DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2018

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

– ISIN DE 0005140008 –
– WKN 514000 –

Bekanntmachung

Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 24. Mai 2018, in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April 2018) hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal, vertreten durch BayerLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.

Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:

Tagesordnungspunkt 10: Vorbereitung der Abspaltung der Geschäftsbereiche Private & Business Clients, DWS sowie Deutsche Bank Securities, Inc., Deutsche Bank New York Branch (zusammengefasst „US-Geschäft ohne Global Transaction Banking“) sowie Vorbereitung der Verschmelzung mit einem oder mehreren Wealth Manager(s) mit Schwerpunkt in Europa/Asien (insgesamt „Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung“).

Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Köln, (nachfolgend „Riebeck-Brauerei“) schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die nachfolgenden Abspaltungen und Verschmelzung(en) vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen:

Abspaltung des Geschäftsbereichs Private & Business Clients (ohne Wealth Management) zur Aufnahme auf einen Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands;

Abspaltung des verbleibenden Geschäftsbereichs DWS Group GmbH and Co. KGaA (sowohl Anteile an der Komplementärgesellschaft als auch Kommanditaktien) zur Aufnahme auf einen Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands;

Abspaltung des Geschäftsbereiches US-Geschäft ohne Global Transaction Banking zur Aufnahme auf einen Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands;

Verschmelzung zur Aufnahme eines oder mehrerer mit Schwerpunkt in Europa und Asien tätigen Vermögensverwalter(s) ähnlicher Güte und (Gesamt-)Größenordnung wie der Julius Bär Group AG, Schweiz, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, auf die Deutsche Bank.

Der Vorstand wird ermächtigt, die vorbeschriebenen Abspaltungen und Verschmelzung(en) ganz oder teilweise (a) aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen und/oder (b) zur Optimierung des Total Shareholder Returns der Aktionäre in anderer Weise (Einzelrechtsübertragung, Barzahlung, Einschaltung einer Tochtergesellschaft) zu verwirklichen, wenn nach seinem pflichtgemäßen Ermessen das mit den Anweisungen der Hauptversammlung verbundene wirtschaftliche Ziel der Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung nur so oder für die Aktionäre wesentlich günstiger erreicht werden kann.

Der Vorstand wird angewiesen, über den Fortschritt der Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung gemeinsam mit den Quartalsberichten schriftlich Zwischenbericht an die Aktionäre zu erstatten.

Tagesordnungspunkt 11: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner

Die Aktionärin Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul Achleitner wird abberufen.“

Begründung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11:

Die von der Riebeck-Brauerei vorgeschlagenen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 10 und 11 haben einen einheitlichen Hintergrund, der von den Analysten von Alphavalue treffend wie folgt zusammengefasst wurde:

„Die Deutsche Bank ist seit 2012 in der Restrukturierung und hat allein zwischen 2015 und 2017 – trotz des Wirtschaftswachstums in ihrem Heimatmarkt Deutschland im gleichen Zeitraum – einen Net Attributable Loss im Aktienkurs von 9,5 Milliarden Euro verursacht. Das ist aberwitzig. Die Bank hat ein Ertrags- und Kostenproblem aufgrund ihrer Fokussierung auf das Globale Investment Banking. Aber das ist nichts Neues, denn es geht so seit 2012. […] Es ist klar, dass die Deutsche eine neue überzeugende Strategie, den versprochenen Kulturwandel und einen anderen Vorstand und Aufsichtsrat braucht.“

Quelle: Alphavalue Independent Research, 2018

Die Ersetzung von Herrn Cryan in einem in höchstem Maße unprofessionell von Dr. Achleitner geführten Prozess ist der bisherige Tiefpunkt der Amtsführung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Es war ein beispielloser Alleingang eines aus reinem Selbsterhaltungstrieb handelnden Aufsichtsratsvorsitzenden, der zur Verdeckung der eigenen fachlichen Überforderung und einer gescheiterten „Friends and-Family“-Besetzung in Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr mit der Ernennung des neuesten CEO-Teams einen kläglichen Versuch unternimmt, von seinen weitreichenden Strategiedefiziten und mangelnder inhaltlicher Führungsstärke abzulenken.

Dr. Achleitner scheint der Einzige zu sein, der nach wie vor daran glaubt, dass die Bank kein „Strategieproblem, sondern nur ein Umsetzungsproblem“ habe, das mit einem schlichten Personalwechsel zu beheben sei. Die Markt- und Analystenreaktion auf die letzte Personalmaßnahme zeigt eindrücklich, dass dies nicht der Fall ist.

Der Niedergang der Deutschen Bank ist untrennbar mit der Personalie Dr. Achleitner verbunden. Seit seiner Amtsübernahme im Jahre 2012 gab es nunmehr drei Wechsel im Vorstandsvorsitz und vier von ihm mitinitiierte oder jedenfalls mitgetragene Strategiewechsel der Deutschen Bank, die lediglich zwei Dinge gemeinsam haben: Alle diese Strategiewechsel hatten – trotz schlechter Ausgangslage und grundlegender Änderungen des Marktumfeldes im Investment Banking – in einer betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden, emotional verklärten und rückwärts gewandten Vision den Erhalt des Globalen Investment Bankings als Kern der Unternehmensstrategie zum Gegenstand. Und: Keiner dieser Strategiewechsel hat auch nur annähernd die jeweils vom Management immer wieder zugesagten Ergebnisverbesserungen gebracht bzw. wird diese bis 2020 erbringen – das war und ist wirtschaftlich unmöglich und auch Herr Sewing wird dies nicht – jedenfalls nicht unter diesem Aufsichtsratsvorsitzenden – zum Erfolg führen können.

Für die Aktionäre ist es nunmehr dringlich geboten, in dieser prekären Notlage der Bank einzuschreiten. Unter Führung von Dr. Achleitner wurde die Deutsche Bank durch strategische Fehlentscheidungen und der Feigherzigkeit, trotz offensichtlich gegenläufiger struktureller Marktveränderungen tiefgreifende Kurskorrekturen und Strategieänderungen vorzunehmen, schwer und bald unrettbar geschädigt (siehe sogleich). Es ist nicht genug, alle paar Monate ein andersfarbiges Pflaster auf die klaffenden Wunden zu kleben, bis es unter der opportunistischen Leitung von Dr. Achleitner wieder ausgewechselt werden muss. Ohne sofortige gravierende strategische und personelle Gegenmaßnahmen der Aktionäre wird sich die Deutsche Bank in den kommenden Jahren auf Kosten der Aktionäre fortschreitend selbst kannibalisieren, bis für die Aktionäre nichts mehr übrig ist (siehe sogleich). Für eine Sanierung der Bank sind aus Sicht der Riebeck-Brauerei daher drei Schritte notwendig, und zwar in dieser Reihenfolge:

Dr. Achleitner ist als Aufsichtsratsvorsitzender umgehend durch einen Sanierungsexperten zu ersetzen;

Der Vorstand hat die hier vorgeschlagenen oder vom Sanierungsexperten mitentwickelten Änderungen des Geschäftsmodells einzuleiten;

Dann, und erst dann, hat der Sanierungsexperte dafür zu sorgen, dass auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene das hochqualifizierte Personal eingeworben wird, welches die neuaufgestellte Deutsche Bank in die Zukunft führt.

Zu meinen, eine Ablösung nur des Vorstandsvorsitzenden bei gleichzeitiger Amtsfortführung von Dr. Achleitner wäre ausreichend, um die Deutsche Bank wieder wettbewerbsfähig zu machen, greift deutlich zu kurz. Wie Dr. Achleitner immer wieder dasselbe zu versuchen und unterschiedliche Ergebnisse zu erwarten, kann nicht zielführend sein.

Die Riebeck-Brauerei hat sich entschieden, die Diskussion und Abstimmung über die künftige Strategie der Bank und die dafür notwendigen Personalentscheidungen dem Forum zu überantworten, in das sie gehören. Jedem Aktionär wird damit die Möglichkeit geboten, mit seinen Stimmen die zukünftige Strategie und Personalbesetzung der Bank mitzubestimmen. Aktionäre und insbesondere institutionelle Anleger, die diese Möglichkeit nicht nutzen und weiterhin der Verwaltung ihr Vertrauen aussprechen, werden den weiteren Niedergang der Bank und ihrer Vermögensanlage zu verantworten haben.

Der Beschlussantrag „Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung“ zielt wirtschaftlich darauf ab, das Investment Banking der Bank regional und produktspezialisiert auf die Märkte in Europa und Asien (einschließlich Mittlerer Osten) zu beschränken, in denen das Investment Banking der Deutschen Bank – im Gegensatz zu den USA (dazu unten) – noch lebens- und ausbaufähig ist; zugleich soll das Wealth Management in Europa und Asien ausgebaut werden. Um die notwendigen Eigenkapitalressourcen für diesen Umbau freizusetzen, sollen (a) das US-Investmentbanking (ggf. mit Ausnahme kleiner unterstützender Funktionen für Eurasia), (b) das Binnengeschäft in den USA mit Ausnahme der Global Transaction Bank (Stichworte: „Trump/Kushner-Privatkredite“, Gewerbliche Immobilienkredite New York), und (c) das gesamte Privatkundengeschäft und die Restanteile an der DWS abgegeben werden.

Im Gegensatz zum Erhalt des „Globalen Investment Banking“ einschließlich USA entsprechend der gegenwärtigen Strategie der Bank ist ein verkleinertes Investmentbanking der Deutschen Bank in Europa und Asien noch sanierungs- und mit erhöhten Kapitalallokationen als regionaler und produktfokussierter Marktteilnehmer wettbewerbsfähig; gleichzeitig würde durch eine erhebliche Höhergewichtung des Wealth Management, der Veräußerung des renditeschwachen Privatkundengeschäfts sowie des im internationalen Vergleich viel zu kleinen Geschäftsbereichs DWS ein deutlich höherer Return on (Tangible) Equity möglich sowie die Volatilität des verbleibenden Investment Banking abgefedert.

Bei den strategiebezogenen Beschlussvorschlägen handelt es sich um Anweisungsbeschlüsse, die den Vorstand dazu anhalten, die entsprechenden Maßnahmen vorzubereiten, ohne dass von der Hauptversammlung bereits jetzt über eine endgültige Vornahme entschieden würde. Die Aktionäre können Vorstand und Aufsichtsrat damit antreiben, eine emotionslose Analyse des unhaltbaren Ist-Zustandes und eine wirtschaftlich tragfähige Zukunftsstrategie für die Bank abseits der „Strategie 2020 I-III“ zu entwickeln.

Weder das eine noch das andere traut die Riebeck-Brauerei Dr. Achleitner noch zu; daher der Beschlussvorschlag zu seiner Abwahl.

1.

Der Status-quo der Deutschen Bank nach sechs Jahren Dr. Achleitner – Heruntergewirtschaftet und irreparabel geschädigt (Stand: Ende März 2018)

Die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Bank als auch des Börsenkurses während der Amtszeit von Dr. Achleitner – noch gesteigert seit dem Amtsantritt des von ihm ausgewählten von Herrn Cryan im Sommer 2015 – ist verheerend. Dies ergibt sich sowohl aus den Kennzahlen als auch aus nicht-finanziellen Faktoren.

Entwicklung von Kennzahlen und Börsenbewertung

Es gibt seit dem Amtsantritt von Dr. Achleitner nur eine Richtung bei der Entwicklung der Bank – und zwar: nach unten:

Kennzahl 2012 2017/18
Marktkapitalisierung(1) EUR 30,6 Mrd. rd. EUR 23 Mrd.
Preis/Buchwert rd. 0,56 rd. 0,37
Wertverlust Aktieninvestment seit 1. Juni 2012      >50%
Annualisiert      >10% p.a.
Seit Jahresbeginn      ca. 30%
Ranking Größte Banken (Market cap) Rang 36 Rang 70-80
Ranking Globale Investmentbanken Rang 2 Rang 6
Erträge EUR 33,7 Mrd. EUR 26,4 Mrd.
Non-Interest Expenses EUR 25,1 Mrd. EUR 24,6 Mrd.

(1) enthalten: Barkapitalerhöhungen 2013/2014/2017 i.H.v EUR 19,5 Mrd.

Maßgebliche Performance-Kennziffern verzeichnen in der Amtszeit von Dr. Achleitner Abschläge zwischen 40% und 50%. Zu beachten ist dabei, dass der Bank in dieser Zeit durch die Aktionäre rd. EUR 20 Mrd. an Bargeld zugeführt worden ist – diese sind im Wesentlichen in der Investmentbank verschwunden.

Die Wertentwicklung der Deutsche-Bank-Aktie seit 2012 unterschreitet jeden erdenklichen Vergleichsindex gravierend. Die Deutsche Bank ist der schlechteste Performer aller europäischen Großbanken der letzten 12 Monate. Innerhalb eines Jahres und allein während der ersten drei Monate 2018 verlor die Aktie jeweils 30%.

Diese Entwicklung hat nur wenig mit Niedrigzinsen und einem angeblich „herausfordernden Marktumfeld“ im Investment Banking zu tun, das alle Konkurrenten gleichermaßen trifft.

Der Grund für diese Entwicklung ist vielmehr, dass den Aktionären auf Basis einer fundamental falschen Unternehmensstrategie seit Jahren vollkommen unrealistische Ergebnis- und Kostenziele vorgegaukelt wurden, die auch nicht ansatzweise eingehalten werden konnten. Die Bank hat unter Leitung von Herrn Dr. Achleitner dementsprechend mittlerweile jedwede Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt, bei Analysten und bei den Aktionären verspielt.

