Deutsche Technologie Beteiligungen AG – Hauptversammlung 2017

Deutsche Technologie Beteiligungen AG

München

Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX
ISIN DE000A1X3WX6

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 06. Juli 2017,
um 10:00 Uhr

im

Leonardo Hotel Munich Arabellapark
Effnerstraße 99
81925 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

Deutsche Technologie Beteiligungen AG
Stefan-George-Ring 29
81929 München
Telefon: +49 89 1890848-0
Telefax: +49 89 99 31 94-44

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der Deutsche Technologie Beteiligungen AG für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr die

acms GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maillingerstraße 32
80636 München

zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher durch die Hauptversammlung gewählter Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl zu erfolgen hat. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, somit die nachfolgend aufgeführten Herren, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zum 31.12.2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Aufsichtsräten zu bestellen:

Herrn Sy Schlüter, wohnhaft in Hamburg, Diplom-Kaufmann, Investmentmanager, Geschäftsführer der CAI Analyse- und Beratungs GmbH, Vorstand der Copernicus Verwaltungs AG;

Herrn Dr. Joachim Kaske, wohnhaft in Berg, selbstständiger Rechtsanwalt;

Herrn Achim Lutterbeck, wohnhaft in Murnau, selbstständiger Rechtsanwalt;

Herr Schlüter und Herr Dr. Kaske sind Mitglieder des Aufsichtsrats der U.C.A. Aktiengesellschaft, München, Herr Schlüter dessen Vorsitzender. Ferner ist Herr Dr. Kaske noch Mitglied des Aufsichtsrats der MedLearning AG und der i-Manager AG. Herr Lutterbeck ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der MedLearning AG, München sowie Mitglied des Aufsichtsrats der i-Manager AG, München. Ansonsten gehören alle Herren nicht weiteren Aufsichtsräten oder anderen vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer Unternehmen an.

Auslage von Unterlagen, Veröffentlichung im Internet

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2016, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss sind ab dem Tag der Einberufung zu dieser Hauptversammlung gem. § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite der Gesellschaft (www.detebe.com) zugänglich. Auch die Tagesordnung ist im Internet unter

www.detebe.com

veröffentlicht.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage des Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des Donnerstag, 29. Juni 2017, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

Deutsche Technologie Beteiligungen AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

anmelden.

Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 15. Juni 2017 zu beziehen. Der Nachweis über den Anteilsbesitz bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrecht/Stimmrechtsvertreter

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht allerdings kein Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine bestimmte Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, bitten wir deshalb, sich mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind schriftlich (an die vorne genannte Adresse der Gesellschaft) oder per Telefax (an die vorne genannte Faxnummer der Gesellschaft) zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Der Aktionär hat daher eine Eintrittskarte zu bestellen, das beiliegende Vollmachts-/Weisungsformular auszufüllen und an die Gesellschaft zu senden oder per Telefax zu übermitteln.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 1.100.000 und ist eingeteilt in 1.100.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 1.100.000 beträgt.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge für die Wahlen des Abschlussprüfers und des Aufsichtsrats sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Technologie Beteiligungen AG
Investor Relations
Stefan-George-Ring 29
D-81929 München
Telefax: +49 89 99 31 94-44
info@detebe.com

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den anderen Aktionären unter www.detebe.com unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Mai 2017

Deutsche Technologie Beteiligungen AG

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.