats an einer Sitzung und/oder Beschlussfassung im Wege der Telefon- oder Videokonferenz teilnehmen und/oder ihre Stimme gleichzeitig oder nachträglich fernmündlich, fernschriftlich (Telefax) oder per anderer elektronischer Übermittlung (beispielweise per E-Mail oder anderer elektronischer Medien) abgeben.“

§ 14 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt geändert:

„5. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Fall seiner Verhinderung sein hierzu bestimmter Stellvertreter, kann einen Beschluss des Aufsichtsrats auch ohne Einberufung einer Sitzung im Wege schriftlicher, fernmündlicher, fernschriftlicher (Telefax), oder elektronischer (beispielweise per E-Mail oder anderer elektronischer Medien) Abstimmung – sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmedien – herbeiführen. Entsprechendes gilt für Wahlen. Die Niederschrift über alle gefassten Beschlüsse hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende zu unterzeichnen und eine Kopie der Niederschrift sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats zuzuleiten.“

Es wird ein neuer § 21a mit folgendem Wortlaut nach § 21 in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen:

„§ 21a Beschlüsse der Hauptversammlung

Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit gesetzliche Bestimmungen außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.“

§ 23 der Satzung wird um einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut erweitert:

„4. Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzlichen Rücklagen einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrages verbleibt, zum Teil oder ganz in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Die Einstellung eines größeren Teils als die Hälfte des Jahresüberschusses ist nicht zulässig, soweit die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals übersteigen oder soweit die anderen Gewinnrücklagen nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals übersteigen würden.“

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, sofern und soweit der jeweilige Abschluss nach den gesetzlichen Vorschriften von einem Abschlussprüfer zu prüfen ist.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Unterlagen zur Tagesordnung (Zugänglichmachung der Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1)

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden insbesondere folgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.deutsche-balaton.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht:

Die Einberufung der Hauptversammlung.

Zu Tagesordnungspunkt 1:

Jahresabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016;

Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 einschließlich des Lageberichts für den Deutsche Balaton-Konzern für das Geschäftsjahr 2016;

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen. Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an von den Aktionären in den Geschäftsräumen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre eingesehen werden. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen den Aktionären auch kostenfrei zugesandt. Entsprechende Anforderungen von Unterlagen richten Sie bitte an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 (0)6221 649240, Telefax: +49 (0)6221 6492424, E-Mail: hv@deutsche-balaton.de.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Bescheinigung erfolgen. Der von dem depotführenden Institut in Textform erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung („Record Date“), also Mittwoch, 9. August 2017, 0:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“), beziehen. Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils spätestens am Mittwoch, 23. August 2017, 24:00 Uhr MESZ, unter der Adresse

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung 2017 –
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

zugehen.

Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

3.

Stimmrechtsvollmachten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten können sowohl vor als auch während der Hauptversammlung erteilt werden. Die Vollmachtserteilung kann auch schon vor der Anmeldung zur Hauptversammlung erfolgen. Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erteilt werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Gesellschaft hält für Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, Vollmachtsformulare bereit. Ein Vollmachtsformular ist außerdem auf der Eintrittskarte abgedruckt, welche den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt wird. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.deutsche-balaton.de/hauptversammlung

heruntergeladen werden. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; Aktionäre können auch eine gesonderte Vollmacht in Textform erstellen.

Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an eine der folgenden Adressen übermitteln:

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 29. August 2017 (24:00 Uhr MESZ) eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist bis zum Tag der Hauptversammlung am 30. August 2017 möglich.

Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre können auch Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen, die nicht begründet werden müssen. Sollen Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
E-Mail: hv@deutsche-balaton.de

Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge, die bei der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis Dienstag, 15. August 2017 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorgenannten Adresse der Gesellschaft eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter

http://www.deutsche-balaton.de/hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.

5.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.deutsche-balaton.de/hauptversammlung

zur Verfügung.

6.

Stimmrechtsbeschränkungen

Wir weisen unsere Aktionäre auf einen zwischen der Gesellschaft und der Aktionärin VV Beteiligungen AG, Heidelberg, bestehenden Entherrschungsvertrag hin. In dem Vertrag hat sich die VV Beteiligungen AG gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, während der Laufzeit des Entherrschungsvertrages in den Hauptversammlungen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft grundsätzlich jeweils nur so viele Stimmrechte auszuüben, dass bei den jeweiligen Abstimmungen die VV Beteiligungen AG keine Stimmrechtsmehrheit ausüben kann.

 

Heidelberg, im Juli 2017

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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