Bestandsaufnahme: Vier Strategieänderungen seit 2012 – Viel versprochen, nichts gehalten

Unter drei Vorstandsvorsitzenden (Jain, Fitschen, Cryan) wurden 4 Strategieänderungen in etwas mehr als vier Jahren von Herrn Dr. Achleitner mitinitiiert bzw. mitgetragen, jeweils begleitet von vollmundigen Versprechungen hinsichtlich zu erreichender Profitabilitätssteigerungen und Kostensenkungen. Hinzu kamen mehrere zum Teil gegenläufige Strategieänderungen im Investment Banking. Obgleich die Renditeankündigungen für eine Bank mit dem Risikoprofil der Deutschen Bank keineswegs ambitioniert waren und die Renditeziele immer weiter nach unten korrigiert und zeitlich nach hinten verschoben wurden, ist die Deutsche Bank auch nach gut sechs Jahren Amtszeit von Herrn Dr. Achleitner betriebswirtschaftliche „Lichtjahre“ davon entfernt, die selbst formulierten Ziele auch nur im Ansatz zu erreichen. Die nachfolgende Aufstellung belegt das:

Strategien der Deutschen Bank – Anspruch und Wirklichkeit unter Dr. Achleitner

Versprochen: Strategie 2015+ (2012) Strategie 2020 I
(April 2015)
Strategie 2020 II
(Okt. 2015)
(Cryan)
Strategie 2020 III
(März 2017)
2017
tatsächlich
Geschäfts-
modell
Führende globale Universalbank Führende globale Universalbank mit Sitz in Deutschland Deutschlands führende Bank mit starker Position in Europa und signifikanter Präsenz in Amerika und Asien Starke Position auf dem Heimatmarkt, weltweite Präsenz mit der Unternehmens- und Investmentbank, Wealth und Asset Management Dramatische Erlöseinbrüche, gescheiterte Verkäufe oder Verkäufe mit Verlust
Cost Income Ratio Weniger als 65% bis 2015(1) Weniger als 65%
bis 2018
70% 2018
65% 2020
Wird als Zielgröße nicht mehr angegeben 121%
(bereinigt 89%)
Return on Equity (post tax) Über 12% RoE bis 2015

RoTE(2)
ca. 10% RoTE bis 2018

(post tax) RoTE über 10% bis Ende 2018 RoTE von ca. 10% “bei normalen Marktbedingungen minus 0,9%
Adjusted costs Unter EUR 22 Mrd. 2018 EUR 22 Mrd. (2018); rd. EUR 21 Mrd. (2021) EUR 23 Mrd., auch für 2018
Sonstiges Verkauf Postbank

Trennung Investment-
banking

Reintegration Postbank

Wieder-
zusammenlegung CIB

Teil-IPO DWS

Ernennung Co- CEOs

Marktanteils-
verluste seit 2014/15

FICC: minus 25%

Equities: minus 50%

Führungskrise, unprofessionelle Außendarstellung der Organe, Führungswechsel

Neue Strategie:

Einstellung von Senior-Investment-
bankern mit Garantieboni.

Einstellung von Berufsanfängern in USA.

(1) Ziele wurden 2014 bereits auf Ende 2016 verschoben, 2015 sodann auf 2020; (2) Geändert auf Return on Tangible Equity (RoTE), entspricht ca. 8% RoE. Quelle: db.com

Tatsächlich erreicht wurde von der Bank, trotz aller buchhalterischer Adjustments, bei einer Zielgröße von mehr als 10% RoTE/weniger als 65% Cost-Income-Ratio (CIR) in der Amtszeit von Dr. Achleitner das Folgende:

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018E
RoTE 0,68% 1,69% 3,37% -11,93% -2,93% -0,9% 1,6–4,0%
CIR 92,5% 89,0% 86,7% 115,3% 98,1% 121,0% 84–90,5%

Die tatsächlich erzielten Ergebnisse im Kerngeschäft (die Prozess- und Restrukturierungskosten sind nicht enthalten) liegen dementsprechend im Vergleich zu den in der Strategie 2015+ bzw. 2020 I-III zugesagten Renditen und Kosten so vollkommen außer Reichweite, und werden dies nach den (wahrscheinlich noch zu optimistischen) Konsensus-Schätzungen der Analysten auch weiterhin bleiben, dass die Strategie von Dr. Achleitner als eindeutig gescheitert angesehen werden muss.

Der Vorstand hat nach öffentlichem Aufschrei für 2017 auf seine Boni verzichtet. Das wirft die Frage auf, in welchem Bonussystem ein Vorstand bei der nachhaltigen und deutlichsten Verfehlung aller Kosten- und Ergebnisziele überhaupt einen verzichtbaren Bonusanspruch haben kann.

Nicht-finanzielle Faktoren: Überall auf der Verliererstraße

Auch bei Betrachtung nicht-finanzieller Faktoren steht die Deutsche Bank nach sechs Jahren Dr. Achleitner katastrophal da. Der renommierte Analyst Stuart Graham von Autonomous Research hat es Ende 2017 in seiner Studie „Deutsche Bank – Nicht mehr reparabel“ treffend wie folgt zusammengefasst:

„Wenn wir die Grundlagen dessen betrachten, was eine Bank zu einem Sieger macht – Vertrauen (oder Marke), bilanzieller Muskel, Technologie und ihre Mitarbeiter – dann ist die Deutsche Bank in einer sehr schlechten Verfassung. In solchen Situationen ist es unvermeidlich, dass einige Investoren anfangen, die Frage zu stellen, ob die Bank die richtige Führung hat. Herr Cryan hat unserer Ansicht nach einige Fehler gemacht. Aber wir finden es merkwürdig, dass sich die Aufmerksamkeit der Presse in letzter Zeit auf seine Rolle konzentriert, während der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Achleitner, eine Freikarte zu bekommen scheint (er wurde mit 93,5% der abgegebenen Stimmen auf der letzten Hauptversammlung wiedergewählt). Schließlich ist Achleitner seit 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats, während Cryan erst im Sommer 2015 Vorstandsvorsitzender wurde.“

Marke

Der Wert der Marke der Deutschen Bank ist in der Amtszeit von Dr. Achleitner zwischen 2012 und 2017 dramatisch verfallen. Im Ranking der wertvollsten Bankmarken fiel die Deutsche Bank zwischen 2012 und 2017 von Rang 14 auf Rang 54, hinter die Banco do Brazil. Im Ranking der weltweit 500 wertvollsten Marken rangiert die Deutsche Bank mittlerweile nur noch auf Platz 336, knapp hinter Chow Tai Fook, aber noch hauchdünn vor Kohl’s und Gazprom (Quelle: Brandfinance).

In den USA ist die Marke verbrannt, nicht nur wegen der diversen Skandale und der Verbindungen der Bank zu Donald Trump, Russland-Geldwäsche und Sanktionsverstößen.

In Deutschland hat die Deutsche Bank ihr Standing längst verloren, nach der jüngsten von Dr. Achleitner ausgelösten Führungskrise sowie der Spesen-, Prozess- und Boniskandale der letzten Monate pendelt die öffentliche Meinung irgendwo zwischen Voyeurismus, Mitleid und Spott.

Aufsichtsräte aus der deutschen Großindustrie sind unter dem Vorsitz von Dr. Achleitner offenbar nicht mehr zu gewinnen, die unterstützenden Stimmen aus der deutschen Industrie sind verstummt.

Technologie

Die Deutsche Bank ist während der Amtszeit von Dr. Achleitner technologisch uneinholbar gegenüber den US-amerikanischen Konkurrenten ins Hintertreffen geraten. JP Morgan, mit der die Deutsche Bank in den elektronisch dominierten Handelsbereichen konkurriert, gibt seit der Finanzkrise deutlich mehr, mittlerweile annähernd das Doppelte wie die Deutsche Bank für Informationstechnologie aus, ohne auch nur annähernd denselben Prozentsatz ihrer Erträge für IT aufzuwenden. Ähnliches gilt für andere US-amerikanische und europäische Konkurrenten. Die Marktanteilsverluste im elektronischen Handel sind das Resultat (Abb. 1).

Hinzu kommt, dass die Deutsche Bank seit 2010 selbstgeschaffene Software nicht mehr mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren, sondern mit einer Nutzungsdauer von 5–10 Jahren bilanziert. Gemeinsam mit der „selbständigen“ Beschäftigung von tausenden IT-Fachkräften zu Tagessätzen von mehreren einhundert Euro zur künstlichen Verminderung der Mitarbeiterzahl führt das zu einer versteckten Zeitbombe von überbewerteter selbstgeschaffener Software in der Bilanz, deren Auswirkungen auf den Gewinn erst in den nächsten Jahren wirklich sichtbar werden.

Verfall des Marktanteils der Deutschen Bank im elektronischen Handel (Abb. 1)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 1 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Personal

Die Mitarbeitermotivation ist unter Dr. Achleitner auf den tiefsten Stand seit Erhebung gefallen (siehe Abb. 2). Vier Strategieänderungen sowie eine „Drehtürstrategie“ (Capital), bei der praktisch jeder Geschäftsbereich während seiner Amtszeit zur Disposition stand und somit nicht intern weiterentwickelt wurde, haben dazu geführt, dass nicht einmal 60% der Mitarbeiter mittelfristig ihre Zukunft bei der Deutschen Bank sehen. Im Investment Banking wechseln die besten Mitarbeiter zur Konkurrenz. Sie müssen durch teure, gemessen an den abgelieferten Ergebnissen bestenfalls mittelmäßige, Neubesetzungen mit Garantieboni ersetzt werden, was bei den verbliebenen Altmitarbeitern mit variabler Vergütung wiederum zur Demotivation führt. Der Spesenskandal im Londoner Investment Banking ist ein deutlicher Ausdruck nicht nur für mangelndes Controlling, sondern vor allem auch für das mangelnde Loyalitätsgefühl der Mitarbeiter gegenüber der Bank. Entsprechendes gilt für das Durchstechen von Ausfällen der Vorständin Hammonds sowie einer Mitarbeiterforderung nach ihrem Rücktritt bei einer bankinternen Führungskräftekonferenz an die Presse. Das sind motivationsbedingte Auflösungserscheinungen beim Personal, die Dr. Achleitner insbesondere durch eine für die Mitarbeiter undurchführbare Strategie und wechselnde Vorstandsbesetzung in den letzten Jahren unmittelbar zu vertreten hat.

Daran hat sich mit der Umbesetzung im Vorstand nichts geändert:

Herr Sewing wurde durch den unprofessionellen Alleingang von Dr. Achleitner von vorneherein als „letzte“ und „einzige“ Wahl gebrandmarkt; die fortgeführte Beistellung von zwei stv. Co-CEOs, die bereits Herrn Cryan zur „lame duck“ gemacht hatte, spricht in der Außenwahrnehmung dafür, dass der Aufsichtsrat Herrn Sewing die alleinige Führung der Bank nicht zutraut;

Die Umbesetzung des Aufsichtsrats insbesondere mit Herr Thain sowie die Beförderung des offenbar abwanderungswilligen und maßgeblich für die EUR 1,4 Mrd-Bonuszahlung an die Investmentbanker mitverantwortlichen Garth Richie konterkarieren von Anfang an jede Leitlinie von Herrn Sewing zur Verkleinerung des Investment Banking, insbesondere in den USA; und

Bereits der erste Mitarbeiterbrief von Herrn Sewing lässt vermuten, dass die Mitarbeiter sich nur noch kopfschüttelnd abwenden: Jetzt sollen sie nicht mehr „start-up“-Unternehmer sein, sondern „Jäger“, sie sollen jetzt um Kunden kämpfen, gleichzeitig werden faktisch Kürzungen und Entlassungen angekündigt und der kostenseitige Neuaufbruch besteht darin, dass Herr Sewing das um eine Milliarde angehobene Kostenziel für 2018 nicht überschreiten will. Strategie, Vision – Fehlanzeige.

Nur noch 58% der Mitarbeiter sehen ihre Zukunft bei der Deutschen Bank (Abb. 2)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 2 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Kapital

Die Deutsche Bank hat sich ihre Marktposition im Globalen Investment Banking vor der Finanzkrise durch exzessive Verschuldung und einen extrem hohen Risikograd erkauft (siehe Abb. 3), indem sie derivat- und eigenhandelszentriert immense Risikopositionen auf die eigene Bilanz genommen hat, um sie längerfristig zu halten und nachfolgend gewinnbringend zu veräußern. Viele dieser Positionen landeten schließlich in der Abbaueinheit.

Während der Amtszeit von Dr. Achleitner wurde versäumt, frühzeitig auf die geänderten Marktbedingungen und Kapitalregulierungen im Investment Banking zu reagieren. Das Ergebnis ist eine abwärts gerichtete Todesspirale. Da das Investment Banking trotz der diversen Strategiewechsel nicht genügend Erträge auf die risikogewichteten Aktiva erbringt (Abb. 4), um die mittlerweile höheren Kapitalkosten zu erwirtschaften, müssen die risikogewichteten Aktiva steigen. Das lässt sich nur durch den Verkauf von anderen Aktiva finanzieren, wie in den letzten Jahren geschehen. In der Amtszeit von Herrn Dr. Achleitner ist demensprechend das Verhältnis von risikogewichteten zu Gesamtaktiva gestiegen (Abb. 5), es wird also immer mehr Risiko für immer weniger Ertrag eingegangen, wobei der geringere Ertrag zu immer weiteren Veräußerungen von Gesamtaktiva, zu noch höherem Risiko und zu noch weniger Ertrag führt, usw. Das ist nicht durchzuhalten und dürfte auch die Europäische Zentralbank daran hindern, Postbank-Kundeneinlagen aus der unteren deutschen Mittelschicht für Risikogeschäfte der Bank in den USA freizugeben. Fazit: Die Deutsche Bank kann sich mangels bilanzieller Stärke heute nicht mehr wie vor der Finanzkrise Marktanteile im Investment Banking durch exzessive Verschuldung „hinzukaufen“.

