Deutsche Geothermische Immobilien AG – Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Aufforderung zur Entgegennahme der neuen Aktien gemäß § 214 AktG

Deutsche Geothermische Immobilien AG

München

Bekanntmachung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Aufforderung zur
Entgegennahme der neuen Aktien gemäß § 214 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG vom 26. August 2015 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 220.000,00 um EUR 880.000,00 auf EUR 1.100.000,00 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) durch Umwandlung eines Betrages in Höhe von EUR 880.000,00 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.12.2014 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital zu erhöhen. Ausgegeben werden 880.000 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, die an die Aktionäre im Verhältnis 1:4 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2015 gewinnberechtigt. Der Beschluss und die entsprechende Satzungsänderung sind am 14. September 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München eingetragen und damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 1.100.000,00 und ist eingeteilt in 1.100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, sich die neuen Aktien zuteilen zu lassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft berechtigt ist, die Aktien, die nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Aufforderung abgefordert werden, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen.

Stichtag für die Zuteilung der neuen Aktien (Berichtigungsaktien) ist der 07. Oktober 2015. Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000A1H33S6 am 07. Oktober 2015, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 1:4 neue Aktien (Berichtigungsaktien) zu, sodass auf je eine (1) alte Aktie vier (4) neue Aktien (Berichtigungsaktien) entfallen. Da sämtliche Aktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der neuen Aktien (Berichtigungsaktien) nichts weiter zu veranlassen. Die Zuteilung der neuen Aktien (Berichtigungsaktien) erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an alten Aktien am 07. Oktober 2015 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift.

Die neuen Aktien (Berichtigungsaktien) erhalten die gleiche ISIN wie die alten Aktien (ISIN DE000A1H33S6). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a. M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihre Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen. Erster Handelstag der neuen Aktien (Berichtigungsaktien) im Freiverkehr der Börse Düsseldorf ist der 08. Oktober 2015. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Aktien der Deutsche Geothermische Immobilien AG „ex Berichtigungsaktien“. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

 

München, im Oktober 2015

Der Vorstand

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