DLB-Anlageservice AG – Hauptversammlung 2016

DLB-Anlageservice AG

Augsburg

WKN: 554030 – ISIN: DE0005540306

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, den 10. Mai 2016, 11.00 Uhr
in Augsburg, Brauhaus Riegele, Frölichstr. 26

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 702.237,93 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 0,70 € je Stückaktie 269.500,00 €
b) Vortrag auf neue Rechnung 432.737,93 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Einfügung eines § 6b der Satzung (Genehmigtes Kapital)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Es wird folgender § 6b neu eingefügt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 10. Mai 2021 das Grundkapital einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 308.000,– Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2016/21).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Dies kann auch in der Weise geschehen, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 5 AktG eingeräumt wird. Ausgegeben werden dürfen jeweils nur Stammaktien.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden. Ein Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund dieser Ermächtigung ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.“

6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Gemäß §§ 203 Absatz 2 Satz 2 und 186 Absatz 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:

In Fällen der Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand gemäß §§ 203 Absatz 1 und 2 und 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz insbesondere ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages, der 10 % des vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen dafür bestehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei der Verwaltung nicht nur ein zeitnäheres Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis. Dies führt im Vergleich zu Bezugsrechtsemissionen zu höheren Emissionserlösen. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen verbunden werden. Der Vorstand soll weiterhin ermächtigt werden, in anderen Fällen, die dies von Gesetzes wegen zulassen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 10 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 3. Mai 2016 anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Als Berechtigungsnachweis reicht ein in Textform (Telefax oder Brief) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Kreditinstitut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 19. April 2016 beziehen.

Anforderungen von Eintritts- und Stimmkarten sowie Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung sind unter folgender Anschrift an die Gesellschaft zu richten.

DLB-Anlageservice AG
Postfach 1144
86989 Steingaden
Telefax: 08862/93061
E-Mail: info@dlb-ag.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse www.dlb-ag.de und, soweit es sich um Ergänzungsanträge zur Tagesordnung handelt, auch im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

 

Augsburg, im April 2016

Der Vorstand

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