Marktanteil der Deutschen Bank vor der Finanzkrise durch hohen Verschuldungsgrad erkauft (Leverage Deutsche Bank/JP Morgan) (Abb. 3)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 3 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Der Ertrag auf Risikogewichtete Aktiva fällt dramatisch (Abb. 4)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 4 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Verhältnis Risikogewichtete Aktiva zu Gesamtaktiva steigt (Abb. 5)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 5 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

2.

Anschluss an andere globale Investmentbanken uneinholbar verloren

Bei Amtsantritt von Dr. Achleitner war die Deutsche Bank noch die weltweit zweitgrößte Investment Bank (gemeinsam mit Citigroup, BoA und Goldman Sachs) mit marktführenden Top-3-Positionen in vielen Bereichen und Regionen (Abb. 6).

Coalition Global League Table Investment Banking 2013 (Abb. 6)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 6 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Diese Marktposition ist uneinholbar verloren gegangen (Abb. 7). Die Deutsche Bank ist weltweit keine Tier-1 Investment Bank mehr, sondern – je nachdem, ob man JP Morgan als einzige Tier-1-Investment Bank betrachtet – global nur noch eine Tier-3- oder Tier-4-Investment Bank.

Coalition Global Investment Bank League Table 1H17 (Abb. 7)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 7 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Der Versuch, sich den Marktanteils- und Margenverlusten im globalen Investment Banking entgegenzustemmen, ist für die Deutsche Bank aussichtslos.

Das globale Investment Banking ist für die Investmentbanken seit der Finanzkrise ein gravierend schrumpfender Markt (siehe Abb. 8). Es wird insgesamt weniger gehandelt, etwa durch den erheblich gewachsenen Marktanteil passiver ETF-Fonds oder das Ankaufsprogramm der EZB. Zudem brechen die Margen zusammen: dafür gibt es viele strukturelle Gründe, etwa den Übergang auf elektronische Handelsplattformen, eigene Marktplattformen der institutionellen Anleger, Markteintritt von Fintechs, kostenseitigen Verdrängungswettbewerb zwischen den Banken und höhere Kapitalkosten und Regulierungen, die das frühere profitable Eigenhandelsgeschäft mit großen Wertpapierblöcken mit hohen Margen nicht mehr zulassen und nur noch Gebühren im Promillebereich für das Durchhandeln von Wertpapieren erbringen.

Global Investment bank – Clean investment bank revenues 1999-2018E ($bn) (Abb. 8)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 8 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Dies betrifft insbesondere auch den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren, Währungen und Rohstoffen und damit die „Paradedisziplin“ der Deutschen Bank (siehe Abb. 9). Dazu kommen hausinterne Probleme der Bank aufgrund der „Nahtoderfahrung“ im Jahre 2016. Die Konkurrenten haben die Achleitner/Jain-Strategie 2015+, die in Hoffnung auf eine Marktbelebung und weniger strenge Regulierung darauf gerichtet war, Marktanteile von anderen Investmentbanken zu gewinnen, gegen die Deutsche Bank gewendet und nutzten die Schwäche der Bank aus, um Kunden und Mitarbeiter abzuwerben und der Deutschen Bank damit Marktanteile wegzunehmen.

Diese Kunden kommen – entgegen der Hoffnung von Dr. Achleitner – auch nicht mehr zurück, wenn ihnen von der Deutschen Bank nicht noch niedrigere Kosten als bei der Konkurrenz geboten werden. Geld verdienen lässt sich mit diesen Kunden für die Deutsche Bank nicht mehr.

Industrieweite Erträge der Investmentbanken im Bereich Fixed Income, Currencies und Commodities sind seit 2012 um mehr als 30% gefallen (Abb. 9)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 9 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Die Deutsche Bank war für diese Marktveränderungen seit der Finanzkrise von Anfang an schlechter aufgestellt als ihre Konkurrenten. Hierauf hätten Dr. Achleitner und der jeweilige Vorstand seit spätestens 2012 entschieden reagieren müssen, nachdem deutlich geworden war, dass das globale Investment Banking nicht lediglich einem zyklischen Abschwung unterlag, sondern strukturell schrumpfte und das ehemalige kapitalintensive Geschäftsmodell der Deutschen Bank regulatorisch nicht mehr aufrechtzuerhalten war.

Das vor der Finanzkrise (und noch 2009) erfolgreiche Geschäftsmodell der Deutschen Bank war derivatzentriert und basierte auf der Übernahme großer Risikopositionen im Anleihe- und Equity-Bereich mit Marge in eine Bilanz mit hohem Verschuldungsgrad. Dieses Geschäftsmodell ist unter den neuen bankrechtlichen Regularien nicht mehr durchzuhalten. Demgegenüber war die Deutsche Bank nie außergewöhnlich stark im klassischen Flow-Business, also dem großvolumigen Durchhandeln von Anleihen und Aktien.

Das Investment Banking der Deutschen Bank war trotz seiner immensen Größe organisiert wie ein Garagen-Hedge-Fonds. Weder die Compliance noch die IT wurden seit Mitte der neunziger Jahre dem Wachstum entsprechend nachgezogen, die Kostenprobleme stets durch fremdfinanzierte Erlössteigerungen (und weiteres Risiko) überdeckt und Überschüsse stets großzügig ausgeschüttet, statt in Zukunftsentwicklungen zu investieren. Das ist die Hinterlassenschaft von Herrn Ackermann, wurde unter Dr. Achleitner aber nie ernsthaft angegangen. Die Ergebnisse spiegeln sich in den Milliardenstrafen, der Notwendigkeit des Aufbaus teurer Compliance-Abteilungen und der veralteten und in sich inkompatiblen IT. All das müsste jetzt nachgeholt werden, und zwar gegenüber Konkurrenten, die dies bereits seit spätestens 2010 mit Nachdruck und deutlich höherem Kapitaleinsatz betreiben, und zwar, ohne dass die Deutsche Bank das dafür notwendige Kapital zur Verfügung hätte.

Denn das größte Problem der Deutschen Bank ist dabei, dass sie gegen Konkurrenten bestehen muss, die die notwendigen Anpassungen im Investment Banking aus anderen stetigen Ertragsquellen finanzieren konnten und können. JP Morgan hat ein weltweit riesiges Commercial Banking, das den Umbau des Investment Banking finanziert, die Citigroup nimmt in ihrem Global Transaction Banking Milliardenbeträge ein, Barclays finanziert den Umbau aus dem großen Privatkunden- und Kreditkartengeschäft, die Credit Suisse aus der Vermögensverwaltung, die BNP Paribas aus ihrem Privatkundengeschäft. Demgegenüber stellt das umzubauende Investment Banking bei der Deutschen Bank mit Ergebnisbeiträgen von 50–60% den größten Geschäftsbereich dar und muss den notwendigen Umbau selbst finanzieren.

Dies führt zu dem Paradoxon der Strategien 2015+ und 2020 I-III: Das Investment Banking der Deutschen Bank soll in einem insgesamt schrumpfenden und hart umkämpften Markt gleichzeitig schrumpfen, Marktanteile gewinnen und Profite erwirtschaften. Es soll – im Wettbewerb mit kapitalkräftigeren und den Umbau schon deutlich länger betreibenden Wettbewerbern – zur gleichen Zeit (a) den eigenen Strukturwandel und den Aufbau der notwendigen Infrastruktur finanzieren, (b) Kosten senken, (c) Marktanteile sichern oder sogar ausbauen und (d) hohe Gewinne abliefern. Bildlich gesprochen soll sich das Globale Investment Banking am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen, dazu noch mit regulatorisch und kapitalseitig hinter dem Rücken gefesselten Händen und mit Konkurrenten, die mit aller Macht an den Füßen ziehen. Das konnte und kann nicht funktionieren.

Dr. Achleitner und die jeweiligen Vorstände hätten das erkennen müssen. Der Ausweg wäre gewesen, das Investment Banking der Deutschen Bank schon ab 2012 entweder als Regionalen Spieler auf bestimmte Märkte zu konzentrieren und/oder sich auf bestimmte Produktbereiche zu spezialisieren, in denen die Deutsche Bank führend war und mit ihren eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten auch in Zukunft führend sein kann.

Stattdessen wurde an der globalen Aufstellung mit Schwerpunkt USA und dem Vollangebot des Investment Banking weitestgehend festgehalten, wobei mal Investmentbanker in Teilbereichen eingestellt, dann wieder zu Tausenden entlassen, dann wieder eingestellt wurden (und jetzt wohl wieder teilweise entlassen werden sollen). Der Handelsbereich wurde vom Corporate Banking mal abgetrennt, dann wieder zusammengelegt, angeblich, weil man erst später gemerkt habe, dass es zu Mehrfachabdeckungen und -ansprachen von Kunden kam. Das Market Making mit Single-Name-CDS wurde eingestellt, jetzt wird es wieder aufgebaut. Das Geschäft mit Hedge Fonds sollte eingestellt werden, dann wurde es fortgeführt. Es wurden 2017 dutzende Führungskräfte im Investment Banking mit Garantieboni eingestellt und Boni in Höhe von EUR 1,4 Mrd. gezahlt, nur um kurz darauf mit dem „Projekt Colombo“ wiederum tiefe Einschnitte in diesen Bereichen zu prüfen. Man will sich auf das „kundenseitige Investment Banking“ fokussieren, gleichzeitig verlassen mit Herrn Cryan und Herrn Schenck zwei Köpfe des Corporate Finance die Bank und werden mit dem Händler Garth Ritchie ersetzt. Das ohnehin knappe Kapital der Bank wird weiterhin gießkannenartig auf praktisch alle Geschäftsbereiche der Investmentbank verteilt, statt es gezielt zur Stärkung überlebensfähiger Bereiche einzusetzen.

Das Ergebnis dieser irrlichternden Unternehmensführung sind uneinholbare Marktanteilsverluste in allen Bereichen, hohe Mitarbeiterfluktuation und einbrechende Erträge und Margen im gesamten Globalen Investment Banking, die durch Kosteneinsparungen nicht mehr aufgefangen werden können.

Denn die Kosten der Investmentbanksparte Deutschen Bank liegen im Vergleich zu den Erlösen so weit über der Konkurrenz (Abb. 10), dass jedwede weitere massive Kosteneinsparung wiederum mit massiven Marktanteilsverlusten einhergehen muss – eine weitere abwärts gerichtete Todesspirale.

Man kann dies in allen Handelsbereichen der Investmentbank feststellen, vor allem in jenen in den USA. Die Cost-Income-Ratio, die für ein nachhaltig rentables Investment Banking mit entsprechendem Marktanteil und Erlösen bei höchstens 85% liegen sollte, ist bei der Deutschen Bank deutlich negativ (die Kosten sind höher als die Erlöse) und liegt vollkommen außer Reichweite der Konkurrenten. Nach Analystenschätzungen würden nicht einmal Erlöse der Deutschen Bank im Investment Banking wie im Boomjahr 2006 ausreichen, um hinreichend profitabel zu sein.

Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in EMEA im Geschäftsbereich FICC in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.1)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.1 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in USA im Geschäftsbereich FICC in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.2)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.2 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in EMEA im Geschäftsbereich Equities in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.3)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.3 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in USA im Geschäftsbereich Equities in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.4)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.4 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

In einer Anfang April 2018 veröffentlichten Analyse kommt der führende Bankenanalyst Kian Abouhossein von JP Morgan zu genau diesem Ergebnis. Das US-Geschäft (und dabei vor allem das Investment Banking) der Deutschen Bank verbraucht mit 10.000 Mitarbeitern rund 20% des bilanziellen Eigenkapitals der Bank, liefert bei Kapitalkosten zwischen 8–10% aber nur einen Beitrag zum RoE von mageren 2%. Es vernichtet daher das Kapital der Aktionäre, und dies seit Jahren.

Unter der Führung von Dr. Achleitner wurden aufgrund eines falschen Strategieansatzes unfokussiert jedes Jahr weiter Milliarden an Personalkosten und Boni in das gesamte Global Investment Banking gepumpt, nunmehr für das Geschäftsjahr 2017 wiederum rund 1,4 Mrd. Euro an „Halteprämien“ (und wahrscheinlich hunderte Millionen für das Backoffice und die notwendigen „Aufpasser“). Dabei ist der Bonuspool für das Investment Banking nur die Spitze des Eisbergs:

Die Fixgehälter im Investment Banking sind während der Amtszeit von Dr. Achleitner erheblich erhöht worden, zuletzt 2016;

Ein erheblicher Anteil von Führungskräften im Investment Banking erhält Garantieboni, die im Bonuspool nicht aufscheinen;

Viele Altmitarbeiter im Investment Banking haben millionenschwere Pensionszusagen auf Grundlage des (erhöhten) Durchschnittsfestgehalts der letzten fünf Jahre und sitzen ihre Zeit bis zum Pensionsantritt im Alter von 62 Jahren gleichsam aus.

