Deutsche Börse Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– WKN 581005 / ISIN DE0005810055 –
Mitteilung gemäß § 30 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – genehmigtes Kapital
Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Börse Aktiengesellschaft hat am 13. Mai 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 12. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 38.600.000,00 auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen (genehmigtes Kapital III), und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 25. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 (Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals III, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Satzungsänderungen).
Die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung der Deutsche Börse Aktiengesellschaft wurde am 22.05.2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 32232) eingetragen.
Frankfurt am Main, im Mai 2015
Deutsche Börse Aktiengesellschaft
Der Vorstand