Deutsche Bildung AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Deutsche Bildung AG

Frankfurt am Main

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

am Montag, 30. November 2015, um 15:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Bouchon & Partner Rechtsanwälte
Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt am Main

 

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der am Montag, 30. November 2015, um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Bouchon & Partner Rechtsanwälte, Barckhausstraße 10, 60325 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung

1.

Vorlage des durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 und des Berichtes des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Weißfrauenstraße 12–16, 60311 Frankfurt am Main, eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung im Rahmen der Einzelentlastung wie folgt zu beschließen:

(1)

Herrn Ulf Becker wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

(2)

Frau Anja Hofmann wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

(3)

Herrn Frank Steinmetz wird für das Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung erteilt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Jochen Sauerborn. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Absatz 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jochen Sauerborn, Bürokaufmann, wohnhaft Brückgasse 24, 35423 Lich-Muschenheim, zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu wählen.

5.

Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 Abs. 3 der Satzung neu zu fassen und wie folgt zu ändern:

„3.

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter der in der Einberufung der Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen.“

Adresse für die Anmeldung, eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge an:

Deutsche Bildung AG
Weißfrauenstraße 12–16
D-60311 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 – 920 39 45 – 10
E-Mail: kontakt(at)deutsche-bildung.de

Freiwillige Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen, so dass die Anmeldung spätestens am 23. November 2015 zugehen muss.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2015

Deutsche Bildung AG

Der Vorstand

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