Diese Vergütungspolitik führte bereits in den Jahren, als die Deutsche Bank im Investment Banking jedenfalls bilanziell noch gutes Geld verdiente, zu den vorbeschriebenen Versäumnissen und Fehlallokationen. Seit der Finanzkrise und insbesondere in der Amtszeit von Dr. Achleitner führte diese Strategie zu einem milliardenschweren Substanzverzehr, der überhaupt nur deshalb durchzuhalten war, weil die Aktionäre der Bank aufgrund immer neuer unhaltbarer Versprechungen insgesamt rund EUR 20 Mrd. an frischem Kapital zugeführt haben.

Es muss nach alledem für jeden Deutsche-Bank-Aktionär auf der Hand liegen, dass die Problematik der Bank nicht an der jeweiligen Person des Vorstandsvorsitzenden oder in einer (fehlenden) Umsetzungsstärke liegt, sondern am Mangel einer zukunftsfähigen Strategie, die nach ihrer Festlegung von Aufsichtsrat, Gesamtvorstand und den Mitarbeitern der Geschäftsbereiche fokussiert und einig abgearbeitet werden kann, ohne dass Unmögliches oder Widersprüchliches von ihnen verlangt wird.

3.

Die vorgeschlagene Strategiealternative für das Geschäftsmodell

Glaubensfrage Geschäftsmodell

Es wurden und werden diverse Alternativen zum gegenwärtigen Geschäftsmodell der Bank diskutiert: Schließung/Verkauf der Investmentbank, Verschmelzung mit der Commerzbank, Fokussierung nur auf das Investment Banking. Die Riebeck-Brauerei hat einige dieser Geschäftsmodelle eruiert und als nicht zielführend verworfen, bevor sie den hiesigen Vorschlag unterbreitet hat:

Eine Ausrichtung als reine weltweit tätige Corporate/Investmentbank unter Aufrechterhaltung insbesondere auch des US-Geschäfts erscheint aufgrund der strukturellen Marktveränderungen, der Kapitalschwäche der Bank und der von der Bank weltweit erlittenen Marktanteilsverluste nicht mehr durchführbar. Selbst Goldman Sachs als Paradebeispiel einer solchen Ausrichtung diversifiziert aus dem Investment Banking, und dies, obwohl die Marktposition gegenüber der Deutschen Bank deutlich stärker ist. Eine solche Strategie wäre möglicherweise – wie von Jain/Fitschen angestoßen – noch 2015 denkbar gewesen, ggf. mit einer refinanzierungsbedingten Sitzverlegung der Bank in die USA. Heute ist sie es nicht mehr, jedwedes Festhalten an einer solchen Strategie käme angesichts der vorstehend dargelegten Zahlen und Fakten dem Jagen einer „Fata Morgana“ gleich.

Eine Aufgabe des Investment Banking wäre nach Analystenstimmen zwar mittlerweile ohne größere Auswirkungen auf die Börsenbewertung der Bank möglich. Allerdings verbleibt bei einer solchen „Verzwergung“ der Bank ein sparkassenähnliches Restgeschäft, von dem vollkommen unklar ist, wie es langfristig attraktive Renditen für die Aktionäre erwirtschaften soll, insbesondere auch mit kapitalmarktorientierten Unternehmen. Hinzu kommen langjährige Umbaumaßnahmen und Restrukturierungskosten im Milliardenbereich mit einem Schwerpunkt im deutschen Markt, der zudem eine zweite Commerzbank nicht wirklich braucht.

Eine Verschmelzung mit der Commerzbank erscheint bereits aus regulatorischen Gründen fraglich. Kein Regulator wird eine Vergrößerung der bereits weltweit risikoreichsten Bank fraglos durchwinken. Etwaige künftige Synergien sind von den Aktionären nur durch milliardenteuren Abbau zigtausender Mitarbeiter zu realisieren, noch dazu von Banken, die bei ihren vorherigen Akquisitionen gezeigt haben, dass sie Synergieziele gewöhnlich weit verfehlen. Zudem ist fraglich, ob bei einem Zusammengehen der Banken ohne weiteres von einem aufaddierten Marktanteil ausgegangen werden kann oder nicht befürchtet werden muss, dass es zu Marktanteilsverschiebungen an Dritte kommt. Insgesamt erscheint diese Alternative deutlich weniger attraktiv für die Aktionäre als eine Veräußerung von Geschäftsbereichen an (ausländische) Dritte.

Die Riebeck-Brauerei hat in diesem Jahr davon abgesehen, auch einen Beschluss nach § 179a AktG vorzuschlagen, um den Vorstand anzuweisen, das gesamte Vermögen der Bank zu veräußern. Die Riebeck-Brauerei glaubt, dass bei einem zügigen Strategie- und Personalwechsel im Aufsichtsratsvorsitz noch die Aussicht besteht, die Deutsche Bank wieder langfristig profitabel zu machen.

Allerdings liegt die Marktkapitalisierung der Bank bei nur noch rund EUR 23 Mrd., der Kurs der Aktie pendelt um die EUR 11,00. Demgegenüber liegt das Shareholder Equity zu Buchwerten nach Geschäftsbericht 2017 bei etwa EUR 63 Mrd. oder rund EUR 30,00 je Aktie.

Bei Zugrundelegung einer adjustierten Buchwertveräußerung der Aktiva käme man konservativ in etwa auf folgende Beträge (in EUR Mio.):

Buchwert Shareholder Equity EUR 63.000
./. Verlust Level-3 (5x Sensivity GB 2017) ./. EUR 5.000
./. zusätzl. Prozesskosten ./. EUR 5.000
./. Pensionen, Transaktionskosten, etc. ./. EUR 5.000
./. Liquidationskosten ./. EUR 5.000
Summe Veräußerungserlöse EUR 43.000
Je Aktie EUR 20,70

Wenn die Bank jetzt nicht zügig reagiert, werden die Aktionäre zeitnah zu entscheiden haben, ob nicht ein Liquidationsverkauf der Geschäftsbereiche eine bessere Alternative ist, um eine weitere Ausblutung zu vermeiden.

Dies vorausgeschickt unterbreitet die Riebeck-Brauerei ihren Beschlussvorschlag zu TOP 10. Dieser bildet strategische Ansätze ab, die die Bank bereits fragmentarisch selbst verfolgt oder untersucht, aufgrund des Einflusses von Dr. Achleitner leider eben nicht mit der endgültigen Konsequenz, die für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig wäre.

Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung

Emotionslos betrachtet ist das US-Investment-Banking der Deutschen Bank unrettbar verloren, es gibt auch keine „nennenswerte Marktpräsenz“ mehr. In den USA rangiert die Deutsche Bank mittlerweile nur noch knapp in den Top 10 der Investmentbanken, der Marktanteil ist erheblich geschrumpft (siehe Abb. 11), das Kundenpotential auf institutionelle Anleger beschränkt. Das steht in keinerlei Verhältnis zu den Personalkosten und dem Kapitaleinsatz. Herr Cryan hat Ende 2016 erwogen, das hochdefizitäre US-Geschäft in weiten Teilen aufzugeben; stattdessen wurden jetzt mit Zustimmung von Dr. Achleitner Teile der profitablen DWS zum Schleuderpreis am Markt platziert, um weiter Geld in den USA zu verschwenden.

Diesen Ansatz weiterzuverfolgen, ist verantwortungslos. Der prekäre Zustand insbesondere der Handelsbereiche in den USA wurde in Abb. 10.2 und 10.4 aufgezeigt; diese Bereiche sind von der Konkurrenz uneinholbar abgehängt und nicht mehr sanierungsfähig. Zudem erhöhen sich die Risiken: bei immer geringerem Marktanteil und damit Markteinblick sowie einem sinkenden Qualitätsniveau der Mitarbeiter erhöht sich für die Bank das Risiko der Fehlbewertung von Positionen im Eigenhandel – der kolportierte 60-Millionen-Verlust in einer einzigen US-inflationsbezogenen Handelsposition im Sommer 2017 ist ein Beispiel. Wenn nunmehr in den USA im wesentlichen Berufsanfänger eingestellt werden sollen, die nach Einschätzung von Headhuntern rund 6–8 Jahre brauchen, bis sie vollwertige Mitarbeiter sind, dann können sich die Aktionäre auch auf vermehrte Fehler wie die irrtümliche Überweisung von USD 6 Mrd. an einen Hedge Fonds durch einen Brutto- und Nettowerte verwechselnden Junior-Händler der Bank einstellen, wie in 2015 bereits vorgekommen.

Dagegen ist die Marktposition des Deutsche-Bank-Investment-Bankings in Europa und Asien deutlich stärker (siehe Abb. 11), die Cost-Income-Ratio weniger schwach (wenn auch immer noch deutlich schlechter als bei der Konkurrenz) und insbesondere in Asien ist der Ruf der Deutschen Bank bei weitem nicht so beschädigt wie in den USA. Das Investment Banking der Deutschen Bank in Europa gehört nach wie vor zu den Top-3, bei entsprechender Kapitalallokation, Mitarbeitereinwerbung und Produktfokussierung kann es deutlich profitabler sein. Das Investment Banking der Deutschen Bank in Asien hat in den letzten Jahren zwar auch gelitten und seine noch 2015 führende Position eingebüßt; es könnte sich aber mit entsprechendem Kapitaleinsatz und einer geeigneten Produktfokussierung zu einem Wachstumsmotor für den gesamten Geschäftsbereich Investment Banking entwickeln; selbst Bloomberg attestierte dies noch Ende Februar 2018. Diese regionalen Bereiche der Investment Bank erscheinen daher sanierungs- und – bei entsprechender Kapitalallokation – wettbewerbs- und ausbaufähig. Zugleich würden die Backoffice-Kosten und die Komplexität der Überwachung deutlich sinken.

Coalition Regional Investment Bank League Tables 1H17 (Abb. 11)

In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 11 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen.

Gibt man das Investment Banking in den USA auf, erscheint es wenig sinnvoll, das Commercial oder gar Private Banking im US-amerikanischen Binnenmarkt aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der US-Regularien ist teuer, es wurden zudem erhebliche Reputations- und Klumpenrisiken im Privatkundengeschäft bzw. der Finanzierung im gewerblichen Immobilienkreditgeschäft in New York eingegangen.

Neben der Stärkung des Eurasischen Investment Banking schlägt die Riebeck-Brauerei zudem eine Stärkung des Eurasischen Wealth Management vor. Die Cost-Income-Ratios in diesem Segment sind deutlich niedriger (beispielhaft: Julius Bär Group AG 69%), die Margen aufgrund der niedrigen Kapitalkosten höher und deutlich weniger volatil als im Investment Banking (beispielhaft: Julius Bär Group AG, mehr als 27%). Die Deutsche Bank hat insbesondere in Asien und im Mittleren Osten noch das Potential, mit ihrer Marke mit den Schweizer und britischen Großbanken zu konkurrieren, wohingegen US-Banken dort immer noch mit Argwohn betrachtet werden. Hierzu sind allerdings die vorgeschlagenen Zuerwerbe notwendig, um zeitnah den Marktanteil erheblich zu steigern.

Die vorgeschlagene Strategieänderung bedarf erheblicher Kapitalallokationen zur Stärkung der verbleibenden bzw. auszubauenden Bereiche. Die dafür notwendigen Kapitalfreisetzungen sind nur durch Veräußerungen zu erbringen. Selbst eine Schließung/Liquidation des gesamten Investment Banking dürfte nach Schätzungen der Analysten von Autonomous Research nach Abzug der Kosten Kapital in Höhe von rd. 10 Mrd. Euro freisetzen; zudem hätte selbst eine vollständige Liquidation aufgrund der zwischenzeitlichen Null-Bewertung des Investment Banking im Börsenkurs wohl keine negativen Auswirkungen auf die Börsenbewertung der Bank.

Eine Schließung/Veräußerung nur des US-Investmentbankings sowie des US-Binnengeschäfts wäre im Vergleich noch deutlich günstiger, da viele Assets und auch Mitarbeiter im restlichen Investment Banking verbleiben können. Es erscheint zudem überwiegend wahrscheinlich, dass große Teilbereiche des US-Bankings bzw. die Aktiva an Wettbewerber veräußert werden bzw. im Wege eines Management-Buy-out von Führungskräften des US-Investment-Banking als Fonds selbst übernommen werden könnten.

Die DWS ist im globalen Wettbewerbsumfeld der Asset Manager viel zu klein, die Kostenstruktur im Vergleich zu Wettbewerbern deutlich zu hoch. Die Wachstumsaussichten sind aufgrund mangelnder Kapitalzuführung beim IPO und der angestrebten Ausschüttungsquote stark eingeschränkt. Die DWS sollte mit einer Kontrollprämie für ihre markführende Stellung in Deutschland an einen (internationalen) Wettbewerber veräußert werden.

Entsprechendes gilt für das Privatkundengeschäft PBC (ohne Wealth Management). Während die Postbank zu ihrem HGB-Buchwert unveräußerlich war und ist, ist das deutsche Gesamtprivatkunden- und KMU-Geschäft der Deutschen Bank sowohl für deutsche als auch für internationale Wettbewerber interessant, um einen Marktanteil in Deutschland auf- oder auszubauen. Diesen Wettbewerbern ist eher zuzutrauen, das Privatkundengeschäft so zu restrukturieren, dass es in der Zukunft auskömmliche Margen erwirtschaftet.

