Deutsche Eco AG – Ordentliche Hauptversammlung 2016

Deutsche Eco AG

Frankfurt am Main

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 2016

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 23. September 2016 um 10.00 Uhr stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Eco AG ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet in den Büroräumen der Gesellschaft, Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main, statt.

Angekündigt wird folgende
Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Eco AG sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Deutsche Eco AG des Geschäftsjahres 2014 am 05. August 2016 gebilligt und den Jahresabschluss der Deutsche Eco AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

TOP 2

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Eco AG und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Deutsche Eco AG des Geschäftsjahres 2015 am 05. August 2016 gebilligt und den Jahresabschluss der Deutsche Eco AG damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 keine Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) dem im Jahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglied Elias Issa für das Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung zu erteilen.
b) dem im Jahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglied Daniel Prokopy für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung in der folgenden Höhe zu gewähren:
Für den Aufsichtsratsvorsitzenden 7.500,00 Euro zzgl. der darauf eventuell anfallenden MwSt. und Abzugsteuer nach § 50 a EStG. Für die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates je 5.000,00 Euro zzgl. der darauf eventuell anfallenden MwSt. und Abzugsteuer nach § 50 a EStG.

TOP 8

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung in der folgenden Höhe zu gewähren:
Für den Aufsichtsratsvorsitzenden 7.500,00 Euro zzgl. der darauf eventuell anfallenden MwSt. und Abzugsteuer nach § 50 a EStG. Für die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates je 5.000,00 Euro zzgl. der darauf eventuell anfallenden MwSt. und Abzugsteuer nach § 50 a EStG.

TOP 9

Anzeige eines Verlustes in Höhe des hälftigen Grundkapitals der Deutsche Eco AG gemäß § 92 Absatz 1 AktG

TOP 10

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

Das Amt sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats, die gemäß den Beschlüssen des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.06.2016 bzw. vom 28.07.2016 auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG gerichtlich zu Aufsichtsräten der Deutsche Eco AG bestellt wurden, endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. September 2016.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:

(a)

Dr. Gerd Jakob
wohnhaft in Storrington, Groß-Britannien
Diplom-Kaufmann

(b)

Dr. Burkhard Immel
wohnhaft in Bad Soden/Taunus
Rechtsanwalt

(c)

Ulrich Wantia
wohnhaft in Dortmund
Vorstandsvorsitzender der CONET Technologies AG, Hennef

Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Absatz 1 der Satzung und § 96 Absatz 1 AktG aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 2.391.380,00 Euro und ist eingeteilt in 2.391.380 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sowie zur Antragstellung sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erteilten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 02. September 2016, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Dienstag, den 20. September 2016 zugegangen sein:

Deutsche Eco AG
Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 / 34 87 99 969
hv@deutsche-eco.de

Die Gesellschaft stellt Eintrittskarten aus, die zum Besuch der Hauptversammlung und zur dortigen Ausübung der Aktionärsrechte berechtigen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für (Hinzu)Erwerbe nach dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Einsichtnahme in Unterlagen

Ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Einladung im elektronischen Bundesanzeiger liegen die Jahresabschlüsse der Deutschen Eco AG zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015, jeweils bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sowie die Berichte des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift vorgenannter Unterlagen erteilt. Zudem werden sie am Tag der Hauptversammlung in den Versammlungsräumen ausliegen.

 

Frankfurt am Main, im August 2016

Deutsche Eco AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an Deutsche Eco AG, Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main, Fax: +49 (0) 69 / 34 87 99 969 oder E-Mail: hv@deutsche-eco.de

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