Die Deutsche Bank würde nach Abschluss Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung wie folgt aufgestellt sein:

Breit angelegtes Commercial und Transaction Banking für kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland, Europa und Asien, ein dazu passendes, regional fokussiertes und auf Produktstärken der Deutschen Bank spezialisiertes Investment Banking, dem deutlich höhere Kapitalallokationen zur (Rück-)Gewinnung von Marktanteilen zur Verfügung ständen, und ein deutlich stärkeres Wealth Management mit Schwerpunkt Europa und Asien, in Märkten also, in denen der Ruf der Bank deutlich weniger beschädigt ist als in den USA.

4.

Abberufung Herr Dr. Achleitner aus dem Aufsichtsrat

Dr. Achleitner hat weit überwiegenden Anteil an der prekären Lage der Deutschen Bank, er kann nicht Teil des Wiederaufbaus sein. Er hat nunmehr über sechs Jahre bewiesen, dass er die falsche Person am falschen Platz ist. In Zeiten, in denen die Bank wegweisende strategische Entscheidungen gebraucht hätte, steht Dr. Achleitner für ein am reinen Amtserhaltungsinteresse ausgerichtetes, mutloses Festhalten an einer zum Scheitern verurteilten Unternehmensstrategie aus der Vergangenheit. Es sind – zusätzlich zu ererbten Problemen der Ära Ackermann – sechs verlorene Jahre des Zögerns und Zauderns von Dr. Achleitner, die den heutigen existenzbedrohlichen Zustand der Bank verursacht haben.

Dr. Achleitner ist als langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender unmittelbar verantwortlich dafür, dass

reihenweise falsche Personalentscheidungen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene getroffen wurden und die Bank jüngst in eine veritable und öffentliche Führungskrise gestürzt wurde;

Unternehmensstrategien entwickelt und weiterverfolgt wurden, die offensichtlich nicht zum Erfolg führen konnten;

der oftmals proklamierte „Kulturwandel“ letztlich nur ein „Kulturschwindel“ (FAZ) ist. Es häufen sich in der Amtszeit von Dr. Achleitner Vorwürfe gegen die Deutsche Bank hinsichtlich Prozessverschleppung, Prozessbetruges, gelöschter bzw. der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden vorenthaltener Dokumente, Akten, E-Mails bzw. ganzer E-Mail-Accounts und Telefonaufzeichnungen und dergleichen mehr; aufklärungswillige Aufsichtsräte in Person von Dr. Thoma wurden „herausgemobbt“;

kein Organ der letzten Dekade auch nur nennenswert für die der Gesellschaft und den Aktionären zugefügten Schäden in Anspruch genommen wurde, auch nicht für die behördlich festgestellten schuldhaften Verfehlungen im Aufbau funktionsfähiger Compliance-, Geldwäschepräventions- und KYC-Systeme (siehe dazu nachfolgende Sonderprüfungsanträge); und

die Bank und ihre Organe in ihrer jüngsten Außendarstellung mittlerweile an beliebte Reality-TV-Formate bildungsferner Bevölkerungsschichten heranreichen.

Ein Neuanfang der Deutschen Bank muss auf einer Neubesetzung des Aufsichtsratsvorsitzes gründen, damit die Eigeninteressen von Dr. Achleitner am weiteren Amtserhalt und sein Näheverhältnis zu den Großaktionären nicht auch einen weiteren neuen Vorstandsvorsitzenden in seiner Entscheidungsfindung belasten, so wie sie Herrn Cryan von Anfang an die Möglichkeit genommen haben, hart durchzugreifen. Nur so können unbefangen die notwendigen und schmerzhaften Entscheidungen gefällt werden, die die Deutsche Bank zur Sanierung braucht.

Die Riebeck-Brauerei verzichtet darauf, einen eigenen Kandidaten für den Ersatz von Dr. Achleitner zu benennen, da der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates einen besseren Zugang zum Kreis hochqualifizierter Kandidaten hat. Aus Sicht der Riebeck-Brauerei wird für den Aufsichtsratsvorsitz ein sanierungserfahrener Spezialist etwa der Güte eines Herrn Brian Marsal (Alvarez & Marsal), eines Herrn Homer Parkhill (Rothschild) oder eines Herrn Thane Carlston (Moelis & Company) gebraucht, der zunächst die strategische Neuaufstellung der Bank emotionslos begleitet, einen wirklichen Kulturwandel auf allen Ebenen auch personell durchsetzt, die Umsetzung der Strategieveränderung überwacht und sodann Vorstand, Aufsichtsrat und oberste Führungsebene mit passenden, hochkarätigen Personen neu zu besetzen hilft.

Tagesordnungspunkt 12: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Stefan Simon

Die Aktionärin Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Prof. Dr. Stefan Simon wird abberufen.“

Begründung:

Es bestehen seitens der Riebeck-Brauerei erhebliche Zweifel daran, dass den Aktionären in der letzten Hauptversammlung zutreffende Auskünfte von Dr. Achleitner zum Wahlvorschlag hinsichtlich Prof. Simon erteilt wurden. Denn im Hinblick auf die Auswahl, Ernennung bzw. Wahl von Prof. Simon gibt es Unstimmigkeiten:

In der Hauptversammlung 2017 wurde von Dr. Achleitner auf Fragen des Aktionärsvertreters Hirt (Hermes) sowie anderer Aktionäre, wie denn ein qualifizierter Auswahlprozess insbesondere auch hinsichtlich der Großaktionärskandidaten für den Aufsichtsrat sichergestellt worden sei, versichert, es habe auch für diese einen „qualitativ hochwertigen Prozess unter Einschaltung von Executive Searchern bzw. Board Consultants“ gegeben.

Nach Angaben der Bank in einem Gerichtsverfahren erfolgte der Auswahlprozess von Herrn Prof. Simon wie folgt:

„Im Rahmen des banküblichen Verfahrens [zur ohnehin angeblich laufenden Nachfolgersuche für Dr. Thoma im Frühjahr 2016, Anm. Riebeck-Brauerei] ließ der Nominierungsausschuss unter Hinzuziehung externer Berater eine Liste mit Kandidaten erstellen […]. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Simon gehörte zu einem kleinen Kreis von Personen, die fachlich und persönlich als uneingeschränkt geeignet eingeschätzt wurde […]. Er befand sich daher auf der Liste […].“ [Unklar ist, ob er auch von einem externen Berater auf die Liste gesetzt wurde, Anm. Riebeck-Brauerei]

Scheich Al-Thani habe danach im Rahmen eines Investorengesprächs [völlig unabhängig von der ohnehin angeblich laufenden Nachfolgersuche für Dr. Thoma, Anm. Riebeck-Brauerei] an Herrn Dr. Achleitner die Frage herangetragen, ob sich die Bank „vorstellen könne, einen von den Großaktionären benannten Kandidaten in Erwägung zu ziehen“. Dem habe Dr. Achleitner vorbehaltlich des einzuhaltenden Prozesses zugestimmt.

Sodann soll nach Angaben der Bank das folgende passiert sein: „Paramount und Supreme schlugen daraufhin übereinstimmend [zufällig, Anm. Riebeck-Brauerei] Herrn Prof. Dr. Simon als möglichen Kandidaten für den Aufsichtsrat der Beklagten vor. Da Herr Professor Dr. Simon ohnehin [zufällig, Anm. Riebeck-Brauerei] in der engeren Auswahl von Kandidaten der Beklagten für die Nachfolge von Dr. Thoma war und [zufällig, Anm. Riebeck-Brauerei] auf einer Liste mit Kandidaten für die vakante Position im Aufsichtsrat stand, hatte der Nominierungsausschuss keine Bedenken, ihn als Kandidaten für [die gerichtliche Bestellung in] den Aufsichtsrat vorzuschlagen.“

Das ist unglaubhaft, weil der Katar-Berater Faissola eine gänzlich andere Version präsentierte: Im Wall Street Journal vom 15. Juli 2016 heißt es zu dem Vorgang, dass den Kataris eine Liste der Bank mit Aufsichtsratskandidaten vorlag und er, Faissola, Herrn Prof. Simon als den einzigen ihm bekannten Kandidaten auswählte und den Kataris zur Benennung vorgeschlagen habe.

In der Pressemitteilung der Bank hinsichtlich der Antragstellung zur Bestellung von Prof. Simon auf gemeinsamen Wunsch von Paramount und Supreme vom 15. Juli 2016 wurde dem Kapitalmarkt von der Deutschen Bank auf Grundlage eines Schreibens der Paramount und Supreme in kursrelevanter Weise mitgeteilt, die Paramount und Supreme hätten ihre Beteiligung an der Deutschen Bank auf jeweils knapp unter 5% ausgebaut. Gegenüber dem Registergericht wurde von Bankvertretern sodann – ohne, dass nach Angaben der Bank vom katarischen Königshaus irgendwelche weiteren Auskünfte eingeholt worden wären – wenige Wochen später auf Grundlage desselben Schreibens lediglich eine Beteiligung der Paramount und Supreme von jeweils rund 4% versichert. In der letzten Hauptversammlung sollen es dann sogar nur knapp über 7% gewesen sein, aufgeteilt angeblich auf 5 verschiedene Aktionärsnummern.

Der Wohn- und Aufenthaltsort von Prof. Simon wird von ihm/der Bank verschleiert. In seinem Wahlvorschlag zur Hauptversammlung 2017 hieß es, er sei in eigener Kanzlei, der Simon GmbH, Köln tätig. Die Simon GmbH wurde Anfang 2017 in Freienbach/Kanton Schwyz gegründet, Prof. Simon ließ sich zu dieser Zeit auch von seiner anwaltlichen Residenzpflicht in Köln befreien. Auf diesbezügliche Fragen in der Hauptversammlung 2017 wurde von Dr. Achleitner geantwortet, Prof. Simon sei im Frühjahr 2017 zu seiner Lebensgefährtin nach Zürich gezogen; dieser Wohnort wird auch seit Ende Mai 2017 auf der Homepage der Deutschen Bank für Prof. Simon ausgewiesen. Der Riebeck-Brauerei liegt demgegenüber eine qualifizierte Auskunft des Einwohnermeldeamts Köln vor, wonach Prof. Simon erst zum 30. Juni 2017 von Köln in die Schweiz verzog, und zwar nicht nach Zürich, sondern angeblich an dieselbe Briefkastenadresse in Freienbach/Schwyz, an der auch seine beiden Schweizer Gesellschaften domizilieren.

Dr. Achleitner führte in der Hauptversammlung 2017 aus, dass Prof. Simon insbesondere auch die „HGB-Thematiken“ im Aufsichtsrat abdecken könne. Sein Auswahlprofil nennt aber keinerlei Qualifikation im (Bank-)Rechnungswesen nach HGB.

Der Aktionärin Hermes Focus Fund und anderen Aktionären wurde in der Hauptversammlung 2017 auf ausdrückliche Frage nach dem Auswahlprozess hinsichtlich der Eignung insbesondere der Kandidaten der Großaktionäre von Dr. Achleitner zugesichert, es habe ein hochprofessioneller, von Executive Searchern begleiteter, Auswahlprozess stattgefunden. Nach zwischenzeitlichen Aussagen der Bank bezog sich diese Aussage von Dr. Achleitner jedenfalls nicht auf den HNA-Vertreter Herrn Schütz (Manager Magazin); dieser wurde nach einem Telefonat mit Dr. Achleitner, ohne Einschaltung eines Executive Searchers und offenbar ohne jeden Background-Check, binnen kürzester Zeit im Nominierungsausschuss bestätigt.

Vor dem Hintergrund dieses Umstands bei Herrn Schütz und auf die Unstimmigkeiten bei Prof. Simon zweifelt die Riebeck-Brauerei einen professionellen Auswahlprozess für ihn ebenfalls an; es ist nach dem Vorstehenden für die Riebeck-Brauerei nicht auszuschließen, dass ein professioneller Auswahlprozess für Prof. Simon entweder nur fingiert oder aber so gesteuert wurde, dass die Kataris ihren Wunschkandidaten sicher aus einer Liste auswählen konnten. Vor dem Hintergrund, dass Prof. Simon nunmehr nach den Vorstellungen von Dr. Achleitner auch noch den Vorsitz im Integritätsausschuss übernehmen soll, schlägt die Riebeck-Brauerei daher zum Schutz der Bank die Abwahl von Prof. Simon vor. Das Amtsgericht Frankfurt am Main möge einen geeigneten, unabhängigen Kandidaten bestellen.

Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Irreführung der FCA

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der Frage, welches Verhalten im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 (Handeln und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats dazu führte, dass die Financial Conduct Authority („ FCA) mit ihrer Final Notice, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015, gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 100,8 Mio. wegen der Verletzung von Principle 11 der Authority’s Principles for Businesses verhängt hat.

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die folgenden Fragen zu prüfen:

1.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte zu den Feststellungen, die die FCA in ihrer Final Notice, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015, in Ziffer 4.81. bis Ziffer 4.96. als „Failure to provide information and providing inaccurate and misleading statements to the Authority“ getroffen hat? Zu prüfen ist hierbei insbesondere die Beteiligung von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats bei dem Versagen, die zur Aufklärung erforderlichen Informationen („Report“ und „Other Material“ i.S. der Final Notice der FCA, die die BaFin im August 2013 an die Deutsche Bank im Zusammenhang mit dem „IBOR-misconduct“ übermittelte) der FCA zur Verfügung zu stellen, und bei der Abgabe von irreführenden Erklärungen gegenüber der FCA.

2.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte zu den Feststellungen, die die FCA in ihrer Final Notice, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015 in Ziffer 4.97. bis Ziffer 4.108. als „False attestation to the Authority“ getroffen hat? Zu prüfen ist hierbei insbesondere die Beteiligung von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats an der am 18.03.2011 erfolgten Übermittlung unzutreffender, irreführender und falscher Informationen an die FCA.

3.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte zu den Feststellungen, die die FCA in ihrer Final Notice, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015, in Ziffer 4.109. bis Ziffer 4.421. als „Failures during the course of the Authority’s investigation“ getroffen hat? Zu prüfen ist hierbei insbesondere die Beteiligung von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats an der im Juli 2012 erfolgten Vernichtung von 482 Aufzeichnungen von Telefongesprächen.

4.

Waren die im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats an den Vorgängen beteiligt (Handlung und/oder Unterlassen), die die FCA in der Final Notice, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015, bezeichnet als:

Versagen bei der Mitteilung zutreffender Informationen hinsichtlich Tonaufnahmen („Failure to give accurate information to the Authority regarding audio recordings“);

Versagen bei der Bereitstellung von Dokumenten innerhalb eines angemessenen Zeitraums („Failure to produce documents in an appropriate timeframe“);

Vernichtung von Unterlagen trotz Aufbewahrungsnachricht der FCA („Destruction of documents subject to the Authority’s preservation notice“).

5.

Wann und in welcher Form wurden die im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats bankintern informiert, dass die Nichtübermittlung des „Reports“ und „Other Materials“ i.S. der Final Notice der FCA, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015, wahrscheinlich als Verstoß gegen Principle 11 der Authority’s Principles for Businesses betrachtet wird, und wie haben diese hierauf reagiert?

6.

Wann und in welcher Form haben die im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitglieder des Vorstands welche Mitarbeiter kontrolliert und/oder darauf Einfluss genommen, welche Informationen und/oder Unterlagen der FCA erteilt und/oder übermittelt werden?

7.

Wann und in welcher Form haben die im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats welches Mitglied des Vorstands kontrolliert und/oder darauf Einfluss genommen, welche Informationen und/oder Unterlagen der FCA erteilt und/oder übermittelt werden?“

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:

Herrn BA FCA MAE ACIArb CFE Mark Ballamy
c/o Ballamy LLP Forensic Accountants
85 Gresham Street
London
EC2V 7NQ
Vereinigtes Königreich

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Mark Ballamy das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dieter Bruckhaus
Am Markt 1
66125 Saarbrücken

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Dieter Bruckhaus das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gero Hübenthal
c/o Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hastener Str. 11
42855 Remscheid

zu bestellen.

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen, im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

Begründung:

Das Verhalten in der Vergangenheit zeigt, dass Vorstand und Aufsichtsrat nicht gewillt sind, das klare und dokumentierte Fehlverhalten, das zu einem Schaden in Höhe von GBP 100,8 Mio. geführt hat, zu verfolgen und eine unabhängige Sonderprüfung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Sie haben offensichtlich kein Interesse daran, die vom Vorstandsvorsitzenden mit Schreiben aus Februar 2017 gegenüber den Kunden der Deutschen Bank eingeräumten „schwerwiegenden Fehler“ der Vergangenheit objektiv durch einen Sonderprüfer aufarbeiten zu lassen, um anschließend die verantwortlichen Personen des Vorstands und Aufsichtsrats auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Dies obwohl die Deutsche Bank für die eingeräumten „schwerwiegenden Fehler der Vergangenheit“, also für öffentlich zugestandene Pflichtverletzungen des Vorstands und Aufsichtsrats, insgesamt mehrere Milliarden US-Dollar an Strafen gezahlt hat.

Angesichts der konkreten Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sieht es die Riebeck-Brauerei als im Interesse des Unternehmens geboten an, aufgrund der Feststellungen der ermittelnden Behörden bzw. aufgrund der jeweiligen Einlassungen und Zugeständnisse der Deutschen Bank, wonach Tatsachen vorliegen bzw. feststehen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei diesen Vorgängen Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung durch Mitglieder des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats vorgekommen sind, hierzu erneut eine Sonderprüfung auf die Tagesordnung zu setzen und – je nach Ergebnis der Abstimmung – anschließend auch gerichtlich durchzusetzen.

Die FCA hat mit Final Notice vom 23.04.2015 im Zusammenhang mit der Manipulation des LIBOR-Kurses gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 226,8 Mio. verhängt („Final Notice 2015“). Die Final Notice 2015 ist abrufbar unter https://www.fca.org.uk/publication/final-notices/deutsche-bank-ag-2015.pdf. Ein Teil der Strafe i.H. von GBP 100,8 Mio. verhängte die FCA wegen Verstößen („serious deficiencies“) der Deutschen Bank bei den Aufklärungsbemühungen der FCA, namentlich wegen

1.

des Versagens bei der Zurverfügungstellung von zur Aufklärung erforderlicher Informationen und bei der Abgabe von irreführenden Erklärungen gegenüber der FCA („provided inaccurate and misleading information“),

2.

der Übermittlung unzutreffender, irreführender und falscher Informationen an die FCA („false attestation“) und

3.

begangener Fehler im Zusammenhang mit der Untersuchung durch die FCA („failures during the course of the Authority’s investigation“).

Als Grundlage diente der FCA die Regel 11 ihrer Vorschriften (Principle 11 der Authority’s Principles for Businesses). Nach dieser Vorschrift musste die Deutsche Bank mit der FCA offen und kooperativ umgehen und der Behörde sämtliche Informationen offenlegen, die die FCA in angemessener Weise erwarten durfte.

Auf der Jahrespressekonferenz der Deutschen Bank am 28.01.2016 hat Herr Cryan im Zusammenhang mit der Final Notice 2015 bestätigt, dass eine der dort genannten Personen im Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig war. Aus diesem Grund hat der Vorstand nach eigenen Angaben angeblich eine interne Untersuchung der Vorgänge angestoßen.

Auch auf der letztjährigen Hauptversammlung bestätigte Herr Cryan nochmals, der Vorstand habe eine unabhängige Untersuchung in Bezug auf die gegenüber der FCA zugestandenen Verstöße der Deutschen Bank gegen Principle 11 hinsichtlich der zwischen August 2013 und Februar 2014 nicht erfolgten Weitergabe bestimmter Prüfungsunterlagen aus der Libor-Sonderprüfung der BaFin an die FCA angestoßen. Eine Veröffentlichung des Berichts dieser angeblichen Untersuchung ist bis heute nicht erfolgt. Die Riebeck-Brauerei hält die „Selbstreinigungskräfte“ der Deutschen Bank und deren Informationspolitik nicht für ausreichend, um die gegenüber der FCA zugestandenen Versäumnisse und die in diesem Zusammenhang vom Vorstand und oder Aufsichtsrat begangenen Handlungen und/oder Unterlassungen lückenlos im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre aufzuklären. So haben vergleichbare „interne“ Untersuchungen der letzten Jahre bislang zu keinen Ergebnissen geführt und wurden den Aktionären auch nicht transparent gemacht.

Ferner berücksichtigt die angebliche interne „unabhängige“ Untersuchung der Deutschen Bank lediglich den Zeitraum zwischen August 2013 und Februar 2014 und auch diesen nur beschränkt auf die „Weitergabe bestimmter Prüfungsunterlagen aus der Libor-Sonderprüfung der BaFin an die FCA“ („BaFin-Sachverhalt“). Die in der Final Notice 2015 enthaltenen Pflichtverletzungen und Versäumnisse reduzieren sich jedoch weder auf den Zeitraum zwischen August 2013 und Februar 2014 noch auf den BaFin-Sachverhalt. Vielmehr hat die FCA gegenüber der Deutschen Bank eine um GBP 100,8 Mio. erhöhte Strafe verhängt, weil im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 Verstöße gegen Regel 11 vorlagen, die neben dem BaFin-Sachverhalt weitere Sachverhalte betreffen (vgl. Final Notice 2015, Ziffer 4.78. bis Ziffer 4.121., S. 25 bis 34).

Die Überprüfung des Verhaltens (Handlungen und/oder Unterlassen) der Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Behinderung der behördlichen Untersuchung, die zu einer erhöhten Zahlung der Deutschen Bank an die FCA i.H. von GBP 100,8 Mio. führte, ist deshalb zwingend erforderlich. Nach eigenen Angaben der Deutschen Bank soll insbesondere die Verantwortlichkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Paul Achleitner „intern“ untersucht werden. Gerade weil aber Dr. Achleitner im Rahmen der letztjährigen Hauptversammlung wieder zum Aufsichtsratsvorsitzenden für die nächsten vier Jahre gewählt wurde, besteht die erhebliche Gefahr der Vertuschung der relevanten eigenen Handlungen und/oder eines Unterlassens der Überwachung des Vorstands, die eine unabhängige Untersuchung durch einen von der Hauptversammlung bestellten Sonderprüfer erforderlich macht.

Tagesordnungspunkt 14: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Manipulation von Referenzzinssätzen

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der Frage, welches Verhalten im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 (Handeln und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats dazu führte, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Manipulation und/oder unangemessenen Beeinflussung von Referenzzinssätzen

auf Basis des Deferred Prosecution Agreement zwischen der Deutschen Bank und den United States of America vom 23.04.2015 eine Zahlung i.H. von USD 625 Mio. an die United States of America,

infolge der Final Notice, Reference Number: 150018, vom 23.04.2015, eine Zahlung i.H. von GBP 226,8 Mio. an die Financial Conduct Authority (FCA),

auf Basis der Order der Commodity Futures Trading Commission vom 23.04.2015 eine Zahlung i.H. von USD 800 Mio. an die Commodity Futures Trading Commission und/oder

auf Basis der Consent Order mit dem New York State Department of Financial Services vom 23.04.2015 eine Zahlung i.H. von USD 600 Mio. an das New York State Department of Financial Services

geleistet hat.

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die folgenden Fragen zu prüfen:

1.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb der Deutschen Bank eine Arbeitsorganisation und ein Arbeitsumfeld geschaffen und/oder nicht beseitigt wurde, das es den handelnden Personen der Deutschen Bank erlaubte, Referenzzinssätze (u.a. LIBOR, IBOR, EURIBOR) zu manipulieren und/oder unangemessen zu beeinflussen?

2.

Haben die im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats gewusst oder wissen müssen, dass wesentliche Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Manipulation und/oder unangemessenen Beeinflussung von Referenzzinssätze verletzt wurden?

3.

Welche Handlungen haben die im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats unternommen bzw. unterlassen, um interne und/oder externe Hinweise auf eine Verletzung wesentlicher Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Manipulation und/oder unangemessenen Beeinflussung von Referenzzinssätzen zu überprüfen?

4.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb der Deutschen Bank kein ausreichendes Reporting und Risikomanagementsystem eingerichtet und beachtet wurde, um eine Verletzung wesentlicher Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Manipulation und/oder unangemessenen Beeinflussung von Referenzzinssätzen zu verhindern und/oder zu unterbinden?

5.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb der Deutschen Bank keine ausreichenden Prüfungs- und Untersuchungssysteme eingerichtet waren und beachtet wurden, um eine Verletzung wesentlicher Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Manipulation und/oder unangemessenen Beeinflussung von Referenzzinssätzen zu prüfen und zu untersuchen?

6.

Wann hatten Behörden Mitglieder des Vorstandes und/oder sonstige Mitarbeiter der Deutschen Bank informiert, dass das Reporting, die Kontrolle und/oder das Risikomanagementsystem der Deutschen Bank betreffend die Referenzzinssätze unzureichend sind und insoweit ein Fehlverhalten (misconduct) der Deutschen Bank vorliegt?

7.

Seit wann hatten die im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats Kenntnis oder mussten Kenntnis haben, dass Behörden mitgeteilt hatten, dass das Reporting, die Kontrolle und/oder das Risikomanagementsystem der Deutschen Bank betreffend die Referenzzinssätze unzureichend sind und insoweit ein Fehlverhalten (misconduct) der Deutschen Bank vorliegt?

8.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass nicht sämtliche Erkenntnisquellen im Rahmen von internen Untersuchungen der Deutschen Bank von Verletzungen wesentlicher Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Manipulation und/oder unangemessenen Beeinflussung von Referenzzinssätzen, genutzt wurden?“

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:

Herrn Jeffrey Davidson
c/o Honeycomb Forensic Accounting
Burgon House
2 Burgon Street
London
EC4V 5DR
Vereinigtes Königreich

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Jeffrey Davidson das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gero Hübenthal
c/o Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hastener Str. 11
42855 Remscheid

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Gero Hübenthal das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Thomas Tümmler
Ringstraße 21
58675 Hemer

zu bestellen.

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen, im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

Begründung:

Wegen ihrer Beteiligung an der Manipulation und unangemessenen Beeinflussung von Zinssätzen (IBOR, LIBOR, EURIBOR, etc.) in den Jahren 2005 bis 2013 musste die Deutsche Bank insgesamt rund USD 2,025 Mrd. Strafen an amerikanische und GBP 226,8 Mio. an britische Behörden zahlen:

Mit Deferred Prosecution Agreement zwischen der Deutschen Bank und den United States of America vom 23.04.2015 hat sich die Deutsche Bank verpflichtet, USD 625 Mio. zu zahlen („DPA“).

Das DPA ist abrufbar unter:
https://www.justice.gov/sites/default/files/opa/press-releases/attachments/2015/04/23/db_dpa.pdf, das Attachment A (Statement of Facts) zum DPA ist abrufbar unter
https://www.justice.gov/sites/default/files/opa/press-releases/attachments/2015/04/23/db_statement_of_facts.pdf.

Mit Order der Commodity Futures Trading Commission vom 23.04.2015 wurde eine Strafe i.H. von USD 800 Mio. gegen die Deutsche Bank verhängt („CFTC-Order“).

Die CFTC-Order ist abrufbar unter: http://www.cftc.gov/idc/groups/public/@lrenforcementactions/documents/legalpleading/enfdeutscheorder042315.pdf.

Mit Consent Order unter New York Banking Law §§ 44 an 44-a vom 23.04.2015 hat sich die Deutsche Bank verpflichtet, an das New York State Department of Financial Services eine Strafe von USD 600 Mio. zu zahlen („Consent Order“).

Die Consent Order ist abrufbar unter:
http://www.dfs.ny.gov/about/ea/ea150423.pdf.

Mit Final Notice vom 23.04.2015 hat die FCA gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 226,8 Mio. verhängt („Final Notice 2015“).

Die Final Notice 2015 ist abrufbar unter:
https://www.fca.org.uk/publication/final-notices/deutsche-bank-ag-2015.pdf.

Durch diese Strafen hat nicht nur die Reputation der Deutschen Bank schwer gelitten, sondern ist der Deutschen Bank ein erheblicher Schaden zugefügt worden. Im Einzelnen wurden nachfolgende wesentliche Verstöße von den Aufsichtsbehörden festgestellt bzw. von der Deutschen Bank eingeräumt:

Die Manipulation und unangemessene Beeinflussung insbesondere der LIBOR und EURIBOR Meldungen („Manipulation of LIBOR and EURIBOR submissions);

das Fehlen eines ausreichenden Reporting-, Kontroll- und Risikomanagementsystem, selbst dann noch, als dies von Behörden bemängelt worden war.

Die Überprüfung des Verhaltens (Handlungen und/oder Unterlassen) der Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem vorstehenden Sachverhalt ist deshalb zwingend erforderlich.

Tagesordnungspunkt 15: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Geldwäsche in Russland

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung der Frage, welches Verhalten im Zeitraum von Januar 2011 bis Dezember 2015 (Handeln und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2011 bis Dezember 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats dazu geführt hat, dass die Gesellschaft im Zusammenhang mit Geldwäsche in Russland auf Basis der Consent Order unter New York Banking Law §§ 39, 44 and 44-a mit dem New York State Department of Financial Services vom 30.01.2017 eine Zahlung i.H. von USD 425 Mio. an das New York State Department of Financial Services und/oder infolge der Final Notice der Financial Conduct Authority (FCA), Firm Reference Number: 150018, vom 30.1.2017, eine Zahlung i.H. von GBP 163.076.224,00 an die Financial Conduct Authority (FCA) geleistet hat.

Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die folgenden Fragen zu prüfen:

1.

Welches Verhalten (Handeln und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass die Financial Conduct Authority (FCA) mit Final Notice, Firm Reference Number: 150018, vom 30.01.2017, gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 163.076.224,00 verhängt hat?

2.

Welches Verhalten (Handeln und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass sich die Deutsche Bank mit Consent Order unter New York Banking Law §§ 39, 44 and 44-a mit dem New York State Department of Financial Services am 30.01.2017 geeinigt hat, dass die Deutsche Bank eine Strafe von USD 425 Mio. zahlt?

3.

Haben die im Zeitraum von Januar 2011 bis Dezember 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats gewusst oder wissen müssen, dass wesentliche Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Geldwäsche in Russland verletzt wurden, wie in der Final Notice der FCA, Ziffer 4.1. bis Ziffer 4.82. vom 30.01.2017 und/oder in der Consent Order vom 30.10.2017, Ziffer 9. bis Ziffer 60. zwischen der Deutschen Bank und dem New York State Department of Financial Services ausgeführt?

4.

Welches Verhalten (Handlung und/oder Unterlassen) von im Zeitraum von Januar 2011 bis Dezember 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb der Deutschen Bank kein ausreichendes Anti-Geldwäsche-Programm eingerichtet war und beachtet wurde, um die Beteiligung der Deutschen Bank an Geldwäsche in Russland, wie in der Final Notice der FCA, Ziffer 4.1. bis Ziffer 4.82. vom 30.01.2017 und/oder in der Consent Order vom 30.10.2017, Ziffer 9. bis Ziffer 60. zwischen der Deutschen Bank und dem New York State Department of Financial Services ausgeführt, zu verhindern und/oder zu unterbinden?“

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:

Herrn Jeffrey Davidson
c/o Honeycomb Forensic Accounting
Burgon House
2 Burgon Street
London
EC4V 5DR
Vereinigtes Königreich

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Jeffrey Davidson das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gero Hübenthal
c/o Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hastener Str. 11
42855 Remscheid

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Gero Hübenthal das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dieter Bruckhaus
Am Markt 1
66125 Saarbrücken

zu bestellen.

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen, im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

Begründung:

Mit Consent Order unter New York Banking Law §§ 39, 44 and 44-a haben sich die Deutsche Bank und das New York State Department of Financial Services am 30.01.2017 geeinigt, dass die Deutsche Bank eine Strafe von USD 425 Mio. für ihr Verhalten und ihre Verstöße im Zusammenhang mit den gegen sie erhobenen Geldwäschevorwürfen in Russland zahlt („Consent Order“). Die Consent Order ist abrufbar unter http://www.dfs.ny.gov/about/ea/ea170130.pdf. Die Deutsche Bank hat in der Consent Order eingeräumt, folgende Verstöße begangen zu haben:

1.

Führung der Geschäfte in unsicherer und unzuverlässiger Weise („conducted its banking business in an unsafe and unsound manner, in violation of New York Banking Law §§ 44, 44-a“),

2.

Versagen, ein effektives und regelkonformes Anti-Geldwäsche-Programm einzurichten („failed to maintain an effective and compliant anti-money laundering program, in violation of 3 N.Y.C.R.R. § 116.2.“) und

3.

Versagen bei der Buchführung („failed to maintain and make available true and accurate books, accounts and records reflecting all transactions and actions, in violation of New York Banking Law § 200-c“).

Mit Final Notice vom 30.01.2017, Firm Reference Number: 150018, hat die Financial Conduct Authority („FCA“) im Zusammenhang mit den Geldwäschevorwürfen in Russland gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 163.076.224,00 verhängt („Final Notice 2017“). Die Final Notice 2017 ist abrufbar unter https://www.fca.org.uk/publication/final-notices/deutsche-bank-2017.pdf.

Die FCA hat in der Final Notice 2017 folgende Verstöße der Deutschen Bank festgestellt, die inhaltlich im Wesentlichen den Vorwürfen des New York State Department of Financial Services entsprechen (vgl. Final Notice 2017, S. 24 f.):

1.

Versagen, ein effektives und regelkonformes Risikobewertungssystem einzurichten;

2.

Versagen, ein effektives und regelkonformes Anti-Geldwäsche-Programm einzurichten.

Auch diese zugestandenen bzw. festgestellten „schwerwiegenden Fehler“ der Vergangenheit sind objektiv durch einen Sonderprüfer zu überprüfen.

Tagesordnungspunkt 16: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers gem. § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der Deutsche Postbank AG und den diesbezüglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer bestellt zur Prüfung folgender Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der Deutsche Postbank AG („ Postbank “) durch die Deutsche Bank AG („ Deutsche Bank “) und den diesbezüglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen:

1.

Diente der Erwerb der Deutsche Postbank AG-Aktien („ Postbank-Aktien “) durch das mit der Deutsche Post AG („ Post “) geschlossene (i) ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008 und/oder damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen und/oder (ii) das AMENDMENT AGREEMENT vom 14.01.2009 und/oder damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen entgegen der Kommunikation der Gesellschaft nicht der „operativen Stärkung des Privatkundengeschäfts“ der Gesellschaft, sondern anderen Zwecken?

2.

Welche im Zeitraum von 12.09.2008 bis 07.10.2010 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats hatten am 12.09.2008, am 14.01.2009 und/oder am 07.10.2010 Kenntnis davon, dass die Postbank „vom Steuerzahler hätte gerettet werden müssen“, wenn die Gesellschaft das ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008 und/oder einzelne der weiteren Vereinbarungen mit der Post nicht abgeschlossen hätte?

3.

Hatten im Zeitraum von 12.09.2008 bis 14.01.2009 amtierende Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat (ggf. auch wegen Anordnungen der Bankenaufsicht) vor Abschluss des ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008 und/oder damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen Kenntnis, dass es bei der Postbank noch im 4. Quartal 2008 zu einer Kapitalerhöhung und/oder nachfolgend zur mehrjährigen Einstellung von Dividendenzahlungen durch die Postbank kommen würde?

4.

Welche im Zeitraum von 12.09.2008 bis 07.10.2010 amtierenden Mitglieder des Vorstands und/oder Aufsichtsrats haben dazu angewiesen oder daran mitgewirkt, das (i) mit der Post geschlossene ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008 und/oder damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen und/oder (ii) AMENDMENT AGREEMENT vom 14.01.2009 und/oder damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen so zu gestalten, um mit dem jeweiligen Abschluss dieser Vereinbarungen bereits einen Einfluss auf die Ausübung der Stimmrechte der Post aus Postbank-Aktien zu haben?

5.

Hat die Gesellschaft in den Verfahren vor dem Landgericht Köln, Az. 82 O 28/11 und Az. 82 O 11/15, und dem Verfahren vor dem OLG Köln, Az. 13 U 161/11 unvollständig und/oder nicht der Wahrheit gemäß Erklärungen über die tatsächlichen Umstände des Erwerbs der Postbank-Aktien und/oder den Inhalt des mit der Post geschlossenen (i) ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008 und/oder damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen und/oder (ii) AMENDMENT AGREEMENT vom 14.01.2009 und/oder damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen abgegeben? Falls ja, welches Verhalten (Handeln und/oder Unterlassen) von im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder Aufsichtsrats führte insofern zu welchen unvollständig und/oder nicht der Wahrheit gemäß abgegebenen Erklärungen?

6.

Besteht ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen den Umständen, dass (a) bereits 2008 sämtliche Postbank-Aktien der Post in einem von der Abteilung Equity Capital Markets der Gesellschaft geführten Depot (DB 100 8808404 01 – 100 8808404 11) gehalten wurden, (b) der Börsenkurs der Postbank-Aktie sich nach dem 12.09.2008 prozentual um mehr als das Doppelte der Peer Group und das Dreifache des DAX verringerte, obgleich die Deutsche Bank die Postbank-Aktien mit einer erheblichen Prämie auf den Börsenkurs erworben hatte und (c) die Abteilung Equity Capital Markets der Gesellschaft das Orderbuch für die am 22.09.2008 durchgeführte Kapitalerhöhung der Deutschen Bank („ Kapitalerhöhung 2008 “) selbst führte und der Vorstand die Auskunft an ihre Aktionäre über die Hintergründe der Kapitalerhöhung 2008 in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26.05.2009 verweigerte? Wenn ja, welche Transaktionen wurden zwischen dem 12.09.2008 und dem 26.05.2009 wann und mit welchem wirtschaftlichem Ergebnis von der Gesellschaft und/oder der oder für Rechnung der Post (einschließlich Konzerngesellschaften) und/oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit den in Depot DB 100 8808404 01 – 100 8808404 11 gehaltenen Postbank-Aktien und/oder Deutsche-Bank-Aktien aus der Kapitalerhöhung 2008 durchgeführt?

Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:

Herrn BA FCA MAE ACIArb CFE Mark Ballamy
c/o Ballamy LLP Forensic Accountants
85 Gresham Street
London
EC2V 7NQ
Vereinigtes Königreich

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Mark Ballamy das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dieter Bruckhaus
Am Markt 1
66125 Saarbrücken

ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Dieter Bruckhaus das Amt nicht annehmen kann oder will:

Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Thomas Tümmler
Ringstraße 21
58675 Hemer

zu bestellen.

Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen, insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen, im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche der Gesellschaft heranziehen.

Begründung:

Es besteht der dringende Verdacht, dass den Aktionären der Deutschen Bank, dem Kapitalmarkt und auch deutschen Gerichten von bzw. auf Veranlassung der Organe der Gesellschaft im Hinblick auf den Postbank-Erwerb wissentlich unzutreffende Tatsachen unterbreitet wurden und werden.

Dies führte und führt nicht nur zu (drohenden) Schäden der Gesellschaft und einer Rufschädigung, es begründet auch die Befürchtung, dass die Gesellschaft die Postbank, die Kapitalerhöhung 2008 und die Postbank-Prozesskostenrückstellungen seit 2008/2009 materiell falsch bilanziert.

Die wirtschaftliche Situation der Postbank im September 2008

Es ist mittlerweile offenkundig, dass – völlig unabhängig von der Lehman-Insolvenz am 14. September 2008 – die Postbank ab dem Sommer 2008, und jedenfalls am Kaufdatum 12. September 2008, nicht mehr über hinreichend bankaufsichtsrechtliches Kernkapital verfügte, um ihren Geschäftsbetrieb gesetzmäßig aufrechtzuerhalten; es liegt zwischenzeitlich eine Stellungnahme des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Dr. Josef Ackermann, in der ARD-Sendung „Günther Jauch“ vom 8. Oktober 2012 vor, wonach die Postbank ohne die Erwerbsvereinbarung vom 12. September 2008 „vom Steuerzahler hätte gerettet werden müssen“. Wirtschaftlicher Hintergrund dafür ist, dass die Postbank vor der Finanzkrise mit Einlageüberhängen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich in ihrem Kapitalmarktgeschäft und Kreditersatzgeschäft „wie ein Hedge Fonds“ (Manager Magazin) mit Hypothekenpapieren und Derivaten und gewerblichen Immobilienkrediten in USA/UK spekuliert hatte, deren Marktwertverlust das bankrechtliche Kernkapital der Postbank von nominal nur 5,3 Mrd. im September 2008 längst überschritten haben dürfte. Die Deutsche Bank erwarb daher auf dem Höhepunkt der Finanzkrise offenbar nicht eine von der Finanzkrise unbetroffene kundenorientierte Retail-Bank „zur operativen Stärkung ihres Privatkundengeschäfts“, sondern sehenden Auges einen Sanierungsfall, dessen Bilanzsumme 2007 zu einem Drittel und Ergebnis zu rund zwei Dritteln aus Positionen in mit hohen Verlusten belasteten Kapitalmarktanlagen resultierten. Die Pflichtmitteilungen der Gesellschaft berichteten davon nicht.

Bereits sechs Wochen nach Vertragsunterzeichnung war die Postbank zur Sicherung ihrer Finanzausstattung gezwungen, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Nach vorliegenden Gerichtsdokumenten war diese Kapitalerhöhung in den Vertragsunterlagen vom 12. September 2008 bereits zwischen Deutscher Bank und Deutscher Post vereinbart. Auch davon ist in den Pflichtmitteillungen der Gesellschaft vom 12. September 2008 nichts vorzufinden.

Tatsächliche Transaktionsstruktur „Monte Paschi II“?

Die Deutsche Bank stand am 12. September 2008 selbst vor einer existenzgefährdenden Krise durch die Exposure gegenüber der seinerzeit insolvenzgefährdeten US-Versicherung AIG. Es besteht der dringende Verdacht, dass alleiniges Motiv der Bank zum Erwerb der Postbank-Beteiligung im September 2008 die Stärkung ihrer eigenen Kapitalbasis war, die einerseits durch Handelsgewinne aus gezielten Leerverkäufen der Postbank-Aktie, andererseits aus einer von der Bank selbst finanzierten Kapitalerhöhung erzielt worden sein könnte. Umgesetzt wurde dies offenbar durch eine komplexe Derivatstruktur, die dem eigentlichen Mehrheitserwerb an den Postbank-Aktien unterliegt, so dass sich der Verdacht aufdrängt, die Postbank-Übernahme könnte von der Gesellschaft seit 2008 in ähnlicher Weise falsch bilanziert worden sein wie seinerzeit die als Derivate getarnten Kredite an die italienische Bank Monte Paschi.

So ließ sich auf Grundlage vorliegender gerichtlicher Dokumente die Gesellschaft den Gesamtaktienbestand der Deutsche Post AG an der Postbank offenbar bereits im September 2008 in ein Depot bei der Investmentbank der Deutschen Bank (DB Equity Capital Markets) übertragen, also jener Abteilung, die auch für die Kapitalerhöhung der Bank um EUR 2,2 Mrd. am 22. September 2008 (also zu einem Zeitpunkt, in dem keine Investmentbank am breiten Markt Kapital platzieren konnte) zuständig war und die aus Geheimhaltungsgründen das Orderbuch dafür selbst führte. Jegliche Auskünfte zu den Umständen und Hintergründen dieser Kapitalerhöhung wurden den Aktionären in der Hauptversammlung 2009 und in den nachfolgenden Gerichtsverfahren verweigert; die Bank nahm lieber in Kauf, dass das Genehmigte Kapital 2009 gerichtlich aufgehoben wurde. Aufgrund des Kursverlaufs der Postbank-Aktie seit dem 12. September 2008 besteht zudem der dringende Verdacht gezielter Leerverkäufe dieser Aktien durch die Deutsche Bank zur Gewinnerzielungsabsicht sowie der Beleihung dieser Aktien über ein Wertpapierpensionsgeschäft zur Finanzierung der temporären Übernahme ihrer Kapitalerhöhung 2008 durch die Deutsche Post und dergleichen mehr. So enthalten gerichtliche Dokumente Klauseln, die offenbar darauf abzielen, Handelstransaktionen der Deutschen Bank mit Postbank-Aktien nicht zu gefährden.

Tatsächlicher Verlust der Deutschen Bank für 2017 EUR 1,635 Mrd.?

Das Landgericht Köln hat am 20. Oktober 2017 im Verfahren 82 O 11/15 entschieden, dass die Deutsche Bank ehemaligen Postbank-Aktionären, die das Übernahmeangebot vom 7. Oktober 2010 angenommen hatten, eine Nachzahlung in Höhe von EUR 32,25 zzgl. Zinsen seit 2008 zu leisten habe, weil es u.a zu einem „Acting-in-concert“ zwischen Deutscher Bank und Deutscher Post gekommen sei. Ähnlich gelagerte Klagen in einem Gesamtumfang von EUR 900 Mio. wurden vor dem 31. Dezember 2017 bei derselben Kammer anhängig gemacht.

Es handelt sich bei diesem Urteil nicht um irgendeine erstinstanzliche Entscheidung eines bislang nicht befassten Gerichts. Es handelt sich bei dieser Entscheidung um die Umkehr des von demselben Gericht, derselben Kammer und demselben Vorsitzenden Richter im Jahre 2011 (LG Köln 82 O 28/11) zu Gunsten der Bank entschiedenen Rechtstreits mit einer ehemaligen Postbank-Aktionärin aufgrund des Umstandes, dass die Deutsche Bank zwischenzeitlich Stimmrechtsbindungen einräumen musste, deren Existenz sie seit 2011 wahrheitswidrig dezidiert bestritten hatte. Die Deutsche Bank hat also in einem für die Frage eines „Acting-in-concert“ zentralen Punkt bislang unzutreffend vorgetragen und Urteile auf unzutreffender Tatsachengrundlage ohne jede Beweisaufnahme erlangt. Entsprechendes gilt für Kooperationsvereinbarungen mit der Postbank. Während die Deutsche Bank bislang stets behauptet hatte, es habe solche Vereinbarungen nicht vor 2009 gegeben, hat die Postbank zwischenzeitlich die Existenz eines solchen Vertrages seit dem 12. September 2008 gestanden, es drängt sich auf, dass sich dieser Vertrag nicht auf gemeinsamen Vertrieb bezog, sondern genau auf die Geschäftsbereiche, in denen die Milliardenverluste der Postbank in der Finanzkrise angefallen waren und deren stille Sanierung die Deutsche Bank ab 2008 offenbar übernahm.

Obwohl nach Informationen der Riebeck-Brauerei alle Mitglieder des Vorstands, alle Mitglieder des Aufsichtsrats, der Integritätsausschuss sowie der vom US-Department of Justice eingesetzte Corporate Monitor seit spätestens 2016 schriftlich und unter Vorlage von Dokumentennachweisen über diesen unzutreffenden Vortrag der Bank informiert sind (oder bei ordnungsgemäßer Postweiterleitung sein sollten), wurde dieser Prozessvortrag nicht vollumfänglich korrigiert. Die Deutsche Bank erhob vielmehr im April 2017 einen vom Landgericht Köln später als „rechtsmißbräuchlich und prozessverschleppend“ verworfenen Sammelklageantrag nach dem KapMuG gegen sich selbst, um das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Oktober 2017 noch zu vereiteln. Hierzu muss es nach allem Dafürhalten eine in voller Kenntnis der Umstände gefasste Vorstandsentscheidung geben, ohne die ein solcher Sammelklageantrag gegen die Bank selbst nicht vorstellbar ist.

Aufgrund dieses bislang bereits nachgewiesenen unzutreffenden Sachvortrags und des weiteren Prozessstoffes ergibt sich daher der dringende Verdacht, dass die Organe der Deutschen Bank seit 2008 darüber täuschen könnten, dass in einem dichten Geflecht von vertraglichen Vereinbarungen die Deutsche Post und die Deutsche Bank am 12. September 2008 noch viel weitergehende Vereinbarungen bezüglich der sanierungsbedürftigen Postbank getroffen haben, nämlich:

bis zum Ablauf der Optionszeiträume lückenlose Stimmrechtsbindungen für den gesamten Stimmenblock der Post (nicht nur für die erwerbsgegenständlichen 29,75%), Interessenschutzklauseln, Dividendenbeschränkungen sowie Kontrollüberleitungsklauseln und Zutrittsklauseln zugunsten der Deutschen Bank,

Vereinbarungen zur Einstellung der Geschäftsbereiche Kapitalmarktgeschäft, Kreditersatzgeschäft und gewerbliche Immobilienfinanzierungen insbesondere in den USA und Großbritannien durch die Postbank,

Fokussierung der Postbank auf das Privatkundengeschäft und das standardisierte Geschäft mit KMU (Allein damit war eine nachhaltige und wesentliche Änderung der Geschäftsausrichtung der Postbank durch Aufgabe von Bereichen verbunden, die im Jahresabschluss 2007 noch etwa ein Drittel der Bilanzsumme und mehr als 60% des Gewinns der Postbank beigesteuert hatten),

Eingriff in die Risikoaktivazusammensetzung und damit verbundene Verlustrealisierungen bei der Postbank bis zum Ablauf des Geschäftsjahres zum 31.12.2008 durch die Deutsche Bank, damit bereits vor dem ursprünglich vereinbarten Closing im 1. Quartal 2009 eine umfassende Bilanzbereinigung bei der Postbank stattfinden konnte und die sich daraus ergebenden Verluste der Postbank zum 31. Dezember 2008 noch bei der Post bilanziell voll zu konsolidieren waren,

Durchführung einer asymmetrischen Kapitalerhöhung der Postbank aus dem Genehmigten Kapital II um 1 Mrd. Euro im 4. Quartal 2008, deren Durchführung zwischen schon am 12. September 2008 vereinbart sein könnte und die den Vollzug der Transaktion bedingte,

Übernahme der aus dieser Kapitalerhöhung zu gewinnenden Aktien pro forma zunächst von der Post, wobei sie allerdings zum Maximalpreis von 18,25 Euro bereits in den dinglichen Erwerb der 29,75 %-Beteiligung durch die Deutsche Bank 2009 sowie die Optionsvereinbarungen einbezogen (= “weiterverkauft“) waren,

Abschluss eines Kooperationsrahmenvertrages zwischen Deutscher Bank und Postbank, der der mit der Postbank in Wettbewerb stehenden Deutschen Bank entgegen der Darstellung in der Ad-Hoc-Meldung (Zusammenarbeit bei Immobilienfinanzierungen und Investmentprodukten) als eine Art „verdeckter Teilbeherrschungs-/Geschäftsführungsvertrag“ über einen Lenkungsausschuss sofort Leitungsbefugnisse auf die wesentlichen Geschäftsbereiche Kapitalmarktgeschäft, Kreditersatzgeschäft sowie gewerbliches Immobiliengeschäft USA/UK und Großkundenkredite der Postbank verschaffte und damit den Gesellschaftszweck der Postbank als einer unabhängig zur Gewinnerzielung am Wirtschaftsleben teilnehmenden Aktiengesellschaft beendete,

Übertragung sämtlicher Aktien der Post (50% plus 1 Aktie sowie die jungen Aktien nach Durchführung der Kapitalerhöhung) an der Postbank in ein Depot bei der Investmentbank (bei der für Kapitalerhöhungen zuständigen Abteilung Equity Capital Markets) der Deutschen Bank bereits im September 2008 und Abschluss von kapitalmarktrechtlichen Vereinbarungen, die der Deutschen Bank über einen sog. „REPO-Vertrag“, eine Aktienleihe oder eine ähnliche Gestaltung bis Ende 2008 Eigentum oder jedenfalls Eigenbesitz mit entsprechenden Depotstimmrechten an allen der Post gehörenden Postbank-Aktien (50%+1 bzw. nach der Kapitalerhöhung mehr als 60% des stimmberechtigten Kapitals) einräumten und der Deutschen Bank die Postbank-Aktien für gezielte Leerverkäufe zur Verfügung zu stellen,

Vereinbarung des Rücktritts von Aufsichtsratsmitgliedern und die Bestellung von zwei durch die Gesellschaft zu benennenden Aufsichtsratsmitgliedern bei der Postbank,

Vereinbarung zur Einräumung von Positionen in zentralen Aufsichtsratsausschüssen (Präsidialausschuss, Kreditausschuss, Personalausschuss, Prüfungssausschuss) an die von der Deutschen Bank benannten Aufsichtsräte,

Gewährung eines Vetorechts zugunsten der Deutschen Bank in diesen zentralen Aufsichtsratsausschüssen, welches durch Stimmrechtsbindung der Konzernmandatsträger der Post an die Weisungen der Vertreter der Deutschen Bank, der Besetzung dieser Ausschüsse ausschließlich mit (fortgeführten) Konzernmandatsträgern der Post sowie der Deutschen Bank auf Anteilseignerseite und die an die Deutsche Bank weisungsgebundene Ausübung des Doppelstimmrechts eines von der Post gestellten Ausschussvorsitzenden verwirklicht worden sein könnte.

Insgesamt besteht der dringende Verdacht von Unredlichkeiten und groben Pflichtverletzungen von Organen der Deutschen Bank seit 2008, für die die jeweiligen individuellen Verantwortlichkeiten aufzuklären sind.

 

Frankfurt am Main, im April 2018

Der Vorstand

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